Drucksache 16/56 16. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Nutzung der Wasserkraft im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 17 vom 26. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten, an Bächen im Kreis Germersheim Wasserkraft zur Energiegewinnung zu nutzen? 2. Welche alten Wasserrechte bestehen im Kreis Germersheim, die nicht genutzt werden? 3. Inwiefern plant die Landesregierung Gesetzesänderungen, die Nutzung der existierenden Wasserrechte zu vereinfachen? 4. Inwiefern sieht die Landesregierung Konfliktpotenzial zwischen der Nutzung von Wasserkraft an Bächen und dem Ziel, eine bessere Durchgängigkeit zu realisieren? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Energiegewinnung durch Wasserkraft an den Bächen im Landkreis Germersheim wird, aufgrund der vorherrschenden Abflussverhältnisse und wegen der geringen Fallhöhen, über die Reaktivierung oder Optimierung bestehender Standorte hinaus ein weiteres wirtschaftlich nutzbares Potenzial in innovativen technischen Lösungen wie z. B. Strömungsdruckmaschinen oder Wasserschnecken gesehen. Zu Frage 2: Insgesamt sind im Landkreis Germersheim 33 Anlagen zur Nutzung der Wasserkraft, in der Regel Mühlen, bekannt. Davon sind heute noch ca. ein Drittel der Anlagen in Betrieb und erzeugen Strom zur Netzeinspeisung und zur Deckung des Eigenbedarfs. Zu Frage 3: Die Landesregierung hält entsprechende Gesetzesänderungen nicht für erforderlich, da die geltende Rechtslage bereits heute für den Einzelfall abgewogene wasserrechtliche Entscheidungen zur Nutzung vorhandener Wasserrechte in Abwägung zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung der Energieerzeugung und den gewässerökologischen Anforderungen ermöglicht Zu Frage 4: Durch die frühzeitige Abstimmung des Wasserkraftbetreibers mit der Genehmigungsbehörde kann diese auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Abwägung der wichtigen Rolle der Wasserkraft im Rahmen eines ausgewogenen Energiemix für den Klimaschutz und den damit verbundenen Beeinträchtigungen der Gewässerbiozönose treffen. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode