Drucksache 16/560 10. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einsatz von Überwachungssoftware (Trojaner) in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 369 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Anlässlich der „Analyse einer Regierungsmalware“ (sogenannter Trojaner) des Chaos Computer Clubs (CCC) stellt sich die Frage, inwieweit solche Software auch in Rheinland-Pfalz vorhanden ist und zum Einsatz kam. Die vom CCC untersuchte Software ermöglicht das Erstellen von Bildschirmfotos und den Mitschnitt von Tastaturanschlägen. Damit überschreitet die aufgefundene Software das sogenannte „Computer-Grundrecht“, da allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ohne dass dafür eine Ermächtigungsgrundlage besteht. Damit ist der analysierte Trojaner verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind in Rheinland-Pfalz sogenannte Trojaner bislang zum Einsatz gekommen und wenn ja, aus welchem Anlass? 2. Welche Firma bzw. Behörde wurde mit der Konzeption des Trojaners beauftragt? 3. Wer hat vor dem Einsatz der Software die Einhaltung der im richterlichen Beschluss enthaltenen Vorgaben geprüft? 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der jetzt geführten Diskussion? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im November 2010 wurden Maßnahmen für die Durchführung einer Quellen-TKÜ *) zum Zwecke der Strafverfolgung auf der Grundlage von § 100 a StPO getroffen. Hintergrund war ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes. Zu Frage 2: Da die Polizei Rheinland-Pfalz im November 2010 nicht über die notwendige Hard- und Software für die Durchführung einer Quellen-TKÜ verfügte, hat sie im vorgenannten Fall das Bundeskriminalamt um Amtshilfe gebeten. Das Bundeskriminalamt beauftragte die Firma DigiTask, auf der Grundlage der Vorgaben des richterlichen Beschlusses eine individuelle Überwachungssoftware für diese Quellen-TKÜ zu entwickeln. Zu Frage 3: Das Bundeskriminalamt hat die Software zuvor auf die Funktionalitäten der im richterlichen Beschluss enthaltenen Vorgaben geprüft und dabei festgestellt, dass der Funktionsumfang der Software nicht über die Vorgaben des richterlichen Beschlusses und der beim Hersteller DigiTask beauftragten Funktionen hinausging. *) Telekommunikationsüberwachung. Drucksache 16/560 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat bereits am 11. Oktober 2011 gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz und dem Landeskriminalamt die aktuelle Situation erörtert. Es bestand Einvernehmen, dass die Quellen-TKÜ als polizeiliche Maßnahme auch künftig unverzichtbar ist. Auch für künftige Überwachungen von Quellen-TKÜ in Rheinland-Pfalz muss sichergestellt sein, dass eine ausschließlich auf den Einzelfall abgestimmte Software zum Einsatz kommt, bei der die technischen Funktionalitäten den gesetzlichen Anforderungen und der richterlichen Anordnung entsprechen. Hierzu wird die Landesregierung die erforderlichen technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen weiter konkretisieren und die verbindliche Realisierung solcher Anforderungen festlegen. Deshalb hat sich am 31. Oktober 2011 eine gemeinsame Gesprächsrunde von Vertretern des Landesbeauftragten für den Datenschutz, des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz , des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur und des Landeskriminalamtes erneut mit der Thematik befasst und hierbei insbesondere Erfordernisse im Hinblick auf die Schaffung verfahrenssichernder Regelungen erörtert. Es wurde vereinbart , dass das Landeskriminalamt zeitnah den Entwurf von Verfahrensregelungen sowie eines Datenschutzkonzeptes erarbeitet. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz wird hierbei Gelegenheit gegeben, seine Vorstellungen einzubringen. Bereits am 20. Oktober 2011 hat sich auch die Innenministerkonferenz in einer Telefonschaltkonferenz mit dem Themenkomplex Quellen-TKÜ befasst. Hierbei hat der Bundesminister des Innern über seine Entscheidung berichtet, wonach der Bund beim Bundeskriminalamt ein Kompetenzzentrum einrichten wird. Dort soll in Eigenentwicklung eine Software für die Durchführung von Quellen-TKÜ erstellt werden. Der Bund hat den Ländern angeboten, sich an dem Kompetenzzentrum zu beteiligen. Auf Grundlage dieser Telefonschaltkonferenz der Innenministerkonferenz hat der nachgeordnete Arbeitskreis II das Bundeskriminalamt damit beauftragt, eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundeskriminalamtes einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll ein Gesamtkonzept für ein Kompetenzzentrum im Bundeskriminalamt zum Einsatz und zur Eigenprogrammierung einer Software sowie zur Zertifizierung durch ein externes Expertengremium erstellen. Roger Lewentz Staatsminister