Drucksache 16/5604 21. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten der Polizeieinsätze auf der Schiersteiner Brücke Die Kleine Anfrage 3697 vom 28. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an die hessische Landesregierung kostet die Brückenwache der hessischen Poli - zei 3 700 Euro am Tag (rund 110 000 Euro im Monat). Die Kosten für die Brückenwache der rheinland-pfälzischen Polizei konnten bisher nicht beziffert werden, so die Antwort auf die Kleine Anfrage 3431 (Drucksache 16/5199). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch belaufen sich jeweils die täglichen bzw. monatlichen Kosten des rheinland-pfälzischen Polizeieinsatzes (Brückenwache) auf der Schiersteiner Brücke? 2. Sollte erneut eine Kostenberechnung nicht möglich sein, warum kann der Polizeieinsatz auf der hessischen Seite so genau beziffert werden? 3. Wie viele Beamtenstunden fallen monatlich für den rheinland-pfälzischen Polizeieinsatz (Brückenwache) an, liegen die Zahlen wie auf hessischer Seite bei rund 2 000 Stunden? 4. Sollte erneut eine Kostenberechnung nicht möglich sein, kann mit einer ähnlichen Kostenhöhe wie auf hessischer Seite gerechnet werden oder sind die Kosten auf rheinland-pfälzischer Seite höher? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. September 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage 3431 (dort Frage 1) bezog sich auf die Kosten für den zusätzlichen Personalaufwand der Polizei durch die Sperrung der Schiersteiner Brücke. Die vorliegende Kleine Anfrage 3697 bezieht sich konkret auf die nur einen Teilbereich darstellenden Personalkosten der Polizei für die „Brückenwache“. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Im Bereich der technischen Sperren („Brückenwache“) hat die Polizei (Stichtag 31. August 2015) an Einsatzstunden geleistet: April: 3 555 Mai: 2 167 Juni: 1 635 Juli: 1 696 August: 1 606. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5604 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Anlehnung an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3431 weise ich erneut darauf hin, dass es sich bei den polizeilichen Maßnahmen auf der Schiersteiner Brücke um hoheitliche Maßnahmen handelt, die nur durch die Polizei wahrgenommen werden können. Da diese gesetzliche Verpflichtung Vorrang gegenüber etwaigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen hat, werden insoweit weder eine Kostenberechnung, noch eine Auflistung entstandener Kosten vorgenommen. Das hessische Innenministerium berechnet die Kosten anhand der Personalkostentabellen für die Kostenberechnung in der Verwaltung . In Rheinland-Pfalz sind die Personalkostenverrechnungssätze des Landesamtes für Finanzen Rheinland-Pfalz zugrunde zu legen. Danach wäre pro Einsatzstunde ein Betrag in Höhe von 50,74 Euro (bei der als Durchschnittswert angenommenen Besoldungsgruppe A 10) als Berechnungsgrundlage anzusetzen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, auf der Grundlage der Antwort der hessischen Landesregierung auf die entsprechende Kleine Anfrage, eine vergleichbare Kostenhöhe für Rheinland-Pfalz. Roger Lewentz Staatsminister