Drucksache 16/5606 21. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau A 643 Die Kleine Anfrage 3700 vom 31. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Jüngste Äußerungen der rheinland-pfälzischen Umweltministerin bezüglich des Ausbaus der A 643 (AZ vom 3. August 2015) lassen Zweifel an einer einheitlichen Linie zwischen SPD und Grünen in dieser Frage aufkommen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung entsprechend der Vorgaben des Bundes den Ausbau der A 643 in der „6+2-Variante“? 2. Wie steht die Landesregierung zu der Haltung der Umweltministerin bezüglich einer „6+2-Variante“? 3. Wer hat in Rheinland-Pfalz in Sachen Verkehrspolitik die Richtlinienkompetenz? 4. Liegen die im Februar dieses Jahres vom Infrastrukturminister angekündigten Unterlagen für die Planfeststellung eines sechsspurigen Ausbaus der A 643 inzwischen vor? 5. Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 4 und 5: Der Landesbetrieb Mobilität Worms plant den sechsstreifigen Ausbau der A 643 in der so genannten „6+2-Variante“ für den Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Mainz-Mombach und der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim. Für diesen Abschnitt werden derzeit die Planfeststellungsunterlagen erstellt. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die diesbezüglichen fachtechnischen Anmerkungen des Bundesverkehrsministeriums aus dem sogenannten Gesehenvermerk in die Planung einzuarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Entwässerung, Landespflege und Lärmschutz. Ziel ist, das Planfeststellungsverfahren im Sommer 2016 zu beantragen. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich bei der Anmeldung zum BVWP 2015 für eine 4+2-Ausbaulösung für die rheinland-pfälzische A 643 ausgesprochen. Vor dem Hintergrund einer Weisung des Straßenbaulastträgers Bund ist nun der sechsstreifige Ausbau zu planen. Zu Frage 3: Die Richtlinienkompetenz regelt Artikel 104 der Landesverfassung. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode