Drucksache 16/5619 23. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Taschendiebstähle an rheinland-pfälzischen Bahnhöfen Die Kleine Anfrage 3704 vom 31. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Polizei hat im vergangen Jahr 570 Taschendiebstähle an Bahnhöfen und in Zügen in Rheinland-Pfalz gezählt. Das ist ein deut - licher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr; Tendenz steigend. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch betrug die Aufklärungsquote von Taschendiebstählen an Bahnhöfen und in Zügen in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012, 2013 und 2014? 2. Wie viele Tatverdächtige konnten ermittelt werden (bitte aufgegliedert für die Jahre 2012, 2013 und 2014 und nach Staats - angehörigkeiten)? 3. In wie vielen Fällen erfolgte auch tatsächlich eine Verurteilung (bitte aufgegliedert für die Jahre 2012, 2013 und 2014 und nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Welche Bahnhöfe sind nach dem Mainzer Hauptbahnhof am stärksten betroffen was Taschendiebstähle angeht? 5. Sind die Tatverdächtigen bandenmäßig organisiert und agieren zum Teil auch in mehreren europäischen Ländern? 6. Findet eine Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der rheinland-pfälzischen Polizei bei der Bekämpfung der Kriminalität im Bahnhofsumfeld statt? Wenn nein, warum nicht? 7. Was wird zur Reduzierung von Taschendiebstählen an Bahnhöfen und in Zügen in Rheinland-Pfalz unternommen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. September 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage bezieht sich auf Straftaten des Taschendiebstahls an Bahnhöfen und in Zügen in Rheinland-Pfalz. Die Zuständigkeit für die polizeiliche Verfolgung solcher Straftaten, die auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes begangen werden, obliegt der Bundespolizei. Die Landespolizei leistet Vollzugshilfe. „Taschendiebstähle“, die auf Bahnhöfen oder in Zügen begangen und bei rheinland-pfälzischen Polizeibehörden zur Anzeige gelangen, werden nach der Anzeigenaufnahme zuständigkeitshalber an die Bundespolizei weitergeleitet. Jüngste Pressemeldungen, wonach im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz 570 Taschendiebstähle an rheinland-pfälzischen Bahnhöfen gezählt wurden, sind der Landesregierung bekannt. Diese Daten stammen aus einer Sonderauswertung der Bundespolizeibehörde Potsdam auf Grundlage einer Eingangsstatistik, die nicht mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vergleichbar ist. Unter „Taschendiebstahl“ im Sinne der Eingangsstatistik der Bundespolizei werden neben eigentlichen Taschendiebstählen auch alle Diebstähle von und aus abgestellten Handgepäckstücken erfasst, während die PKS nach bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien unter dem entsprechenden Straftatenschlüssel des Taschendiebstahls nur die Diebstähle erfasst, bei denen der Täter heimlich seinem Opfer unmittelbar aus der am Körper befindlichen Kleidung oder den in unmittelbarem körperlichem Gewahrsam befindlichen, d. h. am Körper mitgeführten Gegenständen Geld oder andere Sachen (auch unbare Zahlungsmittel) entwendet. Ein Diebstahl von und aus abgestellten Taschen aller Art oder aus abgelegter Kleidung werden in der PKS nicht gesondert ausgewiesen . Auch die Tatörtlichkeit „Bahnhof“ ist in der bundesweit einheitlichen PKS nicht gesondert aufgeführt. Dies begründet die Abweichungen der Daten der Bundespolizeieingangsstatistik mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5619 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Weiterhin ist zu beachten, dass bei den genannten 570 Taschendiebstählen, die in Rheinland-Pfalz angezeigt wurden, der Tatort nicht zwangsläufig auch in Rheinland-Pfalz liegt: Vielfach ist es so, dass Bahnreisende durch mehrere Bundesländer reisen, bevor sie den Verlust von Gegenständen aus mitgeführten Taschen und Kleidungsstücken bemerken. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, in welchem Bundesland sich die Tat nun tatsächlich ereignet hat. Mit Abgabe des Ermittlungsvorgangs an die Staatsanwaltschaft stellt die Bundespolizei, wie die Landespolizeien auch, die Daten in die PKS ein. Sofern die Tatörtlichkeit der Straftat feststeht, wird der Fall in der PKS dem jeweiligen Bundesland zugerechnet. Die von der Bundespolizei abschließend bearbeiteten Straftaten werden in der PKS Rheinland-Pfalz zugeordnet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die nachfolgenden Ausführungen sind der PKS Rheinland-Pfalz entnommen. Danach hat die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Tatort in Rheinland-Pfalz folgende Taschendiebstähle (im Sinne der PKS-Richtlinie) bearbeitet. Die o. g. Tabelle enthält ferner die Anzahl der in diesem Deliktsbereich ermittelten Tatverdächtigen und die Aufklärungsquoten. Die Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen ist nachfolgend aufgeführt: Zu Frage 3: Die Anzahl verurteilter Personen in Rheinland-Pfalz ergibt sich grundsätzlich aus der Strafverfolgungsstatistik. In dieser Statistik wird jedoch nicht nach einzelnen Tatmodalitäten bei Verurteilungen nach § 242 StGB unterschieden. Angaben zu der Zahl der wegen Taschendiebstählen verurteilten Personen lassen sich der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Zu Frage 4: Nach Mitteilung der Bundespolizei sind hinsichtlich der Begehung von Taschendiebstählen in Rheinland-Pfalz die stark frequentierten Bahnhöfe entlang der Rheinschiene am stärksten betroffen (Zugstrecke Mainz – Koblenz – Köln). Zu Frage 5: Nach Auskunft der Bundespolizei sind bandenmäßige Strukturen mit internationalem Bezug in Rheinland-Pfalz derzeit nicht zu erkennen. Zu den Fragen 6 und 7: Aufgrund der Rahmenvereinbarung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundespolizeidirektion Koblenz über die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz, zuletzt aktualisiert am 27. März 2013, haben sich die Bundespolizei und die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie bei der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Eine Zusammenarbeit der Bundespolizei und der Landespolizei Rheinland-Pfalz bei der Bekämpfung der Kriminalität und bei der Durchführung von Präventionsmaßnahmen an rheinland-pfälzischen Bahnhöfen sowie im Bahnhofsumfeld findet lageorientiert unter Federführung der Bundespolizei statt. 2 Taschendiebstahl PKS-SZ *90* Fälle Tatverdächtige Aufklärungsquote in Prozent 2012 135 6 4,4 2013 152 10 4,6 2014 163 9 4,9 Staatsangehörigkeit der TV 2012 2013 2014 bosnisch-herzegowinisch 1 1 1 deutsch 4 2 4 pakistanisch 1 portugiesisch 1 rumänisch 1 serbisch 1 2 türkisch 4 1 sonstige/ohne Angabe 1 insgesamt 6 10 9 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5619 Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG führen seit dem 22. November 2014 bundesweit eine gemeinsame Präventionsmaßnahme zur Sensibilisierung von Reisenden hinsichtlich Taschendiebstählen durch. Der Slogan der Kampagne lautet „Achten Sie auf Ihre Wertsachen!“ Bahnreisende werden an Bahnhöfen mehrmals täglich mittels Lautsprecherdurchsagen darauf hingewiesen, auf ihr mitgeführtes Eigentum zu achten, um Diebstählen vorzubeugen Roger Lewentz Staatsminister 3