Drucksache 16/5622 23. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Aktion Blau Plus Die Kleine Anfrage 3705 vom 31. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Mittel aus welchem Bereich, die für die Aktion Blau Plus jährlich zur Verfügung stehen und werden diese jährlich ausgeschöpft? 2. In welcher Höhe wurden in den letzten beiden Jahren welche Projekte im Land gefördert und welchen Eigenanteil mussten die Kommunen hierzu aufbringen? 3. Wie verfährt die Landesregierung mit den Mitteln, die in einem Jahre nicht ausgeschöpft werden können? 4. In welcher Höhe sind Mittelanteile von Gesetz wegen zweckgebunden und in welcher Höhe werden Mittel durch den Haushalt gebunden, die auch anderweitig genutzt werden könnten? 5. In welcher Höhe fließen Mittel des kommunalen Finanzausgleichs in die Aktion Blau Plus und in welcher Höhe werden Reste wieder dem kommunalen Finanzausgleich zugeführt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Maßnahmen der Aktion Blau Plus können aus folgenden, im Haushaltsplan 2014/2015 ausgewiesenen, Haushaltsansätzen finanziert werden: Kapitel 14 02 Titel 883 52 Zuweisungen zur Förderung von Meliorationen, des Ausbaus von Gewässern sowie für Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Hochwasser-, Katastrophen- und Unwetterschäden an Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen; Maßnahmen der Gewässerökologie. Kapitel 14 12 Titel 883 01 Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte gemäß § 13 Abwasserabgabengesetz. Kapitel 14 13 Titel 883 01 Zuweisungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Ressourcenschutzes für das Grundwasser und die Oberflächengewässer gemäß § 5 Wasserentnahmeentgeltgesetz. Kapitel 14 23 Titel 883 56 Zuweisungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Haushaltsansätze werden durch die nicht ausgeschöpften und mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen gemäß § 45 Landeshaushaltsordnung übertragenen Ausgabereste (siehe Antwort zu Frage 3) ergänzt. Neben Projekten der Aktion Blau Plus werden aus diesen Haushaltsstellen auch andere Maßnahmen finanziert. Der für die Aktion Blau Plus in der Programmplanung vorgesehene Betrag für das aktuelle Haushaltsjahr 2015 beläuft sich für 230 geplante FörderDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 11. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode maßnahmen auf 28,6 Millionen Euro. Die konkrete Ausschöpfung der Mittel ist von den Planungen und den Förderanträgen der gewässerunterhaltungspflichtigen kommunalen Gebietskörperschaften sowie von verschiedenen Faktoren wie – Finanzierung des kommunalen Eigenanteils, – Abhängigkeit von anderen Baumaßnahmen (z. B. Straßen- und Wegebau), – Verfahrensdauer der wasserrechtlichen Zulassung, – klimatische Gegebenheiten bei der baulichen Umsetzung (Hochwasser, Frost etc.), – naturschutzrechtlich zu beachtende Restriktionen (Schonzeiten etc.) abhängig. Zu Frage 2: Soweit die Maßnahmen den Bereich Gewässerentwicklung betreffen, ist eine finanzielle Förderung nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft von bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Die Höhe der zuwendungsfähigen Investitionskosten für insgesamt 296 Fördermaßnahmen der Aktion Blau Plus in den beiden Jahren 2013 und 2014 betrug 39,70 Millionen Euro. Davon wurden 32,74 Millionen Euro an Zuwendungen gewährt. Die geförderten Projekte für die Jahre 2013 und 2014 sind in der beigefügten Tabelle (Anlage) dargestellt. Zu Frage 3: Soweit die Ausgaben übertragbar sind, werden die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht ausgeschöpften Mittel mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen gemäß § 45 Landeshaushaltsordnung als Ausgabereste in das folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen damit weiter für die jeweilige Zweckbestimmung zur Verfügung. Zu Frage 4: Die Finanzierung von Maßnahmen der Aktion Blau Plus erfolgt unter Berücksichtigung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Zweckbestimmungen. Die Mittel der unter der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Haushaltsstellen sind außerdem von Gesetzes wegen wie folgt vollständig zweckgebunden: Kapitel 14 02 Titel 883 52 Mittel des kommunalen Finanzausgleichs werden zweckgebunden nach Maßgabe des § 18 Abs.1 Nr.4 Landesfinanzausgleichsgesetz für kommunale Vorhaben der Wasserwirtschaft eingesetzt. Aus dem Aufkommen des kommunalen Finanzausgleichs werden im Rahmen der Aktion Blau Plus neben Maßnahmen zur Gewässerentwicklung auch Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung und zur Hochwasserrückhaltung finanziert. Kapitel 14 12 Titel 883 01 Mittel der Abwasserabgabe unterliegen der Zweckbindung nach Maßgabe des § 13 Abwasserabgabengesetz. Das Aufkommen der Abwasserabgabe wird zweckgebunden neben den Maßnahmen der Aktion Blau Plus für Maßnahmen der Abwasserbehandlung und Kanalisation eingesetzt. Kapitel 14 13 Titel 883 01 Mittel aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes werden zweckgebunden nach Maßgabe des § 5 Landeswasserentnahme - entgeltgesetz eingesetzt. Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes werden daneben insbesondere Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung von Menge und Qualität des Grundwassers und für Maßnahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung finanziert. Kapitel 14 23 Titel 883 56 Mittel aus dem Aufkommen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden nach Maßgabe des GAK-Rahmenplans sowie der maßgeblichen Fördergrundsätze (hier: Förderbereich 1, Teil B Wasserwirtschaftliche Maßnahmen) zweckgebunden eingesetzt. Eine anderweitige, über die gesetzlich festgelegten Zweckbindungen hinausgehende Verwendung kann nicht erfolgen. Zu Frage 5: In den Jahren 2013 und 2014 wurden insgesamt 11,05 Millionen Euro aus Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen des kommunalen Finanzausgleichs für Maßnahmen der Aktion Blau Plus in den Bereichen Gewässerentwicklung und Ausgleich Wasserführung bewilligt. Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3, die Ausgabereste betreffend, gelten auch für die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs . Es ist sichergestellt, dass die Mittel weiterhin, gemäß den Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes für zweckgebundene Finanzzuweisungen innerhalb des Steuerverbunds an die Kommunen, zur Verfügung stehen. Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5622 3 Drucksache 16/5622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5622 5 Drucksache 16/5622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5622 7 Drucksache 16/5622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5622 9 Drucksache 16/5622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5622 11 Drucksache 16/5622 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12