Drucksache 16/5625 24. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärztinnen und Hausärzte in Ludwigshafen Die Kleine Anfrage 3711 vom 7. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Zahlreiche Patienten beklagen sich über überfüllte Wartezimmer und lange Wartezeiten beim Hausarzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte in Ludwigshafen (bitte Angabe über 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 55 Jahre, 56 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind in Ludwigshafen in den letzten fünf Jahren in Ruhestand gegangen ? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren in Ludwigshafen neu geschlossen wurden? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren in Ludwigshafen neu eröffnet wurden? 5. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen in Ludwigshafen? 6. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und womit muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden? 7. Eine aktuelle Neueinteilung der Zulassungsbezirke führte zu einer Neuberechnung der Bedarfsplanung an Hausärzten in der Stadt Ludwigshafen. Wie hat sich diese Änderung auf die Zahlen ausgewirkt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. September 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin, die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de soDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 11. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5625 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 wie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin , dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von zunächst zehn lokalen Zukunftswerkstätten. Aufgrund der guten Erfahrungen wird das Projekt in Kürze auf weitere Regionen ausgeweitet. Die Anfrage bezüglich der hausärztlichen Versorgung in Ludwigshafen kann leider nicht vollständig beantwortet werden, da die Bedarfsplanung in dem betroffenen Zeitraum zeitweise andere Gebietseinteilungen zugrunde legt als die Raumplanung. Siehe dazu im Einzelnen in der Antwort zu Frage 5. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft in der Stadt Ludwigshafen am Rhein wie folgt dar: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz, Stand 30. Juni 2015.) Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind in der Stadt Ludwigshafen am Rhein in den letzten fünf Jahren 25 Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in der Stadt Ludwigshafen am Rhein in den letzten fünf Jahren sieben hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in der Stadt Ludwigshafen am Rhein in den letzten fünf Jahren acht hausärztliche Praxen neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden 30 Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt. Zu 5.: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat auf Grundlage von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland -Pfalz über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen im jeweiligen Planungsbereich in geeigneten Zeitabständen den Stand der Versorgung zu überprüfen. Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß der bundeseinheitlichen BedarfsplanungsRichtlinien die sogenannten Mittelbereiche in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau,- Stadt- und Raumforschung. Gegebe - nen falls können die Planungsbereiche durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen an regionale Besonderheiten angepasst werden. Bis 31. Dezember 2012 war der Planungsbereich Ludwigshafen identisch mit der kreisfreien Stadt Ludwigshafen. In der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 3. Juni 2015 gehörten aufgrund der Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinien folgende Gemeinden zum Mittelbereich Ludwigshafen: Altrip, Birkenheide (jetzt wieder Mittelbereich Bad Dürkheim), Böhl-Iggelheim (jetzt wieder Mittelbereich Neustadt a. d. W.), Dannstadt-Schauernheim (jetzt wieder Mittelbereich Neustadt a. d. W.), Fußgönheim (jetzt wieder Mittelbereich Bad Dürkheim), Hochdorf-Assenheim (jetzt wieder Mittelbereich Neustadt a. d. W.), Limburgerhof, Ludwigshafen, kreisfreie Stadt, Maxdorf (jetzt wieder Mittelbereich Bad Dürkheim), Mutterstadt, Neuhofen, Rödersheim-Gronau (jetzt wieder Mittelbereich Neustadt a. d. W.), Schifferstadt, Stadt. 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte 8 30 21 25 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5625 Seit 3. Juni 2015 gehören zum Mittelbereich noch folgende Gemeinden: Altrip, Limburgerhof, Ludwigshafen, kreisfreie Stadt, Mutterstadt, Neuhofen, Schifferstadt, Stadt. Der Versorgungsgrad errechnet sich aus dem Verhältnis von Einwohnern je Arzt. Hierbei sieht die Bedarfsplanungs-Richtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbezirken angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Die Kassenärztliche Vereinigung errechnete für den Planungsbereich Ludwigshafen eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 677. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich laut Kassenärztlicher Vereinigung ein Versorgungsgrad von 115,85 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind vom Landesausschuss bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschrän - kungen wegen Überversorgung anzuordnen. Im Mittelbereich Ludwighafen sind derzeit keine Zulassungen von Hausärzten möglich . Unterversorgung liegt nicht vor. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie ist das Vorliegen einer Unterversorgung im hausärztlichen Bereich erst zu vermuten, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent sinkt. Zu 6. und 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: Planungsbezirk Ludwigshafen (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erreichen in den nächsten fünf Jahren 51 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in der kreisfreien Stadt Ludwigshafen das mittlere Austrittsalter aus der vertragsärztlichen Versorgung von 62 Jahren. Die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren ist nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Zur Zahl der in den nächsten fünf Jahren neu hinzu kommenden Hausärztinnen und Hausärzte kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgegeben. Eine Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 6/2010 6/2011 6/2012 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 111,3 % 110,7 % 110,2 % 112,58 % 110,21 % 115,85 %