Drucksache 16/5626 28. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Anzahl der Abschiebungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3706 vom 2. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Statistik des Bundesministeriums des Innern, veröffentlicht auf der Internetseite welt.de vom 26. August 2015, belegt das Land Rheinland-Pfalz den 12. Platz unter den Bundesländern, was die Abschiebungsquote (Abschiebungen im Verhältnis zur Anzahl der Erstanträge) angeht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen hielten sich in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bis August 2015 in RheinlandPfalz auf (bitte aufgegliedert nach Ausländerbehörden und Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und bis August 2015 in Rheinland-Pfalz abgeschoben (bitte aufgegliedert nach Ausländerbehörden und Staatsangehörigkeiten)? 3. Wie erklärt sich die Landesregierung die schlechte Abschiebequote? Liegt ein Vollzugsdefizit bei den Ausländerbehörden und/oder beim Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vor? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über eine hohe Personalfluktuation in den Ausländerbehörden im Vergleich zur allgemeinen Personalfluktuation im öffentlichen Dienst vor? Wenn ja, welche Rückschlüsse und Maßnahmen wird sie anregen? 5. Hält die Landesregierung die Besoldung von Mitarbeitern in den Ausländerbehörden für angemessen oder vertritt sie die Meinung, dass diese höher besoldet werden müssten aufgrund der komplexen und anspruchsvollen Tätigkeit? 6. Wurde die Anzahl der Mitarbeiter in den Ausländerbehörden im gleichen Verhältnis zu dem Anstieg von Asylbewerbern personell aufgestockt? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Verstößen gegen § 95 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, § 95 Abs. 1 a, § 95 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Rheinland-Pfalz erstattet (bitte gegliedert nach den Jahren 2012, 2013, 2014 und bis August 2015 und nach den einzelnen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahlen der in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2012 bis August 2015 geduldeten Personen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen wird statistisch nicht erfasst und kann auch nachträglich nicht erhoben werden. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Stichtag Duldungen 31. Dezember 2012 2 761 31. Dezember 2013 3 392 31. Dezember 2014 4 300 31. August 2015 6 457 Drucksache 16/5626 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Ausländerbehörden und Staatsangehörigkeiten differenzierte Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Auf eine kurzfristige Sonderauswertung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und angesichts eines Bearbeitungsrückstaus von derzeit über 250 000 Fällen beim BAMF bundesweit verzichtet. Zu Frage 2: Die Zahlen der in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2012 bis August 2015 abgeschobenen Personen, gegliedert nach Ausländerbehörden , können der anliegenden Tabelle entnommen werden. Aktuelle nach Staatsangehörigkeit differenzierte Daten liegen nicht vor. Zu Frage 3: Aus der Sicht der Landesregierung kommt es nicht isoliert auf die Zahl der Abschiebungen an, sondern auf die Zahl der freiwilligen und zwangsweisen Rückführungen insgesamt. Die Landesregierung setzt damit konsequent die EU-Rückführungsrichtlinie um. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. August 2015 sind aus Rheinland-Pfalz 2 846 Personen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt worden. Bei ausreisepflichtigen Personen, die freiwillig ausreisen, werden Abschiebungen überflüssig. Zu Frage 4: Das Ausländerrecht wird von den kreisfreien Städten und Landkreisen als Auftragsangelegenheit wahrgenommen. Die Landesregierung hat keinen genauen Überblick über die Personalfluktuation bei den Ausländerbehörden im Vergleich zu sonstigen Bereichen in der Kommunalverwaltung oder der sonstigen öffentlichen Verwaltung. Wegen dem erforderlichen Fach- und Erfahrungswissen wirkt sich eine hohe Personalfluktuation jedoch nachteilig auf die Aufgabenwahrnehmung aus, da im Ausländerrecht längere Einarbeitungszeiten erforderlich sind. Die Landesregierung ist insgesamt der Auffassung, dass der Stellenwert der Ausländerbehörden gestärkt werden soll und eine organisatorische Weiterentwicklung zu Migrationsbehörden wünschenswert erscheint. Aus diesem Grund fördert das Ministerium für Integration, Familie, Kinder und Frauen Maßnahmen zur kommunalen Organisationsentwicklung, die von den Kommunen rege in Anspruch genommen werden. Zu Frage 5: Eine der Tätigkeit angemessene Vergütung ist nach Einschätzung der Landesregierung eine unabdingbare Voraussetzung, um eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Die Vergütungsstruktur bei den Ausländerbehörden ist landesweit nicht einheitlich und hat in Einzelfällen bereits zu Fluktuationen geführt. Im Hinblick auf die immer komplexer werdende Tätigkeit sollte eine Neubewertung der Stellen bei den Ausländerbehörden erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe, die von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen werden muss. Zu Frage 6: Bei der personellen Ausstattung ergibt sich bislang landesweit ein sehr unterschiedliches Bild. Teilweise ist die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Ausländerbehörden leicht erhöht worden. Teilweise sind Personalaufstockungen konkret vorgesehen. Dieses ist jedoch noch nicht bei allen Ausländerbehörden der Fall. Die Gründe über die unterschiedlichen Vorgehensweisen sind der Landesregierung nicht bekannt. Mit der steigenden Zuwanderung wird eine personelle Aufstockung der Ausländerbehörden jedoch für dringend erforderlich angesehen. Zu Frage 7: Polizeilich wurden für Rheinland-Pfalz im Anfragezeitraum folgende Straftaten gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfasst: (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.) 2 Erfasste Fälle der Verstöße gemäß § 95 Abs. 1, 2 AufenthG Zeitraum 2012 2013 2014 Januar bis August 2015 *) Erfasste Fälle insgesamt, davon 3 138 5 086 7 764 7 171 Unerlaubte Einreise/Wiedereinreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 a AufenthG 264 443 366 854 Erschleichen eines Aufenthaltstitels gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschafften Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr 134 177 172 81 Unerlaubter Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1 b AufenthG 2 382 4 152 6 919 6 105 Sonstige Verstöße gegen das AufenthG gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6, 6 a, 7, 8 AufenthG 358 314 307 131 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5626 Straftaten nach § 95 Abs. 1 a AufenthG fallen nicht in die originäre Bearbeitungszuständigkeit der Polizeibehörden und werden somit in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst und folglich nicht ausgewiesen. Eine Aufgliederung der Straftaten nach Zuständigkeit der Ausländerbehörden ist nicht möglich. Ergänzend dazu weist die Verfahrensstatistik der Staatsanwaltschaft für die Jahre 2012 bis 2014 sowie für das 1. Halbjahr des Jahres 2015 im Sachgebiet „Sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrens- und dem Freizügigkeitsgesetz“ folgende Anzahl von Neuzugängen aus: 2012: 4 109 2013: 6 045 2014: 9 134 1. Halbjahr 2015: 5 640 Die Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 95 AufenthG sind in diesem Sachgebiet enthalten, werden jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Statistische Angaben zur Zahl der Strafanzeigen – und ggf. durch welche rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden diese erstattet wurden – liegen auch hier nicht vor. Irene Alt Staatsministerin 3 Drucksache 16/5626 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 4 Abschiebungen in Rheinland-Pfalz Ausländerbehörden Anzahl der Personen 1. Januar bis 31. August 2015 Jahr 2014 Jahr 2013 Jahr 2012 Kreisverwaltung Ahrweiler 22 28 19 32 Kreisverwaltung Altenkirchen 6 24 18 25 Kreisverwaltung Alzey-Worms 0 0 0 1 Kreisverwaltung Bad-Dürkheim 2 9 1 17 Kreisverwaltung Bad-Kreuznach 0 0 1 2 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 7 15 19 5 Kreisverwaltung Birkenfeld 13 28 8 6 Kreisverwaltung Cochem-Zell 1 16 19 2 Kreisverwaltung Donnersberg 2 10 0 0 Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm 6 4 0 14 Kreisverwaltung Germersheim 3 4 2 12 Kreisverwaltung Kaiserslautern 9 10 12 2 Kreisverwaltung Kusel 0 1 12 0 Kreisverwaltung Mainz-Bingen 0 1 0 0 Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 8 19 1 9 Kreisverwaltung Neuwied 10 12 2 6 Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 1 0 1 2 Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis 1 20 14 20 Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 1 1 6 3 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 35 12 9 11 Kreisverwaltung Südwestpfalz 1 1 1 3 Kreisverwaltung Trier-Saarburg 2 2 2 1 Kreisverwaltung Vulkaneifel 5 28 11 6 Kreisverwaltung Westerwald 49 16 25 20 Stadtverwaltung Frankenthal 3 12 14 11 Stadtverwaltung Kaiserslautern 0 6 3 3 Stadtverwaltung Koblenz 0 0 4 16 Stadtverwaltung Landau 5 3 2 10 Stadtverwaltung Ludwigshafen 7 3 6 15 Stadtverwaltung Mainz 9 2 7 6 Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße 3 4 0 4 Stadtverwaltung Pirmasens 0 1 0 3 Stadtverwaltung Speyer 0 0 1 1 Stadtverwaltung Trier 0 0 0 9 STV Trier/Ausstellung 39 0 0 0 Stadtverwaltung Worms 2 1 0 3 Stadtverwaltung Zweibrücken 25 13 3 3 Gesamt 276 306 223 283