Drucksache 16/5627 28. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Generalsanierung der Rheinbrücke bei Wörth und Bau einer zweiten Rheinbrücke Die Kleine Anfrage 3708 vom 3. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut RHEINPFALZ ist mit der Generalsanierung der Rheinbrücke bei Wörth im Jahr 2018 zu rechnen („Rheinbrücke: Sanierung 2018 geplant“ vom 14. August 2015 in der Germersheimer Rundschau). Laut Aussage der Ministerpräsidentin soll die Planfeststellung Ende 2015, also noch vor der Wahl, abgeschlossenen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann rechnet die Landesregierung mit der Generalsanierung der Rheinbrücke bei Wörth (Beginn und Abschluss)? 2. Wenn die Planfeststellungsverfahren für die zweite Rheinbrücke in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wie geplant Ende 2015 abgeschlossen werden, welchen zeitlichen Fortgang erwartet die Landesregierung bis zur Fertigstellung der zweiten Rheinbrücke (bitte unterteilen in Zeitraum für Klagen und Gerichtsverfahren, Planung, Ankauf von Gelände, Bau)? 3. Wann ist die gemeinsame Kabinettssitzung mit Baden-Württemberg geplant, um den politischen Fortgang des Projekts „zweite Rheinbrücke“ zu beraten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Erhaltung der gesamten bestehenden Rheinbrücke Maxau zwischen Karlsruhe und Wörth ist gemäß dem 2001 abgeschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Wahrnehmung der Erhaltungsaufgaben bei den Bundesfernstraßengrenzbrücken das Land Baden-Württemberg zuständig. Nach den bisher vorliegenden Informationen beabsichtigt das Land Baden-Württemberg, die Fahrbahnplatte an der Rheinbrücke ab dem Jahr 2018 mit hochfestem Beton zu verstärken. Die erforderliche Bauzeit für die Maßnahme wird derzeit auf neun Monate geschätzt. Zu Frage 2: Zunächst ist festzuhalten, dass in dem in der Kleinen Anfrage 3708 angeführten Presseartikel "Rheinbrücke: Sanierung 2018 geplant" vom 14. August 2015 aus der Germersheimer Rundschau keine Aussage von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer enthalten ist, wonach die Planfeststellung Ende 2015 abgeschlossen wird. Nach dem aktuellen Verfahrensstand wird ein gemeinsamer Abschluss der beiden Planfeststellungsverfahren zum Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth im Jahr 2015 nicht mehr erfolgen können. Zunächst wird noch auf der rheinland-pfälzischen Seite voraussichtlich im Dezember 2015 ein Erörterungstermin zu den Änderungen der Planung im Bereich der Landespflege durchgeführt. Auf der baden-württembergischen Seite sind noch Fragen zu der Variante einer Ersatzbrücke und dem Anschluss an die B 36 zu klären. Eine konkrete Aussage zu einem Fertigstellungstermin der Brücke kann derzeit wegen der bis dahin noch erforderlichen umfangreichen Arbeitsschritte und möglicherweise zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen infolge von Klagen und Gerichtsverfahren noch nicht getroffen werden. Zu Frage 3: Eine gemeinsame Kabinettssitzung der beiden Länder zur Beratung des Fortgangs des Projekts „zweite Rheinbrücke“ ist bisher nicht geplant. Beide Länder haben das Vorhaben für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet und stehen auf der Arbeitsebene in regelmäßigem Kontakt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode