Drucksache 16/5628 28. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Layenhof in Mainz Die Kleine Anfrage 3709 vom 4. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Fragen der Allgemeinen Zeitung Mainz konnte das Integrationsministerium nicht beantworten. „Es kämen derzeit zu viele Anfragen auf das Integrationsministerium zu, teilte eine Mitarbeiterin mit“ (AZ, 3. September 2015). Die Antwort auf die Fragen ist aber interessant. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Seit wann plant die Landesregierung die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Layenhof in Mainz? 2. Wieso hat sich die Landesregierung für die Aufstellung von Wohncontainern entschieden? Welche Planungsalternativen wurden zu den beabsichtigten Wohncontainern geprüft? 3. Warum wurde noch nicht – wie für Ende August angekündigt – mit dem Aufstellen der Container begonnen? 4. Wann hat die Landesregierung die Wohncontainer bestellt? 5. Für welches Datum rechnet die Landesregierung mit der Lieferung und wann werden die Wohncontainer bezugsfertig sein? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen einer Ortsbesichtigung auf dem Layenhof Anfang August hat das zuständige Ministerium auf Einladung der GVG und unter Beteiligung des LBB festgestellt, dass die Liegenschaft für ein mögliches Wohncontainerdorf zur Unterbringung von Asylbegehrenden geeignet ist. Der Standort Layenhof fungiert dabei nicht als eigene Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sondern als Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung LefAA Ingelheim. Die Planungen hierzu haben Ende Juli begonnen. Zu Frage 2: Unterkünfte für die Erstaufnahme von Asylbegehrenden müssen durch die rasch steigenden Flüchtlingszahlen kurzfristig zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, neben der Herrichtung fester Gebäude auch schnell zur Verfügung stehende Notunterkünfte zu schaffen. Daher hat sich die Landesregierung in diesem Fall für die Aufstellung von winterfesten Wohncontainern entschieden. Sie sollen Ersatz für die Zelte bieten, die für die Winterunterbringung nicht geeignet sind. Die festen Gebäude, die vor Ort noch zur Verfügung stehen, können aufgrund ihrer geringen Größe und hohem Sanierungsaufwand nur als Funktionsräume genutzt werden. Zu den Fragen 3 und 5: Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Aufstellung der Container konnte noch nicht erfolgen, da zunächst eine bauliche Planung erfolgen muss. Zudem müssen die Flächen für die Aufstellung hergerichtet und die technischen Voraussetzungen (Wasser, Abwasser, Strome, etc.) geschaffen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5628 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der LBB hat bereits mit der Beplanung und Herrichtung der Freifläche begonnen. Hierzu sind vor der Aufstellung der Wohncontainer Bauarbeiten erforderlich, um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Voraussichtlich kann noch im Oktober mit der Belegung begonnen werden. Die Wohncontainer stehen jederzeit zur Lieferung bereit. Zu Frage 4: Die Wohncontainer wurden unmittelbar nach der Entscheidung, den Layenhof als Außenstelle zu nutzen, bereits Anfang August bestellt, damit diese im Falle immer wieder auftretender Lieferengpässe schnellstmöglich aufgestellt werden können, sobald die Stellflächen hierfür fertiggestellt sind. Irene Alt Staatsministerin