Drucksache 16/563 10. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Sicherung wirtschaftlich tragfähiger Energiekosten Die Kleine Anfrage 375 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Entwicklung der Kosten für elektrischen Strom in Rheinland-Pfalz erwartet die Landesregierung für die kommenden vier Jahre? 2. Welche Kostenfaktoren werden in den kommenden vier Jahren diese Entwicklung bestimmen? 3. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen für die energieintensiven Industrien, für die Kaufkraft und den Lebensstandard der privaten Haushalte in Rheinland-Pfalz ergeben sich daraus? 4. Welche Höhe sollte nach Auffassung der Landesregierung der Strompreis in Rheinland-Pfalz nicht übersteigen, um spürbare Störungen der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes zu vermeiden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: In den vergangenen Jahren war im gesamten Bundesgebiet im Endkundenbereich ein Anstieg der Strompreise zu beobachten. Die Strompreisentwicklung in Rheinland-Pfalz wie auch im gesamten Bundesgebiet wird in den kommenden vier Jahren durch eine Reihe von unterschiedlichen Faktoren bestimmt werden. Zu nennen sind hierbei u. a. die Preisentwicklung für Importenergieträger auf dem Weltmarkt, die Entwicklung der Preise an der Strombörse, die Entwicklung der Netzentgelte sowie der Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage). Als wesentlichen Preis treibenden Teil der Stromerzeugungskosten sieht die Landesregierung die Preisentwicklung für fossile Energieträger auf dem Weltmarkt vor allem als Folge von Verknappung der vorhandenen Reserven an. Signifikante Steigerungen der KWK- und EEG-Umlage erwartet die Landesregierung in den kommenden vier Jahren nicht. Ebenso werden keine erheblichen Steigerungen des Strompreises als Folge des Atomausstiegs erwartet. Laut Netzstudie II der Deutschen Energie-Agentur (DENA) würden die jährlichen Investitionen in den Ausbau der Übertragungsnetze für den Transport des Offshore -Windkraftstroms in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro den Strompreis um 0,2 bis 0,5 Cent pro kWh steigen lassen. Die Landesregierung setzt demgegenüber auf eine regionale regenerative Stromerzeugung. Dadurch wird die Notwendigkeit eines Ausbaus der Übertragungsnetze verringert, was auch zu einer erheblichen Kostenreduktion führt. Zu Frage 3: Um den steigenden Energiepreisen wirksam und nachhaltig begegnen zu können, setzt die rheinland-pfälzische Landesregierung auf Einsparung von Energie, Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung heimischer, erneuerbarer Energien. Das gilt sowohl für den Bereich der energieintensiven Industrien als auch für die privaten Haushalte. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/563 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die stromintensiven Wirtschaftszweige, deren Stromkosten in starkem Maße von der Preisentwicklung an der Strombörse abhängen, profitieren von der preisdämpfenden Wirkung des Merit-order-Effekts der erneuerbaren Energien, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die letzten Jahre mit 0,6 Cent/kWh angegeben wird. Dieser Effekt wird sich mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien noch verstärken und kann zu einem Preisvorteil für die stromintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb führen. Außerdem profitieren stromintensive Unternehmen nach §§ 40 ff. des Erneuerbare -Energien-Gesetzes von einer nach Stromverbräuchen gestaffelten Begrenzung der EEG-Umlage. Für den Stromanteil über 100 Gigawattstunden wird die EEG-Umlage auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Für den Bereich der privaten Haushalte besteht bereits ein umfangreiches Beratungsangebot zur Energieeinsparung und zum Einsatz energieeffizienter Geräte durch die Verbraucherzentrale und die rheinland-pfälzische Energieagentur EOR. Dieses Beratungsangebot soll weiter ausgebaut werden, um durch einen geringeren Verbrauch die Stromkosten zu senken und damit den Strompreissteigerungen zu begegnen. Dabei sollte auch die Marktlage sondiert und gegebenenfalls ein Anbieterwechsel in Betracht gezogen werden. Hinsichtlich der Sicherung des Existenzminimums gilt, dass die Stromkosten in den Regelleistungen nach SGB II und XII berücksichtigt sind. Zu Frage 4: Die Entwicklung der Strompreise in Rheinland-Pfalz ist im Kontext mit den Preisentwicklungen in den europäischen und globalen Energiemärkten zu betrachten. Im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit kommt es dabei nicht auf den absoluten Strompreis, sondern auf das Verhältnis zu den Strompreisen in den Ländern mit konkurrierenden Wirtschaftsunternehmen an. Im Übrigen wird durch den stetig steigenden Anteil brennstofffreier erneuerbarer Energien ein immer stärkeres Abkoppeln von den auch in Zukunft weiter steigenden Kosten fossiler Brennstoffe erfolgen. Hierdurch können Preis- und Wettbewerbsvorteile für deutsche Unternehmen entstehen. Eveline Lemke Staatsministerin