Drucksache 16/5632 29. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Anträge auf Sprachförderung Die Kleine Anfrage 3710 vom 3. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Voraussetzung für eine rasche und erfolgreiche Integration von Flüchtlingskindern ist der Erwerb der deutschen Sprache. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Basis- und Intensivkurse (bitte getrennt ausweisen) für Sprachförderung wurden seitens der Kindertagesstätten , Grundschulen und weiterführenden Schulen (bitte getrennt ausweisen) für die Jahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 gestellt? 2. Wie viele Anträge auf Basis- und Intensivkurse (bitte getrennt ausweisen) für Sprachförderung wurden seitens der Kindertagesstätten , Grundschulen und weiterführenden Schulen (bitte getrennt ausweisen) für die Jahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 genehmigt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 Beantwortung für den Elementarbereich: Sprachbildung in Kindertagesstätten wird als zentrale und dauerhafte Aufgabe während der gesamten Kindergartenzeit verstanden. Dieser Grundsatz ist fest in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen (BEE) verankert. Neben der in den täglichen Alltag integrierten Sprachbildung gibt das Land jährlich weitere Mittel für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen, die in Form von Budgets den Jugendämtern zugewiesen werden. Die Höhe der Budgets bestimmt sich zu 60 v. H. nach dem Anteil des Jugendamts an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren gemäß der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz und zu 40 v. H. nach dem Anteil des Jugendamts an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren mit nicht deutscher Muttersprache gemäß dieser Statistik; eine Anpassung an die statistischen Daten findet zweijährig statt. Die örtlich zuständigen Jugendämter verwalten die Budgetzuteilung nach eigenem fachlichen Ermessen. Eine weitere Statistik über konkret von Einrichtungen gestellte Anträge, aber nicht genehmigte Anträge wird seitens des Landes nicht geführt. Zu Frage 2: In den Jahren 2012 bis 2015 wurden folgende Basis- bzw. Intensivmodule genehmigt: 2012/2013 Basismodule: 1 858 Intensivmodule: 472 2013/2014 Basismodule: 2 152 Intensivmodule: 409 2014/2015 Basismodule: 2 135 Intensivmodule: 381 2015/2016 Basismodule: 2 149 Intensivmodule: 360 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5632 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 1 und 2 Beantwortung für den Bereich „Grundschule und weiterführende Schulen“: Die erfragten Basis- und Intensivkurse mit ihrem Antrag- und Bewilligungsverfahren sind eine Konzeption der Sprachförderung ausschließlich für die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz. Im Schulbereich erfolgt die Bewirtschaftung der Sprachfördermaßnahmen hauptsächlich durch Lehrerwochenstundenpools. Die Schulen können diese von der Schulbehörde zugewiesenen Kontingente für unterschiedliche Sprachfördermaßnahmen – von zwei bis vierstündigen Maßnahmen bis hin zu Eingliederungslehrgängen und Sprachvorkursen und seit dem 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2014/2015 Deutschintensivkurse – je nach Bedarf einsetzen . Oft wechseln die einzelnen Maßnahmen durch unterschiedliche Schülerbewegungen im laufenden Schuljahr. Daher können nur die insgesamt in der Primarstufe und der Sekundarstufe I eingesetzten zusätzlichen Poolstunden für Sprachförderung berichtet werden. (Quelle: Rückmeldung der ADD.) Irene Alt Staatsministerin Schuljahr Primarstufe Sek I Summe 2012/2013 2 689 2 274,25 4 963 2013/2014 2 957 2 593,00 5 550 2014/2015 3 552 3 342,00 6 894