Drucksache 16/5637 30. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeiliche Body-Cams – Einsatz und Evaluation Die Kleine Anfrage 3714 vom 8. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit Juli 2015 kommen im Rahmen eines Pilotprojekts in den Polizeipräsidien Koblenz und Mainz sogenannte Body-Cams zum Einsatz. Begrüßenswertes Ziel des Projekts ist es, Übergriffe auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu verhindern. Es wird durch eine Evaluation wissenschaftlich begleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich Landesregierung: 1. Durch wen wird die Evaluation erstellt? 2. Welche Methoden werden der Evaluation zugrunde gelegt? 3. Welche Fragen werden in der Evaluation gestellt? 4. Wie erfolgt die konkrete Begleitung des Projekts durch das evaluierende Institut? 5. Um eine Veränderung gewalttätiger Übergriffe auf Polizeivollzugskräfte feststellen zu können, bedarf es belastbarer Ausgangsdaten . Von welcher Anzahl von Übergriffen geht das Ministerium zu Beginn des Pilotprojekts Body-Cams aus, und woraus ergeben sich diese Zahlen? 6. Derzeit bestehen Vorschriften über das Sichten und Löschen der Aufzeichnungen. Beides erfolgt in der Dienststelle durch die Dienstvorgesetzten. Geht die Evaluation auch der Frage nach, ob auch Betroffene – direkt oder als mitaufgezeichnete Personen – Zugriff auf die aufgezeichneten Daten haben sollen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. September 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Gewalt gegen die Polizei in Rheinland-Pfalz ist in den letzten Jahren gestiegen und bewegt sich unverändert auf einem hohen Niveau. Insbesondere bei der Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Dienstes werden Einsatzkräfte häufig mit einem sehr hohen Aggressions- und Gewaltpotenzial konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat bereits im Jahr 2012 eine landesweite Arbeitsgruppe Möglichkeiten zur Verhinderung von Gewalttaten gegen die Polizei geprüft und Optimierungsansätze erarbeitet. Mit dem Einsatz einer Körperkamera in Koblenz und Mainz sollen diese Ansätze wirksam ergänzt werden. Die Prüfung der Wirksamkeit dieses Einsatzmittels erfolgt im Rahmen einer Evaluation. Darüber hinaus hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Universität Trier beauftragt, die Pilotprojekte rechtswissenschaftlich zu begleiten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine landesweite Arbeitsgruppe „Körperkamera/Bodycam“ begleitet das Pilotprojekt bei den Polizeipräsidien Mainz und Koblenz durchgehend und führt auch eine entsprechende Evaluation des Einsatzes der Körperkamera durch, die aus mehreren Teilbereichen besteht. Dabei soll u. a. festgestellt werden, wie sich die Gewalt gegen die Polizei entwickelt. Bezüglich der Wirkungsweise des Einsatzmittels ist die Hochschule der Polizei in die Evaluation eingebunden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5637 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Untersuchungsbereiche wird ein wissenschaft licher Methodenmix zur Anwendung kommen. Dieser umfasst insbesondere statisti sche Auswertungen und Anwenderbefragungen. Zu Frage 3: Im Rahmen der Evaluation werden Fragen zu unterschiedlichen Teilbereichen gestellt. Hierdurch sollen u. a. Aussagen zu den Themen – Wirkung der Körperkameras auf die Bürgerinnen und Bürger sowie die Polizeibeamtinnen und -beamten, – Einsatztechnik und – Einsatztaktik in verschiedenen Modellen ermöglicht werden. Im Ergebnis soll die Evaluation eine Grundlage bieten, den Einsatz in den Pilotprojekten umfassend zu bewerten . Darauf aufbauend soll geprüft werden, inwieweit ein weitergehender Einsatz erfolgversprechend erscheint. Zu Frage 4: Die Hochschule der Polizei unterstützt die landesweite Arbeitsgruppe durch wissenschaftliche Beratung und Vergabe von Studienarbeiten . Hierdurch soll eine umfassende Befragung zu den unterschiedlichen Teilbereichen der Evaluation ermöglicht werden. Zu Frage 5: Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erstellt seit dem Jahr 2010 ein umfassendes Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“. Die darin enthaltenen Zahlen bilden die Grundlage zur Feststellung von Veränderungen. Danach ereigneten sich im Jahr 2014 in Mainz insgesamt 240 und in Koblenz 151 Delikte gegen die Polizei. Zu Frage 6: Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz sieht vor, dass Bild- und Tonaufzeichnungen sowie daraus gefertigte Unterlagen unverzüglich zu löschen oder zu vernichten sind, soweit diese nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung, zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten oder zur Behebung einer Beweisnot, erforderlich sind. Im Rahmen der Evaluation wird erfasst, in wie vielen Fällen es zu einer entsprechenden Verwendung der Daten kam und zu welchem Zweck die Daten genutzt wurden. Zudem wird erhoben, ob und wie häufig sich Betroffene an die Polizei wenden, um einen Zugriff auf die aufgezeichneten Daten zu erhalten. Roger Lewentz Staatsminister