Drucksache 16/5638 30. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeiliche Body-Cams – Einsatz und Evaluation Die Kleine Anfrage 3713 vom 8. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit Juli 2015 kommen im Rahmen eines Pilotprojekts in den Polizeipräsidien Koblenz und Mainz sogenannte Body-Cams zum Einsatz. Begrüßenswertes Ziel des Projekts ist es, Übergriffe auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu verhindern. Es wird durch eine Evaluation wissenschaftlich begleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welchem Zeitraum werden die Kameras probeweise eingesetzt: Wann war der erste Einsatz, wann wird das Pilotprojekt beendet ? 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte tragen Kameras? 3. Erfolgt das Tragen auf freiwilliger Basis? 4. Werden die Kräfte für diese Art des Einsatzes gesondert geschult? Wenn ja, wie sieht diese Schulung aus? 5. Erfolgt eine Sprachaufzeichnung? 6. Gibt es ein sogenanntes pre-recording, oder erfolgt die Aufzeichnung erst mit Ankündigung und Bedienen der Einschaltung? 7. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Aufzeichnungen durch Body-Cams? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Pilotprojekt Body-Cam hat am 1. Juli 2015 bei den Polizeipräsidien Mainz und Koblenz begonnen und ist für die Dauer eines Jahres ausgelegt. Zu Frage 2: Das Projekt wird mit 15 Kameras durchgeführt. Für den Einsatz wurden bei den Polizeipräsidien Mainz und Koblenz 50 Polizeibeamtinnen und -beamten geschult. Zu Frage 3: Die Auswahl der Polizeibeamtinnen und -beamten, die während der Pilotphase die Body-Cam einsetzen, erfolgte auf freiwilliger Basis. Zu Frage 4: Die eingesetzten Kräfte wurden gesondert geschult. Die eintägige „Grundqualifizierung Body-Cam“ umfasste folgende Bereiche: – Allgemeines (Ziele des Pilotprojekts, Erfahrungen in anderen Bundesländern und Staaten), – Recht (insbesondere: Grundrechtsrelevanz, Ermächtigungsgrundlagen, Datenschutz und entsprechende Verfahrensregelungen), Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5638 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Technik (technische Einweisung, z. B. Anlegen, Ausrichten der Kamera und Bedienung, einschließlich praktischer Übungen), – Taktik (insbesondere das Vorgehen in Zweier-, Viererteams oder Halbgruppen). Den Abschluss bildete ein realitätsnahes Einsatztraining, bei dem der Umgang mit der Body-Cam in Kontrollsituationen geübt wurde. Zu Frage 5: Ja. Für die im Pilotbetrieb vorgesehenen Einsatzanlässe ist nach § 27 Abs. 2 bis 4 POG die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen zulässig. Zu Frage 6: Nein, ein Pre-Recording erfolgt nicht. Die Aufzeichnung erfolgt erst mit dem Betätigen der Aufnahmevorrichtung. Zu Frage 7: Die Erhebung personenbezogener Daten mittels Body-Cam im Pilotbetrieb erfolgt ausschließlich im öffentlich zugänglichen Raum auf der Grundlage von § 27 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG). Danach ist der offene Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen u. a. zulässig – bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, die nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen (§ 27 Abs. 2 POG), – an gefährlichen Orten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 POG) und in gefährdeten Objekten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 POG) sowie in deren unmittelbarer Nähe (§ 27 Abs. 3 POG), – zum Schutz eines Polizeibeamten oder eines Dritten in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 (§ 27 Abs. 4 POG). Roger Lewentz Staatsminister