LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ausfall von Förderunterricht und Differenzierung Die Kleine Anfrage 3720 vom 11. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Anweisung der ADD müssen die Schulen zuerst Förderstunden oder Doppelbesetzungen auflösen, bevor Klassen still beschäftigt werden oder nach Hause geschickt werden (vgl. Kleine Anfrage 2927, Drucksache 16/4473, „Kritik des Landeselternbeirats (LEB) an der Unterrichtsversorgung des Landes“). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Doppelbesetzungen an Grundschulen, die eingeplant waren, konnten wegen Umorganisation in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 im Kreis Germersheim nicht gehalten werden? 2. Wie viele Förderstunden zur Förderung lernschwächerer Kinder konnten nicht gehalten werden, da der strukturelle Unterrichtsausfall eine Auflösung der Förderstunden bedingte? 3. Wie viele zusätzliche Stunden haben die Grundschulen im Kreis Germersheim jeweils zugewiesen bekommen, zusätzlich zu den in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder zugewiesenen Lehrerwochenstunden? 4. Wie viele dieser zusätzlichen Stunden wurden zu Abdeckung des strukturellen Unterrichtsausfalls umgewidmet? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 4: Die Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 8. April 2014 regelt die Stundenzuweisung, die mindestens zur Abdeckung des Pflichtunterrichts in Bezug auf die Gewährleistung der Vollen Halbtagsschule notwendig ist. Sie regelt auch die Zuweisung von darüber hinausgehenden zusätzlichen Poolstunden. Entsprechend der genannten Verwaltungsvorschrift dienen Unterrichtsstunden, die über die Abdeckung des Pflichtunterrichts hinausgehen , der Bildung von Lerngruppen, Arbeitsgemeinschaften und Differenzierungsmaßnahmen, z. B. in Form von Doppelbesetzungen und Förderstunden. Diese zusätzlichen Stunden werden von den Schulen in eigener Verantwortung eingeplant und im Laufe eines Schuljahres flexibel eingesetzt. Zur Regulierung von kurzfristigen Vertretungserfordernissen erstellen Grundschulen in eigener Zuständigkeit und in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat ein Vertretungskonzept. Hierbei können in Ausnahmefällen auch die oben genannten Stunden zur Regulierung von kurzfristigen Vertretungsfällen eingesetzt werden. Eine Anweisung der ADD, dass Grundschulen bei Vertretungsbedarf zuerst Förderstunden oder Doppelbesetzungen auflösen müssen, gibt es nicht. Zu Frage 3: Zusätzlich zu den von der Klassen- und Schülerzahl abhängigen Lehrerwochenstunden hat die Schulaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Schulen im Kreis Germersheim im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 212 Poolstunden und im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 230 Poolstunden zugewiesen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Drucksache 16/5653 06. 10. 2015