LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertretungsverträge im Schuldienst in der Stadt Zweibrücken Die Kleine Anfrage 3730 vom 16. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden im Monat September 2015 zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 in der Stadt Zweibrücken (Angaben bitte gliedern nach Schulen)? 2. Wie viele Vertretungsverträge wurden zum Beginn des neuen Schuljahres 2015/2016 neu geschlossen (Angaben bitte nach Schulen gliedern)? 3. Ist der Abschluss weiterer Vertretungsverträge mit Blick auf den Start des neuen Schuljahres 2015/2016 geplant? Falls ja: Mit welcher Anzahl an Personen und in welchem (Stunden-) Umfang (Angaben bitte nach Schule gliedern)? 4. Welchen Stundenumfang haben die in Frage 1 genannten Vertretungsverträge (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle und Aufteilung nach Schulen)? 5. Welche Laufzeit haben die jeweiligen Vertretungsverträge? 6. Wie viele Vertretungsverträge wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 mit den Personen geschlossen, deren Verträge zu Beginn der Sommerferien 2015 bzw. zum Ablauf des auslaufenden Schuljahres 2015/2015 endeten (Angaben bitte nach Anzahl der Personen sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfasst und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige VertretungsDrucksache 16/5659 07. 10. 2015 Drucksache 16/5659 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode einsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 21. September 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 4: Zu Fragen 2 und 3: In der Stadt Zweibrücken wurde zu Beginn des Schuljahres ein Vertretungsvertrag am Helmholtz-Gymnasium neu abgeschlossen. Zum Stichtag der Datenabfrage (14. September 2015) war der Abschluss von zwei weiteren Vertretungsverträgen mit einem Stundenumfang von 24 und 19 Lehrerwochenstunden an der Grundschule Bubenhausen geplant. Zu Frage 5: Zu Frage 6: In der Stadt Zweibrücken gab es im Monat Juli 2015 insgesamt 25 Vertretungsverträge. Sieben dieser Verträge liefen über die Sommerferien hinaus, 18 Verträge (12,65 VZÄ) waren bis zum Schuljahresende 2014/2015 am 24. Juli 2015 befristet. Davon erhielt eine Person (0,83 VZÄ) eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses über die Sommerferien hinaus (mit Durchbezahlung), zwei Personen (zwei VZÄ) haben den Vorbereitungsdienst begonnen, vier Personen (vier VZÄ) wurden in das Beamtenverhältnis und eine Person (0,74 VZÄ) in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Somit schieden zehn Personen mit Ablauf des 24. Juli 2015 aus. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Schulen Vertretungsverträge im September 2015 (Stichtag 14. September 2015) Personen Vollzeitäquivalente Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS Albert-Schweitzer 1 0,96 – – – 24 – RS+ Mannlich 6 5,07 6 – – 23 108 GY Helmholtz 3 3,00 – – – – 72 BBS Zweibrücken 1 0,83 – – – 20 – Schule Dauer der befristeten Verträge bis zu 3 Monate über 3 bis 6 Monate über 6 bis 9 Monate über 9 bis 12 Monate über 12 Monate GS Albert-Schweitzer – – – – 1 RS+ Mannlich – – 3 3 – GY Helmholtz – – – 3 – BBS Zweibrücken – – 1 – –