LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Arbeitsverträge der Lehrkräfte in der Stadt Zweibrücken Die Kleine Anfrage 3731 vom 16. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge von Lehrkräften (inkl. Vertretungslehrkräften und PES Kräften) bestanden im Monat Juli in der Stadt Zweibrücken (Angaben bitte nach Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Wie viele dieser Verträge enden zum Beginn der Sommerferien (Angaben bitte nach Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 3. Wie viele dieser Verträge haben eine Laufzeit über die Sommerpause hinaus? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zu Grunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfasst und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 21. September 2015. Drucksache 16/5660 07. 10. 2015 Drucksache 16/5660 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zu den Fragen 2 und 3: PES-Verträge dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Sie sind daher in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Schulart Verträge von Lehrkräften im Monat Juli Unbefristete Arbeitsverträge im Monat Juli 2015 Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 (Stichtag 14. September 2015) Vertretungsverträge PES Personen Vollzeit-äquivalente Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente GS 4 2 1,26 2 1,72 – – RS+ 16 4 3,09 10 8,74 2 0,1 GY 25 9 5,02 8 3,95 8 1,8 IGS – – – – – – – FÖS 2 1 1,00 1 1,00 – – BBS 13 7 5,29 4 3,42 2 1,0 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 (Stichtag 14. September 2015) Verträge, die zum Beginn der Sommerferien enden Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind Personen Vollzeitäquivalente GS 1 0,76 1 RS+ 5 4,52 5 GY 7 2,95 1 IGS – – – FÖS 1 1,00 – BBS 4 3,42 –