Drucksache 16/5662 07. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig in Obernhof Die Kleine Anfrage 3728 vom 16. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Deutsche Bahn hat den Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Obernhof neu gestaltet und eine Treppe errichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie sollen zukünftig behinderte Menschen/in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ohne barrierenfreien Zugang die Bahnsteige erreichen? 2. Hat die Landesregierung sich bereits an die Deutsche Bahn gewandt und nach einer barrierefreien Lösung für den Zugang zum Bahnsteig in Obernhof nachgefragt, wenn nein, warum nicht? 3. Welche Überlegungen werden seitens der Landesregierung angedacht, um den Bahnsteig barrierefrei zu gestalten? 4. Ist der Landesbeauftragte für die Belange Behinderter Menschen bereits eingeschaltet, wenn ja, von wem und welche Maßnahme wurden bereits ergriffen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Da an der Station Laurenburg zwei barrierefreie Bahnsteige errichtet wurden, wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf die Situation in Obernhof bezieht. Die DB Netz AG hat im Abschnitt Friedrichssegen – Diez der Unteren Lahntalbahn Koblenz – Limburg ein neues Elektronisches Stellwerk errichtet. Außerdem wurden zwischen den Stationen Friedrichssegen und Fachingen etliche Bahnsteige umgebaut und aufgehöht und somit in den meisten Fällen ein barrierefreier Zugang in die Fahrzeuge geschaffen. Zu Frage 1: Die Projektplanung für den Umbau des Bahnhofs Obernhof basiert unter anderem auf der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI-PRM). Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2015. Dort ist für die Infrastruktur festgelegt, dass bei einer Erneuerung oder einem Umbau bestehender Bahnhöfe mit einem täglichen Aufkommen von max. 1 000 Reisenden keine Aufzüge oder Rampen vorgesehen werden müssen. Die Summe der Ein- und Aussteiger im Bahnhof Obernhof beträgt auf der Basis von Zählungen aus dem Jahr 2013 wochentags 229 Reisende pro Tag, an Samstagen sind es 219 Reisende und an Sonntagen 44 Reisende. Damit liegen diese Zahlen weit unter dem Grenzwert unter 1 000 Reisenden am Tag. Die DB AG hat daraufhin für den Bahnhof Obernhof lediglich für den Bahnsteig in Fahrtrichtung Limburg eine barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnsteigs vorgesehen. Für den Bahnsteig für die Züge in Richtung Koblenz erfolgte dies nicht, weil dies wegen der Dammlage des Bahnsteigs eine sehr kostenaufwändige Rampe mit langen Zugangswegen erforderlich gemacht hätte. Die hierfür geschätzten zusätzlichen Investitionskosten von 400 000 bis 800 000 Euro konnten von der DB AG nicht finanziert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt hat als plangenehmigende Behörde die Planung der DB AG ohne Rampe genehmigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5662 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für mobilitätseingeschränkte Reisende bleibt vor diesem Hintergrund zunächst nur die Möglichkeit, auf die benachbarten Bahnhöfe auszuweichen. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung hat sich wegen einer barrierefreien Erreichbarkeit des zweiten Bahnsteigs in Obernhof an die DB AG gewandt und wird die entsprechende behindertengerechte Erschließung des Bahnsteigs in Abstimmung mit der DB AG zum Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 des Bundes anmelden. Mit diesem Programm sollen Stationen mit einer Reisendenzahl von weniger 1 000 pro Tag barrierefrei ausgebaut werden. Die Entscheidung über die Aufnahme der Station Obernhof in dieses Programm obliegt letztlich dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sollte eine Programmaufnahme erfolgen, ist die Landesregierung bereit, sich an dem Bau der Rampe finanziell zu beteiligen. Zu Frage 4: Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wurde von der zuständigen Verbands- und Ortsgemeinde, von dem zuständigen Wahlkreisabgeordneten sowie vom Innenministerium eingeschaltet. Er unterstützt die Anmeldung des vollständig behindertengerechten Ausbaus der Station zum Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes. Roger Lewentz Staatsminister