Drucksache 16/5664 08. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnhaltepunkt Hohenecken – aktueller Stand 2015 Die Kleine Anfrage 3729 vom 16. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich nehme Bezug auf meine Kleinen Anfragen der Vorjahre zu diesem Thema und frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Reaktivierung des Bahnhaltepunkts in Hohenecken? 2. Liegen die förderrechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich vor und ist das Land immer noch bereit, für den Neubau des Bahnhaltepunkts Hohenecken die entsprechenden Zuwendungen zu bewilligen? 3. Sofern noch nicht alle förderrechtlichen Voraussetzung erfüllt sind, welche Schritte sind auf wessen Seite erforderlich? 4. Wann ist mit einer Reaktivierung des Haltepunkts zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Auf Grundlage der vorliegenden Informationen der Stadt Kaiserslautern und der DB Station&Service AG zum Verfahrensstand beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Neubau Haltepunkt Kaiserslautern-Hohenecken“ des Eisenbahn-Bundesamts liegt vor und wurde offengelegt. Dieser ist nicht beklagt worden, sodass Baurecht gegeben ist. Der Förderantrag der Stadtverwaltung Kaiserslautern wird derzeit vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz geprüft. Aufgrund der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zum Förderantrag muss ein Verfahren nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 LFAG durchgeführt werden. Die Bewilligung einer Zuwendung wird danach kommunalaufsichtsbehördlich nur unter der Voraussetzung befürwortet, dass das Vorhaben in dem nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 LFAG vorgeschriebenen Verständigungsverfahren aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt wird. Bei einem positiven Ausgang des vorgenannten Verfahrens und auf Grundlage der abschließenden Prüfung durch den Landesbetrieb wird das Land eine Zuwendung für den Neubau des Bahnhaltepunkts Kaiserslautern-Hohenecken bewilligen. Zu Frage 4: Es kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, welchen Zeitrahmen die noch durchzuführenden Schritte benötigen werden und wie das Verfahren nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 LFAG abschließen wird. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine belastbare Aussage getroffen werden, wann mit der Reaktivierung des Haltepunkts zu rechnen ist. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode