Drucksache 16/5672 12. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 3748 vom 21. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Auch viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Ihnen gilt insbesondere die Aufmerksamkeit auf individuelle Unterstützung, da sie oftmals die Flucht selbst und ohne ihre Familienangehörigen bewältigt haben. Eine Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist auch in dafür geeigneten Pflegefamilien möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Stadt und Kreis Neuwied bis heute aufgenommen worden? 2. Wie verteilen sie sich auf die Stadt und die Verbandsgemeinden im Landkreis Neuwied? 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Heimen untergebracht? 4. Welche psychologische Unterstützung erhalten sie? 5. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Stadt und Kreis Neuwied sind in Pflegefamilien untergebracht? 6. Welche Anforderungen müssen diese Pflegefamilien erfüllen, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereuen zu dürfen? 7. Gibt es eine Stelle der Beratung und Unterstützung für diese Pflegefamilien in Stadt und Landkreis Neuwied? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die Jugendämter des Landkreises und der Stadt Neuwied um entsprechende Informationen gebeten. Diese sind in die Beantwortung eingeflossen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Informationen vor. Zu Frage 1: Im Landkreis Neuwied sind aktuell acht, in der Stadt Neuwied sechs minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aufgenommen. Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 3: Zurzeit sind durch das Kreisjugendamt Neuwied acht und durch das Stadtjugendamt Neuwied sechs minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Jugendhilfeeinrichtungen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen) untergebracht. Zu Frage 4: Die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge erhalten die notwendige psychologische Hilfe. Dies geschieht entweder in ihrer jeweiligen Jugendhilfeeinrichtung oder extern, durch Vermittlung an eine andere geeignete Stelle, wie niedergelassene Kinder- und Jugendpsychologen oder Fachkliniken, wenn Bedarf besteht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5672 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 6: Die Prüfung der Eignung von Pflegefamilien obliegt dem örtlich zuständigen Jugendamt. Grundsätzlich gelten für alle Pflegeeltern die gleichen Voraussetzungen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt vor dem Hintergrund der konkreten Anforderungen im Einzelfall (z. B. Alter und Hilfebedarf). Die angefragten Jugendämter haben darüber hinaus keine weiteren Angaben gemacht. Zu Frage 7: Die Jugendämter der Stadt- und Kreisverwaltung Neuwied verfügen über spezialisierte Pflegekinderdienste, zu deren Aufgaben die Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien gehören. Irene Alt Staatsministerin