LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Goethe-Schule in Höhr-Grenzhausen Die Kleine Anfrage 3738 vom 17. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Goethe-Schule in Höhr-Grenzhausen hat als Grundschule über Jahre nach dem pädagogischen Konzept der Schule mit Musik - raum und Räumen zum differenzieren gearbeitet. Die vorhandenen Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss des sogenannten Altbaus stehen der Schule nunmehr seit Januar 2015 nicht mehr zur Verfügung. Es fehlt ein zweiter notwendiger Rettungsweg sowie Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird eine Förderung dieser Baumaßnahme seitens des Landes abgelehnt? 2. Wann beabsichtigt die Landesregierung die überfällige Anpassung der Schulbaurichtlinien an die Inklusionsvorgaben der Schüler wie im Koalitionsvertrag vorgesehen? 3. Wie sollen bis zu diesem Zeitpunkt die räumlichen Voraussetzungen für einen qualitativ angemessenen Unterricht erfüllt werden? 4. Wie viele zusätzliche Kinder von Flüchtlingsfamilien besuchen seit Ende des letzten Schuljahres mittlerweile die Goethe-Schule in Höhr-Grenzhausen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Land fördert gemäß §§ 86 und 87 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 22. Januar 2010 „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ (Schulbaurichtlinie ) Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aus Schulbaumitteln. Förderfähig sind auch erforderliche Baumaßnahmen für Barrierefreiheit und für den vorbeugenden Brandschutz. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein dauerhafter schulischer Bedarf durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) festgestellt wurde. Der konkrete Raumbedarf richtet sich dabei insbesondere nach der auf Dauer zu erwartenden Zügigkeit einer Schule. Die Goethe-Grundschule in Höhr-Grenzhausen besteht aus einem sogenannten Neu- und einem Altbautrakt. Bis Januar 2015 konnten im 1. Obergeschoss des sogenannten Altbautraktes vorhandene Räumlichkeiten als Klassenräume genutzt werden. Aus Brandschutzgründen wurde die Nutzung bis zur Errichtung eines 2. Rettungsweges durch die Kreisverwaltung im Januar 2015 untersagt. Eine Landeszuwendung für diese Baumaßnahme setzt voraus, dass der schulische Betrieb eine dauerhafte weitere Nutzung der Räumlichkeiten erfordert. Die ADD hatte aufgrund der bisher prognostizierten künftigen Einschulungszahlen an der Goethe-Grundschule einen dauerhaften Bedarf für eine Dreieinhalbzügigkeit festgelegt. Nach den örtlichen Feststellungen der ADD verfüge die Schule auch ohne die weitere Nutzung der Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss des Altbautraktes über eine ausreichende Anzahl an Klassen- und Fachräumen. Drucksache 16/5674 12. 10. 2015 Drucksache 16/5674 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Land fördert im Rahmen des Landesschulbauprogramms geplante Umbaumaßnahmen im sogenannten Neubautrakt der GoetheGrundschule für den Brandschutz und zur Schaffung von Barrierefreiheit mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 265 000 Euro. Auf der Grundlage einer dem Land mit Schreiben vom 16. September 2015 zugegangenen gemeinsamen Erklärung aller im Stadtrat von Höhr-Grenzhausen vertretenen Fraktionen zu weiteren Aspekten der schulischen Entwicklung hat sich die ADD mit der Stadt Höhr-Grenzhausen auf eine Lösung verständigt, die es ermöglicht, auch den erforderlichen 2. Rettungsweg im Altbautrakt der Grundschule zu fördern. Durch die erfolgten Umplanungen werden die Räume im 1. Obergeschoss des Altbautrakts wie bisher der schulischen Nutzung zur Verfügung stehen. Zu den Fragen 2 und 3: Im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 Rheinland-Pfalz von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist für den Schulbau vereinbart, dass Anreize für eine pädagogisch ansprechende, barrierefreie Architektur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird in der Praxis der Planungs- und Finanzierungsberatung der Schulträger bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauvorhaben durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gemeinsam mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) umgesetzt. Eine Anpassung der Schulbaurichtlinie ist hierfür derzeit nicht erforderlich. Zu Frage 4: Die Schule meldet zum Stichtag 24. September 2015 insgesamt neun Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Förderbedarf in Deutsch, die weniger als zwölf Monate in Deutschland leben. Bei dieser Meldung wird nicht differenziert, aus welchem Land die Schülerinnen und Schüler stammen. Der aufenthalts- oder asylrechtliche Status der Kinder und Jugendlichen ist für Schulen nicht von Bedeutung, deshalb wird dieser Status bei der Anmeldung in der Schule nicht erhoben. Es ist mithin nicht feststellbar, welche Kinder der Goethe-Schule in HöhrGrenzhausen Kinder aus Flüchtlingsfamilien sind. Vera Reiß Staatsministerin