LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Leerstehende Wohnungen auf dem Campus der JGU Mainz Die Kleine Anfrage 3740 vom 17. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Wie der Tagespresse zu entnehmen war, stellt die JGU drei Wohnungen auf dem Gelände des Campus für Flüchtlinge zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Lage auf dem Gelände der JGU genau dar? 2. Gibt es weiter Leerstände als die bisher benannten drei Wohnungen und in welchem baulichen Zustand sind die weiteren Wohnungen ? 3. Besteht seitens der Universität Bereitschaft, diese ebenfalls als Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? 4. Gibt es die Möglichkeit, Wohnungen bzw. Appartements in Wohnheimen des Studierendenwerks für Flüchtlinge zu nutzen, sofern dort Leerstände vorhanden sind? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Leerstände gibt es in Studierendenwohnheimen insgesamt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die im Artikel der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 14. September 2015 (Seite 10) genannten Wohnungen liegen im Doppelhaus im Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 7 und 9 in der Nähe des Philosophikums. Es befinden sich im Gebäude 7 eine Wohnung und in Gebäude 9 zwei Wohnungen, die nach entsprechender Sanierung durch die Stadt Mainz genutzt werden könnten. Zu den Fragen 2 und 3: Nach Auskunft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz befinden sich im Bestand der Universität keine weiteren leerstehenden Wohnungen, die den Brandschutzbestimmungen für Wohnraum entsprechen. Zu den Fragen 4 und 5: In den Wohnheimen der Studierendenwerke sind derzeit keine Leerstände zu verzeichnen. Die Wohnplätze sind voll belegt. Voraussetzung, um in einem Wohnheim einen Platz zu erhalten, ist der Status als eingeschriebene Studierende oder eingeschriebener Studierender. Die konkrete Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt anhand von Sozialkriterien, sodass ggf. auf diesem Wege eine Berücksichtigung von fluchtbedingten Nachteilen möglich wäre. Vera Reiß Staatsministerin Drucksache 16/5676 12. 10. 2015