Drucksache 16/5677 12. 10. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Konzessionsinhaber Geothermie in der Südpfalz Die Kleine Anfrage 3741 vom 17. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung schreibt in Beantwortung einer Kleinen Anfrage in Drucksache 16/4358 vom 11. Dezember 2014: „Die Landesregierung schätzt die Bedeutung der Transparenz hinsichtlich dieser Frage für die Öffentlichkeit als sehr hoch ein und hat bereits das zuständige Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz in Analogie zur Verfahrensweise in Baden-Württem - berg beauftragt, die notwendigen Zustimmungen der Unternehmen für eine künftige Veröffentlichung dieser Daten einzuholen. Darüber hinaus wird sie prüfen, ob eine Änderung weiterer landesrechtlicher Regelungen erforderlich wäre.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Namen der Inhaber von Geothermie-Konzessionen in Rheinland-Pfalz inzwischen veröffentlicht? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Firmen sind zurzeit in welchen Aufsuchungsfeldern in der Südpfalz aktiv? 4. Wer ist für den Rückbau von Geothermie-Anlagen verantwortlich, wenn diese aufgegeben werden? 5. Wie ist die Finanzierung des Rückbaus von Geothermie-Anlagen geregelt? 6. Inwiefern müssen Inhaber von Geothermie-Konzessionen Sicherheitsleistungen für einen späteren Rückbau nachweisen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Veröffentlichung der Inhaber von Konzessionen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdwärme ist bisher noch nicht erfolgt . Zu Frage 2: Aus Transparenz- und Gleichbehandlungsgründen hat das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) alle Inhaber von Bergbauberechtigungen in Rheinland-Pfalz über die Absicht der Veröffentlichung von Grunddaten vergebener Bergbauberechtigungen informiert und diese um eine Stellungnahme gebeten. Neben den Inhabern einer Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung für Erdwärme wurden somit auch die Inhaber von Konzessionen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen auf diese Weise in die Anhörung einbezogen. Soweit daraufhin eine ablehnende Stellungnahme eingegangen war, liegt mittlerweile von allen Konzessionsinhabern die Zustimmung für die Veröffentlichung vor. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung nun gegeben. Derzeit wird eine Map-Server-Anwendung auf der Internetseite des LGB erstellt, die über Feldesnummer und Feldesname, den Namen des Rechtsinhabers, die Art der Bergbauberechtigung (Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum), den Bodenschatz, die Laufzeit der Bergbauberechtigung bzw. deren Befristung sowie über die Lage und Größe des Berechtigungsfeldes textlich und grafisch informiert. Die Veröffentlichung der Informationen wird noch in diesem Jahr erfolgen. Drucksache 16/5677 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Im Bereich der Süd- bzw. Vorderpfalz sind gegenwärtig nachfolgende Konzessionen zur Aufsuchung (Erlaubnis) und Gewinnung (Bewilligung) von Erdwärme (Tiefe Geothermie) durch das LGB vergeben: Zu den Fragen 4 bis 6: Vorhaben zur Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen, auch Erdwärme, können nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) durch die zuständige Bergbehörde nur zugelassen werden, wenn durch den Unternehmer u. a. die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen ist. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung des Rückbaus der errichteten Anlagen, die der Unternehmer vor der Erteilung einer Zulassung gegenüber der Bergbehörde nachweisen muss. In der Regel ist hierfür die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erforderlich, deren Höhe sich nach der Art des Vorhabens und der Anlagen, der Unternehmensform sowie dessen Leistungsfähigkeit richtet. Eveline Lemke Staatsministerin Art der Bergbauberechtigung Name des Feldes berechtigt Name des Rechtsinhabers ab bis Bewilligung Insheim 12.11.2012 11.11.2037 Pfalzwerke geofuture GmbH Bewilligung Landau 31.10.2002 31.10.2027 Wintershall Holding GmbH Bewilligung Landau Süd 26.05.2004 25.05.2034 geo x GmbH Erlaubnis Lingenfeld 01.09.2011 31.08.2016 Deutsche Erdwärme GmbH & Co. KG Erlaubnis Ludwigshafen 21.09.2012 20.09.2017 GeoEnergy Feldgesellschaft Speyerdorf mbH Erlaubnis Mittelhaardt Mitte 13.09.2012 12.09.2017 Pfalzwerke geofuture GmbH Erlaubnis Mittelhaardt Süd 13.09.2012 12.09.2017 Pfalzwerke geofuture GmbH Erlaubnis Siebeldingen 03.01.2012 30.01.2017 Geothermeon AG Erlaubnis Speyerdorf 25.05.2005 30.08.2017 GeoEnergy Feldgesellschaft Speyerdorf mbH + GDF SUEZ E & P Deutschland GmbH Erlaubnis Speyerdorf-Ost 12.07.2006 30.08.2017 GeoEnergy Feldgesellschaft Speyerdorf mbH Erlaubnis Steinfeld 25.05.2005 13.07.2017 GeoEnergy Feldgesellschaft Steinfeld mbH + GDF SUEZ E & P Deutschland GmbH Erlaubnis Worms 01.10.2007 15.12.2015 LICON GmbH