LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Einstellung von Grundschullehrern im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 3743 vom 21. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschullehrer sind aktuell (Stichtag 20. September 2015) mit einem befristeten Vertrag beschäftigt? 2. Wie viele der befristet beschäftigten Lehrer sind als „Feuerwehrlehrer“ eingesetzt? 3. Wie viele der befristet eingestellten Lehrer werden im Kreis Germersheim in ein Beamtenverhältnis übernommen? 4. Inwiefern erwartet die Landesregierung in den nächsten Jahren einen Überschuss oder einen Mangel an Grundschullehrern? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Landkreis Germersheim sind derzeit (Datenbestand vom 21. September 2015) 40 Lehrkräfte mit einem Vertretungsvertrag an Grundschulen beschäftigt. PES-Verträge, die der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf dienen, sind hierin nicht enthalten. Zu Frage 2: Befristet beschäftigte Lehrkräfte werden in der Regel nicht als Feuerwehrlehrkräfte eingesetzt. Rheinland-Pfalz stellt für die Grundschulen landesweit 143 Vollzeitstellen für Feuerwehrlehrkräfte als Vertretungsreserve zur Verfügung. Hiervon sind derzeit sechs im Landkreis Germersheim eingesetzt. Diese Lehrkräfte haben eine Planstelle und sind verpflichtet, in den ersten fünf Jahren nach Drucksache 16/5679 12. 10. 2015 Drucksache 16/5679 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ihrer Einstellung für ein Jahr oder zwei halbe Jahre, üblicherweise mit ihrem gesamten Deputat, die Tätigkeit einer Feuerwehrlehrkraft ausüben. Feuerwehrlehrkräfte sind einer Stammschule mit einer festgelegten Zahl von Einsatzgrundschulen im Umkreis zugeteilt. Die Stammschule organisiert die Entsendung an diese Einsatzgrundschulen bei Bedarf und in der Regel zur Abdeckung kurzfristigen Vertretungsbedarfs. Ausnahmsweise, wenn Feuerwehrlehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, werden auch Vertretungslehrkräfte in dieser Funktion eingesetzt. Dies ist im Landkreis Germersheim nicht der Fall. Zu Frage 3: Von den oben genannten 40 Lehrkräften in einem Vertretungsvertrag haben sich 38 auf eine Planstelle beworben. Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Planstelle erhalten, ist nicht prognostizierbar. Die Vergabe von Planstellen richtet sich nach dem schulischen Bedarf und dem Gebot der Bestenauslese. Dabei wird die Zeit der Beschäftigung im Rahmen eines Vertretungsvertrags durch Vergabe eines Bonus auf die Auswahlnote berücksichtigt. Zusätzlich besteht für langjährige Vertretungslehrkräfte mit vollständiger Lehramtsausbildung ein eigener Einstellungskorridor. Zu Frage 4: Die Landesregierung ist davon ausgegangen, dass die Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung in erheblichem Maße zurückgehen und damit auch die Nachfrage nach Lehrkräften. Dies galt auch für den Grundschulbereich. Der tatsächliche Rückgang der Schülerzahlen fällt deutlich geringer aus als prognostiziert. Dazu trägt auch die verstärkte Zuwande - rung nach Rheinland-Pfalz bei. Der Lehrkräftebedarf wird sich dadurch ebenfalls ändern. Aus diesem Grund wurden für das laufende Schuljahr rund 430 Lehrkräfte mehr eingestellt, als in der mittelfristigen Personalplanung für das Schuljahr 2015/2016 vorgesehen war. Die Situation in den einzelnen Gebietskörperschaften kann von der generellen Entwicklung im Land abweichen. Aussagen für den Kreis Germersheim können aus der landesweiten Betrachtung nicht abgeleitet werden. Letztlich hängt die konkrete Situation im Kreis Germersheim nicht nur von der spezifischen Bevölkerungsentwicklung und vom Ersatzbedarf an Lehrkräften an den Schulen im Landkreis ab, sondern auch von der Mobilität der Lehrkräfte innerhalb von Rheinland -Pfalz und über die Landesgrenzen hinweg. Vera Reiß Staatsministerin