Drucksache 16/5680 12. 10. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Klimaschutz und Energiewende in Stadt und Kreis Neuwied II Die Kleine Anfrage 3745 vom 21. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Der fünfte Weltklimabericht aus dem Jahre 2013 und 2014 zeigte ein Szenario auf, das die Konsequenzen des weltweit klimapolitischen Nicht-Handelns deutlich macht, sollte so weiter verfahren werden wie bisher. Die Durchschnittstemperatur würde sich erheblich erhöhen, der Meeresspiegel würde weiter ansteigen und Küstengebiete überfluten , Wetterextreme wie Starkniederschläge oder Hitzewellen würden deutlich zunehmen. Ein entscheidender Faktor dies zu verhindern sind Maßnahmen vor Ort. Notwendig ist eine bewusste Energiewende in den Kommunen, Kreisen und Ländern, auch in Stadt und Kreis Neuwied. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in Stadt und Kreis Neuwied unternommen, um mögliche Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Natur- und Artenschutz zu minimieren? 2. Wie hoch ist die Anlagenzahl und die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Stadt und Kreis Neuwied bis heute? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den Ausbau der Photovoltaik in Stadt und Kreis Neuwied zu unterstützen ? 4. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Bioenergie zur Wärmeerzeugung in Stadt und Kreis Neuwied? 5. Welche Rolle spielt die Bürgerenergie in Stadt und Kreis Neuwied? 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Bürgerenergie in Stadt und Kreis Neuwied zu unterstützen? 7. Wie beurteilte die Landesregierung die Rolle der Kommunen und Stadtwerke in Stadt und Kreis Neuwied im Rahmen der Energiewende? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Vereinbarkeit von Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen mit dem Natur- und Artenschutz ist für die Landesregierung von großer Bedeutung. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, bestimmt bereits das LEP IV, dass bestimmte Gebiete von der Windkraft freigehalten werden. Das gilt z. B. für Naturschutzgebiete. In den Kernzonen des Naturparks Rhein-Westerwald sind Windkraftanlagen nur dann zulässig, wenn sie dem Schutzzweck der Naturparkverordnung nicht widersprechen und die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG vorliegen. Im Übrigen haben die Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland -Pfalz und Saarland und das LUWG im Auftrag des MULEWF den Leitfaden „Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet. Der Leitfaden präzisiert die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der im Land vorkommenden windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten und dient den zuständigen Behörden als Entscheidungshilfe. Drucksache 16/5680 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: (Angaben nach Bundesnetzagentur mit Datenstand Juli 2015.) Zu Frage 3: Der Landkreis sowie die kooperierenden Verbandsgemeinden haben im Rahmen eines integrierten Klimaschutzkonzepts das Photo - voltaik-Potenzial eruieren lassen (Abschlussbericht, S. 66 ff.). Die wichtigste Maßnahme zur Förderung der Photovoltaik (PV) war die Einführung eines Solardachkatasters im Mai 2014. Seitdem sind etwa 350 PV-Anlagen hinzugekommen (Quelle: IfaS). Parallel zum Solardachkataster wird verstärkt über eine wirtschaftliche Nutzung der Photovoltaik im privaten und öffentlichen Bereich durch Eigenstromnutzung unter Berücksichtigung der Angebote von Speichertechnologien am Markt informiert. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet die Energieagentur RheinlandPfalz im Rahmen des Regionalforums vom 4. März 2015 zum Thema Photovoltaik-Eigenverbrauch sowie mit der Teilnahme an der Woche der Sonne im Mai 2014. Ergänzt wird dieses Angebot durch bedarfsorientierte Informations- und Beratungsangebote. Zu Frage 4: Stadt und Kreis Neuwied verfügen nach Einschätzung der Landesregierung über ausbaufähige Biomassepotenziale. Im Rahmen des Klimaschutzkonzepts wurden Biomasse-Potenziale von 164 000 MW/h nachgewiesen, was einem Heizöläquivalent von 16 400 000 Litern entspricht. Für das technische Potenzial sind vor allem die Wald- und Ackerflächen in Kombination mit den Reststoffen aus der Viehhaltung hervorzuheben. Diese drei Biomassearten stellen ca. 75 bis 80 % des energetischen Biomassepotenzials. Zu Frage 5: Bürgerenergieprojekte sind ein wichtiger Baustein, um die Energiewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. Dabei leisten Bürgerinnen und Bürger mit ihren Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Mit der lokalen Beteiligung an Energieprojekten haben sie auch einen entscheidenden Einfluss auf die Akzeptanz dieser Projekte vor Ort. Dies führt auch zu einer Stärkung der Wertschöpfung in der Region. Zu Frage 6: Die Beteiligungsform der Energiegenossenschaft erfreute sich in den vergangenen Jahren bei der Umsetzung von Bürgerenergieprojekten zunehmender Beliebtheit. Um die Belange der rheinland-pfälzischen Bürgerenergiegenossenschaften zu bündeln, wurde mit Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung das „Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. – LaNEG“ gegründet. Das Landesnetzwerk vertritt die Interessen der Bürgerenergiegenossenschaften, steht für die Vernetzung mit anderen Akteuren der Energiewende und unterstützt Neugründungen von Energiegenossenschaften. Aktuell sind 21 rheinland-pfälzische Energiegenossenschaften Mitglied im Landesnetzwerk, darunter auch die beiden Bürgerenergie - genossenschaften WaWiSo Wasser, Wind und Sonne, Rhein-Westerwald eG aus Neuwied und Energiegenossenschaft Kirchspiel Anhausen eG. Zu Frage 7: Kreise, Städte, Verbands- und Ortsgemeinden zählen zu den Schlüsselakteuren der Energiewende. CO2-Emissionen durch Gewerbe, Industrie, Wohnen, Verkehr, Freizeit und ein großes Potenzial für Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen treffen in Kommunen aufeinander. Dies gilt auch für die Stadt Neuwied und den Landkreis Neuwied. Viele kommunale Kraftwerke zeichnen sich durch hohe Wirkungsgrade und anspruchsvolle Umweltschutzstandards aus. Dabei handelt es sich zum großen Teil um KWK-Anlagen, zunehmend auch um Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dadurch erreichen Stadtwerke hohe CO2-Einsparungen. Die kommunalwirtschaftlichen Versorgungsstrukturen erleichtern vielfach die Einbindung erneuerbarer Energien in lokale Klimaschutz- und Energiekonzepte. Stadtwerke sind somit wichtige Klimaschutzakteure vor Ort. Die kommunale Energieerzeugung ist zudem wichtig für die lokale Wirtschaftsentwicklung und die Steigerung der regionalen Wertschöpfung . Stadtwerke, die in eigenen Anlagen Strom und Wärme erzeugen, sichern Arbeitsplätze im Unternehmen und über die Auftragsvergabe auch im lokalen Gewerbe. Darüber hinaus sorgen sie für eine Steigerung des Wettbewerbs auf den Erzeugungsmärkten . Eveline Lemke Staatsministerin Photovoltaikanlagen im Landkreis Neuwied Anzahl Leistung in MWp Stadt Neuwied 527 7,8 Verbandsgemeinden des Landkreises Neuwied 1 649 29,6 Summe der Anlagen im Landkreis Neuwied 2 176 37,4