Drucksache 16/5681 12. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärzte im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 3749 vom 21. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Zahlreiche Patienten beklagen sich über überfüllte Wartezimmer und lange Wartezeiten beim Hausarzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Landkreis Germersheim (bitte Angabe für 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hauärztinnen und Hausärzte sind im Landkreis Germersheim in den letzten fünf Jahren in Ruhestand gegangen? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzen fünf Jahren im Landkreis Germersheim geschlossen wurden? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren im Landkreis Germersheim neu eröffnet wurden? 5. Wie hoch ist die Zahl der Zweigpraxen, die in den letzten fünf Jahren neu eröffnet wurden? 6. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen im Landkreis Germersheim? 7. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und womit muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin, die WeiterDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 17. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5681 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 entwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de sowie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin , dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von zunächst zehn lokalen Zukunftswerkstätten. Aufgrund der guten Erfahrungen wird das Projekt aktuell auf weitere zehn Regionen ausgeweitet. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft im Kreis Germersheim wie folgt dar: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz, Stand 30. Juni 2015.) Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind im Kreis Germersheim in den letzten fünf Jahren 14 Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Germersheim in den letzten fünf Jahren drei hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde im Kreis Germersheim in den letzten fünf Jahren eine hausärztliche Praxis neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden 14 Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt . Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde im Kreis Germersheim in den letzten fünf Jahren keine Zweigpraxis neu eröffnet. Zu 6.: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat auf Grundlage von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland -Pfalz über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen im jeweiligen Planungsbereich in geeigneten Zeitabständen den Stand der Versorgung zu überprüfen. Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß der bundeseinheitlichen BedarfsplanungsRichtlinie die sogenannten Mittelbereiche in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Für den Landkreis Germersheim bedeuten diese Neuerungen, dass nun für den hausärztlichen Versorgungsbereich zwei Planungsbereiche existieren: Die Mittelbereiche Germersheim und Kandel/Wörth. Die Feststellung des Versorgungsgrades erfolgt auf der Grundlage der in dem Mittelbereich zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Hierbei sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbereichen angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Daher verwendete der Landesausschuss bei seiner letzten Sitzung am 3. Juni 2015 für seine Prüfung für den Planungsbereich Mittelbereich Germersheim eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 754 und für den Planungsbereich Mittelbereich Kandel/Wörth eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 686. 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte 3 19 13 20 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5681 Setzt man diese Werte ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich für den Mittelbereich Kandel/Wörth ein Versorgungsgrad von 114,92 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie sind vom Landesausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung anzuordnen. Ärztinnen und Ärzte können sich dann nur niederlassen, wenn sie einen bestehenden Arztsitz übernehmen. Für den Mittelbereich Germersheim errechnet sich ein Versorgungsgrad von 97,6 Prozent. Hier sind noch Zulassungen von Hausärztinnen und Hausärzten möglich. Unterversorgung liegt jedoch nicht vor. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie ist das Vorliegen einer Unterversorgung im hausärztlichen Bereich erst zu vermuten, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent sinkt. Zu 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Germersheim seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: Planungsbezirk Kreis Germersheim (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Planungsbezirk Mittelbereich Germersheim (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Planungsbezirk Mittelbereich Kandel/Wörth (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erreichen in den nächsten fünf Jahren 58 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Germersheim das mittlere Austrittsalter aus der vertragsärztlichen Versorgung von 62 Jahren. Die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren ist nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Weiterhin hängt die Berechnung des Versorgungsgrades im Planungsbereich auch von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen ab. Zur Zahl der in den nächsten fünf Jahren neu hinzukommenden Hausärztinnen und Hausärzte und zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgegeben. Eine Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 6/2010 6/2011 6/2012 Versorgungsgrad 111,0 % 110,4 % 110,5 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 99,11 % 93,95 % 97,6 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 117,57 % 115,33 % 114,92 %