Drucksache 16/5682 12. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausfall von Regionalzügen auf der Rheinstrecke zwischen Koblenz und Mainz Die Kleine Anfrage 3750 vom 22. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Regionalzüge sind – nach Kenntnis der Landesregierung – auf der Rheinstrecke zwischen Koblenz und Mainz (linke Rheinseite) in diesem Jahr ausgefallen? 2. Wer war Anbieter der in Frage 1 genannten Regionalzüge? 3. Welche Gründe liegen im (verstärkten) Ausfall von Regionalzügen auf der genannten Strecke? 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Ausfall der Zugverbindungen? 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung zur Abhilfe der Problematik ausfallender Züge ergriffen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Auf der Strecke zwischen Mainz, Bingen und Koblenz verkehren folgende Linien: – RE 2 SÜWEX Frankfurt – Mainz – Koblenz (Betreiber DB AG, in Einzellagen vlexx), – RB 32 Mittelrheinbahn Mainz – Bingen – Koblenz (Betreiber MRB). Alle nachfolgenden Antworten beziehen sich auf diese Linien. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zwischen Januar und August dieses Jahres kam es auf der Strecke Mainz – Bingen – Koblenz zu 340 Teil- und Komplettausfällen im Regionalverkehr. Hierbei handelt es sich um Ausfälle infolge geplanter Maßnahmen wie auch durch unvorhersehbare Ereignisse. Nach der vollen Umsetzung der Nahverkehrskonzeption Rheinland-Pfalz-Takt 2015 sollen knapp 20 000 Züge im Vergleichszeitraum zwischen Mainz, Bingen und Koblenz verkehren. Die Ausfallquote beträgt somit ca. 1,7 Prozent. Zu Frage 2: Die Leistungen werden von den Unternehmen „Mittelrheinbahn“, „DB Regio Südwest“ und „vlexx“ erbracht. Zu den Fragen 3 bis 5: Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für den Schienenverkehr auf der Rheinstrecke liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf eine grundsätzliche Störungsursache hindeuten. Die Zugausfälle sind vielmehr durch ein Spektrum unterschiedlicher Gründe bedingt. Zu unterscheiden sind an dieser Stelle einerseits von den Unternehmen zu verantwortende Zugausfälle, wie z. B. Personalmangel und FahrzeugDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5682 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode störungen, und andererseits Ausfälle aufgrund äußerer Einflüsse, wie z. B Störungen bei der Infrastruktur, Personenunfälle und Unwetterschäden. Eine Ausnahme bilden die Ausfälle infolge absehbarer Ereignisse, die durch entsprechende Ersatzmaßnahmen, in erster Linie Schienenersatzverkehr, ausgeglichen werden. Nach den der Landesregierung vorliegenden Statistiken beträgt der Anteil der von den Unternehmen zu verantwortenden Ausfälle rund 45 Prozent. Jeder Zugausfall, zumal die unvorhersehbaren, stellen ein Ärgernis für die Reisenden dar. Die Landesregierung und die zuständigen Zweckverbände Nord und Süd drängen deshalb landesweit darauf, dass der Ausfall von Zügen minimiert wird. Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden die Gründe analysiert und gemeinsam mit den Unternehmen nach Lösungen gesucht. Ein attraktives System wie der Rheinland-Pfalz-Takt 2015 ist auf eine hohe Qualität angewiesen; hier gilt es gerade, Ausfällen und Verspätungen entgegenzuwirken. Dieser Themenkomplex nimmt daher auch in einer Vielzahl von Sitzungen zwischen der Landesregierung und den zuständigen Zweckverbänden Nord und Süd einerseits und den einzelnen Verkehrsunternehmen andererseits immer großen Raum ein. Im Vordergrund stehen hierbei natürlich die qualitätsrelevanten Faktoren, auf deren Verbesserung und Stabilisierung die jeweiligen Unternehmen direkten Einfluss haben. Dessen ungeachtet bleibt festzuhalten, dass die jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen die vertraglichen Leistungen in der vereinbarten Qualität schulden. Es ist nicht Aufgabe der zuständigen Zweckverbände und des Landes, die dafür notwendigen Dispositionen von Rollmaterial und Personal zu treffen. Dies ist eine unternehmerische Aufgabe. Auf die Einhaltung der genannten vertraglichen Leistungen wird seitens der Zweckverbände und des Landes konsequent geachtet und bei Abweichungen die entsprechend vereinbarten Vertragsstrafen angewandt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär