Drucksache 16/5683 12. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schülermonatskarte und Schüler-Plus-Ticket in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 3751 vom 22. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Verkehrsbund Rhein-Mosel (VRM) bietet für Schülerinnen und Schüler die Schülermonatskarte und das Schüler-Plus-Ticket an. Mit der Schülermonatskarte fahren Schülerinnen und Schüler vor allem in die Schule und wieder nach Hause. Vermutlich sind es überwiegend Schülerinnen und Schüler der Oberstufen in Stadt und Kreis Neuwied, die dieses Ticket kaufen. Das Schüler-Plus-Ticket gilt auch für Schülerinnen und Schüler (aber auch für Auszubildende und Studenten bis zum 27. Lebensjahr ), jedoch in der Schulzeit erst ab 14 Uhr und an Wochenenden und in den Ferien ganztägig. Auf Einzelfahrscheine gibt es im VRM keine Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Studenten, mit Nachweis . Ich frage die Landesregierung: 1. Was kostet die Schülermonatskarte in Stadt und Kreis Neuwied? 2. Ist für alle Schülerinnen und Schüler in Stadt und Kreis Neuwied durch den ÖPNV gewährleistet, dass sie alle weiterführenden Schulen (Gymnasium, BBS, IGS, usw.) mit dem ÖPNV und der Schülermonatskarte erreichen können, wenn sie die Oberstufe besuchen? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass es für bestimmte Regionen in Stadt und Kreis Neuwied keinen ÖPNV zu nächstgelegenen , weiterführenden Schule/Oberstufe gibt? 4. Gibt es eine Beförderungspflicht (nach dem Schulgesetz in RLP für Oberstufenschüler) der zuständigen Schülerbeför - derung/Kreisverwaltung? 5. Was kostet ein Schüler-Plus-Ticket im VRM? 6. Wie viele Schüler-Plus-Tickets wurden pro Jahr seit der Einführung in Stadt und Kreis Neuwied verkauft? 7. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, weshalb der VRM keine Ermäßigung auf Einzelfahrscheine für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten mit Nachweis gewährt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kosten der Schülermonatskarte in der Stadt und im Landkreis Neuwied sind abhängig von den im Einzelfall auf dem Schulweg durchquerten Tarifwaben bzw. erforderlichen Preisstufen im Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM). Ausweislich der VRM-Fahrpreistabelle können Schülermonatskarten von der Preisstufe 1 zu 36,80 Euro bis hin zur höchsten Preisstufe 9 mit einem Preis von 137,20 Euro erworben werden. Legt man die mittlere Reiseweite im Verkehrsverbund Rhein-Mosel zugrunde, werden überwiegend Schülermonatskarten bis zur Preisstufe 5 ausgegeben. In den Preisstufen 2, 3, 4 und 5 kostet die Schülermonatskarte 53,80 Euro, 63,80 Euro, 77,30 Euro bzw. 95,00 Euro. Vereinzelt erfolgt die Ausgabe von Schülermonatskarten zum Preis von 104,20 Euro bzw. 120,80 Euro in den Preisstufen 6 und 7. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5683 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nach Angaben der VRM GmbH können alle weiterführenden Schulen im Landkreis Neuwied mit dem ÖPNV bei Nutzung einer Schülermonatskarte erreicht werden, auch wenn die Oberstufe besucht wird. Soweit in Einzelfällen Schülerinnen oder Schüler aus dem Landkreis Altenkirchen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe beispielsweise im Wied-Gymnasium in Neustadt/Wied fahren, sind angebotsmäßige Einschränkungen gegeben, da diese Verkehre gegenläufig zur regulären Fahrtrichtung der Verkehrsunternehmen im Schülerverkehr liegen. Zu Frage 3: Nein. Der Landkreis Neuwied erfüllt seine Beförderungspflichten nach dem Schulgesetz. Zu Frage 4: In § 69 SchulG RLP sind die Pflichten des Landkreises als Schulwegkostenträger geregelt. Anspruch auf Schülerbeförderung haben demnach auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, der Vollzeitbildungsgänge der Fachschulen, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich ist, sowie der beruflichen Gymnasien, der Berufsfachschulen, der Fachoberschulen und der Berufsoberschulen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (§ 69 Abs. 8 SchulG). Zu Frage 5: Das Schüler-Plus-Ticket im VRM kostet jährlich 99,90 Euro. Zu Frage 6: Die VRM GmbH führt keine Statistik über stadt- oder kreisbezogene Verkaufszahlen. Die Gesamtzahl der im VRM im Jahr 2014 verkauften Schüler-Plus-Tickets betrug 8 387 Stück. Zu Frage 7: Schülerinnen und Schüler können im VRM bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ermäßigte Einzelfahrscheine in allen Preisstufen erwerben. Die Ermäßigung umfasst bei den Einzelfahrscheinen eine Rabattierung in Höhe von rund 40 bis 45 Prozent. Darüber hinaus besteht für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende ab dem 15. Lebensjahr sowie für Studierende die Möglichkeit, mit dem Erwerb der VRM-MobilCard Einzelfahrscheine mit einer Rabattierung von 20 Prozent zu erwerben. Die VRM-MobilCard kann seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2003 für eine Jahresgebühr von 9 Euro erworben werden. Für die Studierenden hat die VRM GmbH am 13. Juli 2015 den beiden Hochschulen in Koblenz ein verbundweit gültiges Semester - ticket ab dem Wintersemester 2016/2017 zum Preis von 99,90 Euro je Semester angeboten. Eine Reaktion des Studierendenwerks hierauf steht noch aus. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär