Drucksache 16/5685 14. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ralf Seekatz und Gabriele Wieland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärzte im Westerwaldkreis Die Kleine Anfrage 3752 vom 22. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Zahlreich Patienten beklagen sich über überfüllte Wartezimmer und lange Wartezeiten beim Hausarzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Westerwaldkreis (bitte Angabe für 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind im Westerwaldkreis in den letzten fünf Jahren in Ruhestand gegangen ? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren im Wester - waldkreis geschlossen wurden? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren im Wester - waldkreis neu eröffnet wurden? 5. Wie hoch ist die Zahl der Zweigpraxen, die in den letzten fünf Jahren neu eröffnet wurden? 6. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen im Westerwaldkreis? 7. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und womit muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin, die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5685 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 sowie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin , dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von zunächst zehn lokalen Zukunftswerkstätten. Aufgrund der guten Erfahrungen wird das Projekt aktuell auf weitere zehn Regionen ausgeweitet. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die gegenwärtige Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft im Westerwaldkreis wie folgt dar: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz, Stand 30. Juni 2015.) Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind im Westerwaldkreis in den letzten fünf Jahren 30 Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Westerwaldkreis in den letzten fünf Jahren 14 hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Westerwaldkreis in den letzten fünf Jahren sieben hausärztliche Praxen neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden 21 Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt. Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Westerwaldkreis in den letzten fünf Jahren acht Zweigpraxen neu eröffnet. Zu 6.: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat auf Grundlage von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland -Pfalz über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen im jeweiligen Planungsbereich in geeigneten Zeitabständen den Stand der Versorgung zu überprüfen. Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß der bundeseinheitlichen BedarfsplanungsRichtlinie die sogenannten Mittelbereiche in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Gegebenenfalls können die Planungsbereiche durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen an regionale Besonderheiten angepasst werden. Für den Westerwaldkreis bedeuten diese Neuerungen, dass der frühere Planungsbereich Westerwaldkreis in die Mittelbereiche Montabaur und Westerburg/Hachenburg aufgeteilt ist. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeinde HöhrGrenzhausen in den Mittelbereich Koblenz/Lahnstein eingegliedert. Die Feststellung des Versorgungsgrades erfolgt auf der Grundlage der in dem Mittelbereich zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Hierbei sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbereichen angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Daher verwendete der Landesausschuss bei seiner letzten Sitzung am 3. Juni 2015 für seine Prüfung für den Mittelbereich Montabaur eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 694, für den Planungsbereich Mittelbereich Westerburg/Hachenburg eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 672 und für den Planungsbereich Mittelbereich Koblenz/Lahnstein eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 648. Setzt man diese Werte ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich für den Mittelbereich Montabaur ein Versorgungsgrad von 114,24 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind vom Landesausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung anzuordnen. Ärztinnen und Ärzte können sich dann nur niederlassen, wenn sie einen bestehenden Arztsitz übernehmen. Für den Planungsbereich Mittelbereich Westerburg/Hachenburg errechnet sich ein Versorgungsgrad von 94,27 Prozent und für den Planungsbereich Mittelbereich Koblenz/Lahnstein von 107,89 Prozent. Hier sind noch Zulassungen von Hausärztinnen und Hausärzten möglich. Unterversorgung liegt jedoch nicht vor. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie ist das Vorliegen einer Unterversorgung im hausärztlichen Bereich erst zu vermuten, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent sinkt. 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte 11 28 28 26 41 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5685 Zu 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte im Westerwaldkreis seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erreichen in den nächsten fünf Jahren 46 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte im Westerwaldkreis das mittlere Austrittsalter aus der vertragsärztlichen Versorgung von 62 Jahren. Die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren ist nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Weiterhin hängt die Berechnung des Versorgungsgrades im Planungsbereich auch von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen ab. Zur Zahl der in den nächsten fünf Jahren neu hinzukommenden Hausärztinnen und Hausärzte kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgegeben. Eine Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 Planungsbezirk Landkreis Westerwaldkreis 6/2010 6/2011 6/2012 Versorgungsgrad 111,0 % 105,0 % 108,0 % Planungsbezirk Mittelbereich Montabaur 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 118,91 % 117,09 % 114,24 % Planungsbezirk Mittelbereich Westerburg/Hachenburg 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 93,37% 97,70 % 94,37 % Planungsbezirk Mittelbereich Koblenz/Lahnstein 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 111,27 % 109,61% 107,89%