Drucksache 16/5693 14. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Krankenhausförderung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3767 vom 24. September 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Interview mit der Rheinzeitung vom 31. August 2015 hat sich die Geschäftsführerin der Barmer-GEK Rheinland-Pfalz zur Krankenhausfinanzierung in Rheinland-Pfalz geäußert. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit bestätigt die Landesregierung die Kritik der Barmer-GEK-Geschäftsführerin in Rheinland-Pfalz daran, dass Kosten für die Instandhaltung von Kliniken angesichts fehlender Fördermittel oftmals aus den Budgets für die Behandlung der Patienten bezahlt werden müssten? 2. Inwieweit bestätigt die Landesregierung die Kritik der Barmer-GEK-Geschäftsführerin in Rheinland-Pfalz daran, dass bei der Krankenhausinvestitionsförderung bis zu 190 Mio. Euro fehlten, weil das Land, gemessen an der Geldsumme die für Krankenhäuser insgesamt fließe, zu wenig Mittel für Investitionen zur Verfügung stelle? 3. Inwieweit stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass sie, wenn sie die Kliniken als Teil der Daseinsvorsorge ansieht, auch den damit verbundenen Verpflichtungen nachkommen muss? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für ihre Politik zur künftigen Krankenhausfinanzierung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 17 Abs. 4 b des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) sowie §§ 3 und 4 der Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser (Abgrenzungsverordnung – AbgrV) ist vorgesehen, dass Kosten für die Instandhaltung von Kliniken im Unterschied zu Investitionskosten aus den mit den Krankenkassen verhandelten Budgets bezahlt werden. Die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen ist folglich keine Aufgabe des Landes, sondern Aufgabe der Krankenkassen. Daher können beispielsweise Sanierungen von Bettenstationen auch grundsätzlich nicht zu 100 Prozent seitens des Landes gefördert werden, da eine solche Sanierung immer auch einen großen Anteil an Instandhaltung beinhaltet, der gesetzlich nicht vom Land finanziert werden darf. Zu 2.: Rheinland-Pfalz liegt mit seiner Investitionsquote im Mittelfeld der Bundesländer. Die Förderung der Krankenhäuser in RheinlandPfalz ist ein wichtiges Anliegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung auch mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Fördermittel im Jahr 2013 um 3 Millionen Euro aufgestockt wurden, dieses erhöhte Fördervolumen in den folgenden Jahren trotz Schuldenbremse beibehalten wurde und den Krankenhäusern in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Konjunkturprogramm II zusätzlich 82,5 Millionen Euro bereitgestellt werden konnten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5693 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Prof. Dr. Rürup hat in einer Expertise aus dem Jahr 2008 versucht, eine angemessene Investitionsquote für den Krankenhausbereich zu ermitteln. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass sich ein richtiges Investitionsniveau im Krankenhausbereich wissenschaftlich nicht herleiten lässt. Es kann nicht bestätigt werden, dass bei der Krankenhausinvestitionsförderung bis zu 190 Millionen fehlen, da die vorliegenden Anträge teils keine Angaben zu Kosten beinhalten und vielfach erst noch hinsichtlich Notwendigkeit und Förderfähigkeit der Maßnahme geprüft werden müssen. Der bauliche Zustand und die Ausstattung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind insgesamt als gut anzusehen. Zudem werden den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz neben den Fördermitteln, die das Land über Einzel- und Pauschalförderung bereitstellt, in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel über den Strukturfonds und das Kommunale Investitionsprogramm des Bundes zur Verfügung gestellt. Zu 3.: Die Landesregierung stimmt der Aussage zu, dass sie die Kliniken als Teil der Daseinsvorsoge ansieht und kommt den damit verbundenen Verpflichtungen nach. Zu 4.: Die Landesregierung wird weiterhin dafür Sorge tragen, dass der bauliche Zustand und die Ausstattung der Krankenhäuser in Rheinland -Pfalz auch in Zukunft insgesamt als gut bewertet werden kann. So wird der Strukturfonds, für den sich die Landesregierung stark gemacht hat, in Rheinland-Pfalz umgesetzt und die Investitions - fördermittel weiterhin sachgerecht eingesetzt. Auch beim Bund wird sich die Landesregierung nach wie vor für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung stark machen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin