Drucksache 16/5694 15. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Schweitzer, Barbara Schleicher-Rothmund und Astrid Schmitt (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Tempo 30 für weniger Lärm und mehr Verkehrssicherheit Die Kleine Anfrage 3768 vom 24. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Thema „Tempo 30“ ist, aus verschiedenen Blickrichtungen, immer wieder Thema regionaler und überregionaler Debatten. Zuletzt widmete der SWR am 6. August 2015 dem Thema eine Sendung seiner Reihe „Zur Sache Rheinland-Pfalz“. Die rheinlandpfälzische Landesregierung hat im Jahr 2015 in verschiedenen Kommunen Pilotprojekte mit dem Ziel einer Lärmminderung durchgeführt . Zuletzt hatte die Verkehrsministerkonferenz in Rostock eine gesetzliche Erleichterung aus Sicht der Verkehrssicherheit beschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wo wurden die beschriebenen Pilotprojekte durchgeführt und welche Erfahrungen wurden gemacht? 2. Welche Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo-30-Regelungen gibt es nach geltendem Recht? 3. Was ist der Landesregierung zum Umsetzungsstand des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz bekannt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sieben Pilotprojekte initiiert, von denen Kandel, Herxheimweyher und Mainz bereits abgeschlossen werden konnten. Die übrigen Projekte in Mainz, Koblenz, Trier, Speyer und Bad Kreuznach sind angelaufen. Die endgültigen Ergebnisse bleiben noch abzuwarten. Als ein erstes Ergebnis wurde von der Landesregierung eine Handreichung erarbeitet. Sie gibt den Straßenverkehrsbehörden in den Kommunen und den weiteren zuständigen Behörden bereits eine Hilfestellung und dient allgemein der Transparenz des behördlichen Handelns. Sie kann auf der Internetseite des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) eingesehen werden. Zu Frage 2: Einschlägig sind für die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz insbesondere die Regelungen aus § 45 StVO und § 47 d BundesImmissionschutzgesetz . Auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen ist zur Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und anderer straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch die zuständigen Behörden vor Ort notwendig . Zu Frage 3: Derzeit wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass die aktuellen Eingriffsschwellen zu hoch sind, um den heutigen Anforderungen auf angemessene Verbote bzw. Beschränkungen gerecht zu werden. Insbesondere soll ein Augenmerk auf eine Erleichterung der Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen an den Stellen gelegt werden, wo durch den überdurchschnittlich hohen Anteil schwächerer Verkehrsteilnehmer eine besondere Gefahrenlage besteht, wie beispielsweise vor Kindertagesstätten, Schulen oder Alten- und Pflegeheimen. Diese Erleichterung soll auch an den Stellen ermöglicht werden, an Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5694 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode denen die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern an stark befahrenen Straßen insbesondere durch Lärm beispielsweise durch Geschwindigkeitsbeschränkungen abgesenkt werden können. Vor diesem Hintergrund wird von der Landesregierung der Vorschlag unterstützt, die bestehenden Hürden abzusenken, um schnelle, effektive und kostengünstige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch den Verkehr anordnen zu können. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz am 8. und 9. Oktober 2015 in Worms wurde beschlossen, den Bund aufzufordern, vor den bereits erwähnten Einrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohem Anteil schwächerer Verkehrsteilnehmer das Regel-/Ausnahmeverhältnis aufzuheben, sodass dort generell Tempo 30 und nur im Ausnahmefall Tempo 50 gelten soll. Mit Blick auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen soll die sogenannte Lärmschutz-Richtlinie StV überprüft werden und eine Absenkung der derzeit geltenden Lärm-Richtwerte geprüft werden. Im Hinblick auf entsprechende Gesetzgebungsinitiativen und Maßnahmen wird die 85. Umweltministerkonferenz vom 11. bis 13. November 2015 ihre Beratungen fortführen. Roger Lewentz Staatsminister