LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. November 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kultur mit Auszeichnung in Rheinland-Pfalz – Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler Die Kleine Anfrage 3755 vom 22. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Kultur“ der CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 16/5399) listet eine Reihe von Preisen und Auszeichnungen im kulturellen Bereich auf – unter anderem je vier ausschließlich für Bildende Kunst (je zwei „nach Bedarf“ bzw. alle drei Jahre) und Literatur (alle jährlich). Darunter befinden sich laut Liste im Bereich Bildende Kunst der „Förderpreis Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen und Künstler“ und der „Förderpreis Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ – beide werden nach einem Jury-Entscheid durch die Kulturministerin verliehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum sind in diesem Bereich zwei Preise erforderlich, aber einer wird nur dann verliehen, wenn es auch einen Kunstpreis Rheinland -Pfalz gibt (also seit mittlerweile fünf Jahren gar nicht)? a) Ist einer der Preise vom Ursprung her hochwertiger gedacht (nicht mit Preisgeld ausgestattet) als der andere? b) Warum ist die Höhe des Preisgeldes für den „Förderpreis Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen und Künstler nicht festgelegt und wonach richtet sie sich letztendlich? c) Bezieht sich der andere Preis, der „Förderpreis Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ auf eine kleinere Region? d) Wo findet jeweils die Verleihung des Preises statt? 2. Was passiert mit den nicht ausgeschütteten Preisgeldern für den „Förderpreis Rheinland-Pfalz“? 3. Wer bringt alle drei Jahre das Preisgeld auf für den „Förderpreis Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“? 4. Wie sind die Jurys für die beiden Preise besetzt (bitte vertretene Gremien/Organisationen und Personen benennen)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Seit 1979 veranstaltet der Kunstverein Ludwigshafen den Wettbewerb „Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ und präsentiert die Arbeiten der ausgewählten bildenden Nachwuchskünstlerinnen und -künstler einer breiten Öffentlichkeit. Dieser Wettbewerb findet alle drei Jahre statt. Das Ministerium unterstützt diese Initiative seit Anbeginn durch die Mitfinanzierung des Wettbewerbs und der Ausstellung sowie durch die Vergabe und Dotierung des Förderpreises und seit 1987 des Emy-RoederPreises als Hauptpreis. 2014 erfolgte die Vergabe des „Förderpreises Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ und des „Emy-Roeder-Preises“ zum 10. Mal seit der Auslobung durch das Ministerium. Mit den Preisen werden die Arbeiten besonders talen - tierter und junger bildender Nachwuchskünstlerinnen bzw. -künstler innerhalb des Wettbewerbs „Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ ausgezeichnet. Bewerben können sich bildende Künstlerinnen und Künstler, die nicht älter als 35 Jahre sind. Für den „Kunstpreis Rheinland-Pfalz“ und den „Förderpreis Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen oder Künstler“ gelten die Verfahrensgrundsätze des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 25. Februar 2003, die als Anlage beigefügt sind. Beide Preise werden wahlweise auf dem Gebiet der Bildenden Künste, der Literatur, der Musik, der Darstellenden Künste und des Films verliehen. Drucksache 16/5699 15. 10. 2015 Drucksache 16/5699 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Während der „Förderpreis Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen oder Künstler“ zur Förderung besonders begabter junger Künstlerinnen und Künstler auf dem Gebiet der bildenden Künste, der Literatur, der Musik, der Darstellenden Künste und des Films ohne Altersbeschränkung verliehen wird, konzentrieren sich der „Emy-Roeder-Preis“ und der „Förderpreis Junge RheinlandPfälzer Künstlerinnen und Künstler“ ausschließlich auf den Bereich der Bildenden Kunst und unterliegen einer Altersbeschränkung. Beim „Kunst- und Förderpreis Rheinland-Pfalz“ ist eine Bewerbung ausgeschlossen, der „Emy-Roeder-Preis“ und der „Förderpreis Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ setzen die Teilnahme am Wettbewerb „Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ voraus. Während das Preisgeld für den „Emy-Roeder-Preis“ mit 5 600 Euro und für den „Förderpreis Rheinland -Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ mit 2 600 Euro ausgeschrieben ist, beträgt das Preisgeld für den „Kunstpreis RheinlandPfalz “ 10 000 Euro. Die Höhe des „Förderpreises Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen oder Künstler“ ist nicht festgelegt. Nach den Verfahrensgrundsätzen können bis zu drei „Förderpreise Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen oder Künstler“ vergeben werden. Auf eine Festlegung der Höhe der Preisgelder wurde verzichtet, um je nach Anzahl der Förderpreise eine größtmögliche Flexibilität bei der Entscheidung über die Höhe der Preissumme zu gewährleisten. In der Zeit zwischen 2001 und 2010 wurden Förderpreise in Höhe von 2 000 Euro bis zu 7 500 Euro pro Preisträgerin bzw. Preisträger vergeben. Der „Emy-Roeder-Preis“ und der „Förderpreis Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ beziehen sich ebenfalls auf das ganze Land Rheinland-Pfalz. Die Verleihung des „Emy-Roeder-Preises“ und des „Förderpreises Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ erfolgen anlässlich der Ausstellungseröffnung „Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ im Kunstverein Ludwigshafen. Die Auszeichnung mit dem „Förderpreis Rheinland-Pfalz für junge Künstlerinnen oder Künstler“ erfolgt immer in Zusammenhang mit dem „Kunstpreis Rheinland-Pfalz“. Der Ort der Verleihung ist davon abhängig, in welcher Sparte diese Preise vergeben werden. So erfolgte die Verleihung zuletzt in der Sparte Theater/Musik im Kleinen Haus des Staatstheaters Mainz. Zu Frage 2: Haushaltsmittel für die Verleihung von Kunst- und Förderpreisen sind in Kapitel 09 52 Titelgruppe 71 (Förderung der Bildenden Künste, Literatur-, Musik- und Theaterpflege) etatisiert. Die Ausgaben in dieser Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig. Dies bedeutet, dass diejenigen Haushaltsmittel, die in den zurückliegenden Jahren nicht für den „Kunstpreis Rheinland-Pfalz“ und „Förder preis Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ verausgabt worden sind, anderen Ausgabezwecken innerhalb dieser Titelgruppe zugutegekommen sind, also der Kulturförderung. Zu Frage 4: Über die Aufnahme in die Wettbewerbsausstellung „Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ und die Preisvergabe entscheidet eine siebenköpfige Jury. Ihr gehören eine Bildende Künstlerin und Vertreterinnen bzw. Vertreter des Kunstvereins Ludwigshafen, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, des Arp-Museums Bahnhof Rolandseck, des Wilhelm-Hack-Museums sowie des Vorstands der Sparkasse Vorderpfalz an. Über die Verleihung des „Kunstpreis Rheinland-Pfalz“ und des „Förderpreises Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler“ entscheidet eine Jury in nicht öffentlicher Sitzung. Sie besteht aus dem für Kultur zuständigen Minister oder der für Kultur zuständigen Ministerin als Vorsitzender oder als Vorsitzende und vier von ihm oder von ihr für jede Preisverleihung berufenen Mitglieder . Bei der Berufung der Jurymitglieder werden vor allem angesehene Künstlerinnen und Künstler und Vertreterinnen und Vertreter der Kunstkritik und der Wissenschaft aus demjenigen Kunstbereich berücksichtigt, in dem die Preise verliehen werden. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär