LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kultur mit Auszeichnung in Rheinland-Pfalz – Kunstpreis Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3757 vom 22. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Kultur“ der CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 16/5399) listet eine Reihe von Preisen und Auszeichnungen im kulturellen Bereich auf – unter anderem den Kunstpreis Rheinland-Pfalz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Jury zusammengesetzt, die seit 2010 alljährlich entscheidet, dass es „in allen Sparten“ keine „auszeichnungswürdigen“ Persönlichkeiten für den Kunstpreis Rheinland-Pfalz gibt (bitte Entsender und Personen für diese Jahre nennen)? 2. Was sind die einzelnen Sparten? 3. Auf welcher Grundlage definiert die Jury eine „auszeichnungswürdige“ Persönlichkeit für den Kunstpreis Rheinland-Pfalz? 4. Was sind dabei die wichtigsten Kriterien? 5. Wer hat den Vorsitz der Jury? 6. Wofür wird das alljährlich eingesparte Preisgeld stattdessen ausgegeben? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entscheidung, den Kunstpreis des Landes Rheinland-Pfalz seit 2010 nicht mehr verliehen zu haben, ist eine, welche die Landesregierung und nicht eine von ihr einberufene Jury getroffen hat. Sie begründet sich durch das Bemühen des Landes, die Wertigkeit jedes einzelnen Kulturpreises im Land, insbesondere aber des Kunstpreises Rheinland-Pfalz, als der höchsten Kulturauszeichnung des Landes zu erhalten. Gemäß der gültigen Verfahrensgrundsätze vom 25. Februar 2003 wird der Kunstpreis „zur Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Künste, der Literatur, der Musik, der Darstellenden Künste und des Films“ verliehen. Mit dieser Vorgabe wird der exzeptionelle Charakter des Preises deutlich betont. In der Verleihungspraxis seit Auslobung des Preises hat sich gezeigt, dass er oftmals an Persönlichkeiten verliehen wurde, die aufgrund ihrer besonderen Quali - täten zuvor schon nahezu alle anderen für sie infrage kommenden Preise in Rheinland-Pfalz erhalten hatten. Die nachgelagerte Verleihung des Kunstpreises wirkte dann lediglich wie eine Vervollständigung des Preis-Portefeuilles – was den betreffenden Persönlichkeiten ebenso wie dem Preis selbst nicht gerecht wurde. Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, zunächst die Verleihung des Kunstpreises auszusetzen. Zu Frage 2: Der Kunstpreis wird gemäß Ziffer 1 der gültigen Verfahrensgrundsätze vom 25. Februar 2003 in den Sparten Bildende Künste, Literatur, Musik, Darstellende Künste und Film verliehen. Zu den Fragen 3 und 4: Es ist Aufgabe der jeweils durch das Land einberufenen Jury, die inhaltlichen Entscheidungskriterien zu bestimmen. Die o. g. Verfahrensgrundsätze regeln lediglich die formalen Voraussetzungen, die zur Vergabe des Preises erfüllt sein müssen. In Ziffer 2 heißt es dazu: „Die Preisträgerinnen oder Preisträger sollen durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches Schaffen mit dem Land Rheinland -Pfalz verbunden sein.“ Drucksache 16/5701 15. 10. 2015 Drucksache 16/5701 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Den Vorsitz in der Jury hat gemäß Ziffer 6 der o. g. Verfahrensgrundsätze die oder der für Kultur zuständige Ministerin beziehungsweise der zuständige Minister. Zu Frage 6: Haushaltsmittel für die Verleihung von Kunst- und Förderpreisen, also auch für den Kunstpreis Rheinland-Pfalz, sind in Kapitel 09 52 Titelgruppe 71 (Förderung der Bildenden Künste, Literatur-, Musik- und Theaterpflege) etatisiert. Die Ausgaben in dieser Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig. Dies bedeutet, dass diejenigen Haushaltsmittel, die in den zurückliegenden Jahren nicht für den Kunstpreis verausgabt worden sind, anderen Ausgabezwecken innerhalb dieser Titelgruppe zugute gekommen sind – also der Kultur. Vera Reiß Staatsministerin