Drucksache 16/5712 16. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fußgängerunterführung an der B 255 in Höhn Die Kleine Anfrage 3776 vom 24. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso wird im Rahmen der Straßenbauarbeiten im Bereich des Ortseingangs von Höhn nicht die gewünschte Fußgängerunter - führung in Höhe des Einkaufsmarkts gebaut? 2. Welche Kosten würde eine solche Fußgängerunterführung verursachen? 3. Ist es zutreffend, dass bereits die technischen Einrichtungen für eine Ampelanlage eingebaut wurden? 4. Wieso wird alternativ zur Fußgängerunterführung nicht direkt die Ampelanlage installiert? 5. Unter welchen Voraussetzungen könnte eine Fußgängerunterführung oder eine Ampelanlage in Höhn errichtet werden? 6. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt der B 255 gestaffelt nach Pkw- und Lkw-Verkehr gemäß der letzten Zählung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Ortsdurchfahrt Höhn ist der Ausbau der B 255 im Bereich des Einkaufszentrums mit gleichzeitigem verbessertem Anschluss der Gemeindestraße „Am Strauch“ vorgesehen. Gleichzeitig soll eine Querungshilfe für Fußgänger auf der B 255 gebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde eine Fußgängerunterführung bislang als nicht erforderlich angesehen und deshalb auch nicht näher untersucht. Zu Frage 2: Die Investitionskosten für eine Standardfußgängerunterführung lägen auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und bei nicht außergewöhnlichen Bodenverhältnissen bei rund 250 000 Euro. Hinzu kämen die zusätzlichen Kosten für die Unterhaltung. Zu Frage 3: Ja. Zu den Fragen 4 und 5: Die Leistungsfähigkeitsgrenze in der Spitzenstunde ist für den Knotenpunkt bei weiter steigendem Verkehr leicht überschritten. Aus diesem Grund werden beim Bau bereits die technischen Einrichtungen geschaffen, um den Knotenpunkt bei Bedarf mit einer Lichtsignalanlage nachzurüsten. Im Fall einer Errichtung einer Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt könnte auch eine Fußgängerlichtsignalanlage installiert werden. Die Voraussetzungen für den Bau einer Fußgängerunterführung sind im Einzelfall zu beurteilen und abhängig von der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Nutzung durch die Fußgänger. Zu Frage 6: Im Rahmen von Verkehrserhebungen in den Jahren 2011 und 2012 wurden in der Ortsdurchfahrt Höhn im Zuge der B 255 durchschnittliche tägliche Verkehrsmengen von 8 200 bis 11100 Kfz/24 h ermittelt. Die Schwerverkehrsbelastung lag zwischen 1 250 und 1 400 Fz/24 h. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode