Drucksache 16/5717 19. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einsatz von Polizeikommissar-Anwärtern/-innen an der Hochschule der Polizei Die Kleine Anfrage 3790 vom 29. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen aus Polizeikreisen wurde berichtet, dass Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter neben ihrem Studium an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz zum Wachdienst für den Schutz der Asylbewerberunterkunft auf dem Gelände herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter neben ihrem Studium an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz zum Wachdienst für den Schutz der Asylbewerberunterkunft auf dem Gelände herangezogen werden? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, sieht die Landesregierung die Gefahr, dass die zusätzliche Belastung durch den Wachdienst sich negativ auf das Studium auswirkt? Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, erhalten die Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter einen zusätzlichen Freizeitausgleich für ihre zusätzlich geleistete Tätigkeit? Wenn nein, warum nicht? 4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, haben die Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärtern einen Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit nach § 3 der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung (LMVerVO)? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Polizeikommissar-Anwärter/-innen werden nicht für den Schutz der Asylbewerberunterkunft auf dem Gelände der Hochschule der Polizei herangezogen. Diese Maßnahme obliegt einem von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beauftragten privaten Sicherheitsdienst. Die Sicherungsmaßnahmen der Polizeiliegenschaft obliegen hingegen der Einrichtung selbst und werden der Sicherheitslage entsprechend mit eigenen Kräften durchgeführt. Hierzu werden Kräfte des polizeilichen Stammpersonals sowie Studierende eingesetzt. Der Sicherungsdienst wurde ab dem Zeitpunkt der Belegung der Sporthalle mit Asylbegehrenden verstärkt. Seit dem 9. Oktober 2015 wird der Sicherungsdienst der Liegenschaft der Hochschule durch einen privaten Sicherheitsdienst unterstützt. Damit konnten die temporär notwendigen Mehrbelastungen für die eingesetzten Studierenden entfallen. Zu Frage 2: Die Hochschule der Polizei sorgte bei der Planung der zu verrichtenden Dienste für eine möglichst gleichmäßige Verteilung durch das wechselweise Heranziehen unterschiedlicher Studiengruppen. Die Belastung für die Studierenden hielt sich daher in einem vertretbaren Rahmen. Negative Auswirkungen auf das Studium (z. B. Nichtbestehen von Prüfungen, Entlassungen) konnten bislang nicht festgestellt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5717 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Studierenden erhalten einen Freizeitausgleich für ihre zusätzlich geleistete Tätigkeit. Zu Frage 4: Die Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter haben Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit nach § 3 der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung. Eine Vergütung kann erfolgen, wenn die geleistete Mehrarbeit nicht innerhalb eines Jahres durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden kann. Die Grenze für die Vergütung ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung (maximal 480 Stunden) sowie aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär