Drucksache 16/5721 19. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Auswirkungen der Flüchtlingsströme auf die Sicherheitslage in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3779 vom 25. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach neusten Presseberichten mehren sich die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, dass mit den Flüchtlingsströmen auch radikale Islamisten versuchen, unbemerkt in unser Land einzureisen. Zudem wird berichtet, dass radikale Salafisten versuchen, die Notsituation vieler Flüchtlinge auszunutzen um sie für ihre radikale Ideologie zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung unter den rheinland-pfälzischen Flüchtlingen auch Anhänger radikaler Islamisten bzw. islamistischer Terrororganisationen und wenn ja, wie viele Fälle sind ihr bekannt? 2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen in Rheinland-Pfalz radikale Salafisten versucht haben, Flüchtlinge zu radikalisieren ? Wie hoch schätzt die Landesregierung hier die Dunkelziffern ein? 3. Wie bewertet die Landesregierung allgemein das Risiko, dass radikale Islamisten und Anhänger der Terrororganisation IS unbemerkt in unser Land gelangen? Sind die Sicherheitsbehörden in unserem Land derzeit so gut ausgestattet, dass dieses Risiko zumindest reduziert werden kann? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhalten im Zusammenhang mit der Einreise von Flüchtlingen auch Hinweise auf Personen, die in Verbindung zu militanten Gruppen in Krisenregionen gestanden oder für diese gekämpft haben sollen. Diesen Hinweisen gehen Polizei und Verfassungsschutzbehörden in jedem Einzelfall unverzüglich und umfassend nach. Allein seit dem 5. September 2015 sind bis 14. Oktober 2015 rund 18 500 Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz gekommen. Den rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden liegen derzeit 17 Hinweise auf Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Organisationen vor. Zehn davon beziehen sich auf Personen, die mutmaßlich an Kampfhandlungen teilgenommen haben, sieben beziehen sich auf mutmaßliche Anhänger und Sympathisanten. Die Ermittlungen führten in drei Fällen nicht zu einer Bestätigung der Hinweise. In den verbleibenden Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind keine Fälle im Sinne der Anfrage bekannt; Aussagen zum Dunkelfeld sind nicht möglich. Zu Frage 3: Seit Jahren besteht nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden das Risiko, dass gewaltorientierte Islamisten und Anhänger von Terror organisationen nach Deutschland gelangen. Vor diesem Hintergrund sind eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet worden. Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass bereits die Ausreise von Personen des islamistischen Spektrums in ein Jihad- oder Kriegsgebiet mit dem Ziel, sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen oder ein terroristisches Ausbildungslager aufzusuchen, zu verDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode hindern ist, z. B. durch passbeschränkende Maßnahmen. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Wiedereinreise mittels aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie entsprechender nationaler/internationaler Ausschreibungen zu verhindern. Es ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden, die von Angehörigen des islamistischen Personenpotenzials ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dazu bedient sie sich insbesondere der Möglichkeiten, die das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz bietet. Wo immer der Anfangsverdacht einer Straftat begründet werden kann, ergreifen die Strafverfolgungsbehörden alle notwendigen Maßnahmen, um die Tat aufzuklären und zu verfolgen. Unabhängig davon liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, dass jihadistische Gruppierungen die Flüchtlingsströme zielgerichtet zur Einschleusung ihrer Mitglieder genutzt haben. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär