Drucksache 16/5723 19. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun, Wolfgang Schlagwein und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Divestment und Anlagerichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 3784 vom 25. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Unter dem Schlagwort „Carbon Divestment“ wird der Abzug von Kapital aus der fossilen Energiebranche und damit die Reallokation klimaschädlicher Investitionen in nicht klimaschädliche Anlagen verstanden. Damit soll ein Beitrag zur Begrenzung der Treibhausgas-Emissionen und somit der Einhaltung der Klimaziele, aber letztlich auch zum Vermeiden von Turbulenzen auf den europäischen und internationalen Finanzmärkten geleistet werden. Dem „Konzept Carbon Divestment“ liegt die Idee zugrunde, dass, wenn die Erderwärmung begrenzt werden soll, ein Großteil der fossilen Energiereserven nicht verbrannt werden kann, unter der Erde bleiben muss und somit für die Kohle-, Öl- und Gasunternehmen finanziell wertlos wäre (sogenannte „stranded assest“). Diese abzuschreibenden Vermögenswerte stellen ein erhebliches finanzielles Risiko für Investoren und das Wirtschafts- und Finanzsystem dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Anlagerichtlinien bestehen für die Geldanlagen des Landes Rheinland-Pfalz? 2. Inwiefern werden soziale bzw. ökologische und v. a. den Klimawandel verhindernde Kriterien bei Geldanlagen des Landes derzeit berücksichtigt und wie lauten diese Kriterien? 3. Falls derartige Anlagekriterien noch nicht existieren, sieht die Landesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, zukünftig für die Geldanlagen des Landes soziale bzw. ökologische und v. a. den Klimawandel verhindernde Kriterien miteinzubeziehen? 4. Wenn ja, welche Instrumente und Kriterien können aus Sicht der Landesregierung Berücksichtigung finden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Geldanlagen im Kernhaushalt des Landes, der Landesbetriebe und des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgen im kurzfristigen Bereich und dienen der Liquiditätssteuerung. Sie werden bei Kreditinstituten sowie den Ländern und beim Bund als Sicht- oder Termineinlagen getätigt. Zur Risikobegrenzung existieren in der „Dienstanweisung des Ministeriums der Finanzen für die Beschaffung von Kreditmitteln und den Einsatz ergänzender Vereinbarungen“ Vorgaben für den Kernhaushalt zur Höhe der möglichen Gesamteinlage bei einem Kreditinstitut, in die Anlagen der Landesbetriebe einbezogen werden. Das Ministerium der Finanzen ist nach dem Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz (LFinFG) ermächtigt, für den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz (rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Koblenz) Anlagerichtlinien zu erlassen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht . Der Finanzierungsfonds legt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel in gesetzlich zulässigen Anlageformen an, die aktuell in § 3 Abs. 3 LFinFG normiert sind. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung orientiert sich bei der Anlage der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz an einem Erlass des Sozialministeriums vom 16. April 1981. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5723 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Eine Orientierung an sozialen bzw. ökologischen und v. a. den Klimawandel verhindernden Kriterien ist derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Geldanlagen im Rahmen der Liquiditätssteuerung müssen über den Finanzsektor abgewickelt werden. Das Land verfügt im institutionellen Geldmarkt über keine nach Risiko und Volumen angemessene Anlagemöglichkeit, bei der soziale bzw. ökologische und v. a. den Klimawandel verhindernde Kriterien berücksichtigt werden könnten. Zu Frage 4: Soziale bzw. ökologische und v. a. den Klimawandel verhindernde Kriterien können insbesondere bei Anlagen in Unternehmensanleihen , Aktien und Fonds beachtet werden. Die Markttiefe ist derzeit begrenzt. Das Land tätigt in diesen Marktsegmenten keine Geldanlagen (siehe Antwort Frage 1). Doris Ahnen Staatsministerin