LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Deutsch als Fremdsprache Die Kleine Anfrage 3781 vom 25. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Voraussetzungen müssen Lehrerinnen und Lehrer erfüllen, um an Schulen Deutsch als Fremdspreche zu unterrichten? 2. Inwiefern unterscheiden sich die Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer für unterschiedliche Schulformen? 3. Welche Bildungsangebote gibt es für Lehrerinnen und Lehrer, um sie für den Unterricht Deutsch als Fremdsprache zu qualifizieren ? 4. Wie lange dauern diese Qualifizierungsmaßnahmen? 5. Werden sie berufsbegleitend angeboten oder sind sie Voraussetzung für das Unterrichten von Deutsch als Fremdsprache? 6. Wie viele Lehrkräfte ohne spezifische Qualifikation unterrichten Deutsch als Fremdsprache? 7. Inwiefern werden Lehrkräfte an Kindertagesstätten für das Unterrichten von Deutsch als Fremdsprache ausgebildet? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen hat in den Schulen des Landes Rheinland-Pfalz seit langem einen hohen Stellen - wert. Sie ist eine der zentralen Maßnahmen, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und mehr Chancengleichheit zu erreichen. Durch differenzierte Sprachförderungsmaßnahmen erhalten die Schülerinnen und Schüler von Anfang an die Möglichkeit, erfolgreich am schulischen Bildungsprozess teilzunehmen. Vor dem Hintergrund steigender Zuwanderer- und Flüchtlingszahlen werden die bereits bestehenden Maßnahmen zur Sprachförderung in den Schulen weiter ausgebaut, vorhandene Ressourcen bedarfsspezifischer genutzt und bestehende Angebote optimiert. Hierzu hat der Ministerrat Anfang des Jahres einen Maßnahmenplan „Sprachförderung in Schulen“ beschlossen, der zum einen eine Aufstockung der bislang bereitstehenden Mittel für Sprachförderung von rund 1,6 Millionen Euro auf 2,6 Millionen Euro im laufenden Jahr und zum anderen eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der bisher schon zusätzlich zum Pflichtunterricht eingesetzten 8 000 Poolstunden für verschiedene Formen der Sprachförderung vorsieht. Die den Schulen für besondere Sprachfördermaßnahmen zusätzlich zugewiesenen Poolstunden decken den weitaus größten Teil der durchgeführten Sprachfördermaßnahmen ab. Hier werden nur ausgebildete Lehrkräfte eingesetzt. Zusätzliche Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Monaten für die – teilweise befristete – Einstellung von über 100 weiteren Beschäftigten zur Erteilung von Sprachförderunterricht genutzt, um den ständig steigenden Bedarf zu decken. Dadurch konnte die Zahl der bereits an den Schulen laufenden Deutsch-Intensivkurse deutlich erhöht werden. Drucksache 16/5726 19. 10. 2015 Drucksache 16/5726 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Sprachförderung ist im Rahmen der individuellen Förderung Aufgabe in jedem Fach und Lernbereich des Regelunterrichts. Insoweit müssen voll ausgebildete Lehrkräfte zunächst keine zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen, um an Schulen Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten. Unterstützt werden die Lehrkräfte dabei durch den schulartübergreifenden Rahmenplan „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) mit vielen Anregungen für die Unterrichtspraxis. Allen Lehrkräften stehen Beraterinnen und Berater für Sprachförderung beim Pädagogischen Landesinstitut zur Verfügung, die qualifizierte und individuelle Unterstützung bieten, um Sprachfördermaßnahmen auf Schulebene und in der unterrichtlichen Praxis wirksam und nachhaltig umzusetzen. Im Laufe der Sekundarstufe I nehmen die sprachlichen Anforderungen im Fachunterricht zu. Das Lernen in der Fachsprache stellt für die Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als Zweitsprache erwerben, eine große Herausforderung dar. Daher bleibt das sprachliche Lernen und sprachsensibler Fachunterricht auch in der Sekundarstufe I ein zentrales Unterrichtsprinzip, das in allen Fächern Berücksichtigung findet. Die Entwicklung und Steigerung sprachlicher Kompetenzen in der beruflichen Bildung zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer Diagnose ihrer sprachlichen Befähigungen in allen unterrichteten Schulfächern effiziente sprachliche Kompetenzen erwerben und ausüben. Auch hier erfahren Lehrkräfte Unterstützung durch die Beraterinnen und Berater des Pädagogischen Landesinstituts. Zu Frage 3: Die Qualifizierung von Lehrkräften geschieht in allen Phasen der Lehrkräftebildung, also im Rahmen des Studiums, des Vorbereitungsdienstes sowie der Fort- und Weiterbildung. Lehramtsstudium: Alle Studierenden der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge mit dem Studienfach Deutsch absolvieren im Studium das Modul „Sprache und Handeln, insbesondere im Kontext der Mehrsprachigkeit“. Studierende des Fachs Deutsch der Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und an berufsbildenden Schulen vertiefen dies im Masterstudiengang durch das Modul „Mehrsprachigkeit (Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik)“. Studierende mit dem Fach Grundschulbildung beschäftigen sich mit der Thematik Deutsch als Zweitsprache im Rahmen der Studienmodule zur Deutschdidaktik. Für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen (Wirtschaftspädagogik) wird ein Modul „Deutsch als Fremdsprache“ als Wahlpflichtmodul angeboten. Zusatzangebote an Universitäten: An den Universitäten Mainz und Trier sind neben den im Lehramtsstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen eigenständige Studiengänge für das Studienfach „Deutsch als Fremdsprache“ eingerichtet. Vorbereitungsdienst: Im Vorbereitungsdienst knüpft die jeweilige lehramtsbezogene Ausbildung an den Ausgangslagen des Studiums an, insbesondere bei der Ausbildung zur Deutschlehrerin und zum Deutschlehrer. Die aktuelle Entwicklung hat die Einrichtung von Ausbildungsangeboten zu dieser Thematik gesteigert, weil sich vermehrt schulpraktische Anknüpfungen an den Ausbildungsschulen und anderen Einrichtungen der Sprachförderung anbieten. Fort- und Weiterbildung: Unterstützung erhalten Schulen und Lehrkräfte von den pädagogischen Serviceeinrichtungen, den beiden kirchlichen Einrichtungen (Erziehungswissenschaftliches Fort- und Weiterbildungsinstitut [EFWI] und Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung [ILF]) sowie dem Staatlichen Pädagogischen Landesinstitut (PL). So bietet das Pädagogische Landesinstitut (PL) Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote im Bereich „Sprachförderung“ und „Deutsch als Zweitsprache“ an. Angeboten werden Maßnahmen im Rahmen von – eintägigen Tagungen und Fortbildungen, – eintägigen und mehrtägigen modularen Qualifizierungen, – Hospitationen, – Studientagen, – regionalen Netzwerken „Herkunftssprachenunterricht“, – regionalen Netzwerken „Sprachförderung Primarstufe“, – regionalen Netzwerken „Sprachförderung Sekundarstufe“ sowie – nachfrageorientierter Unterstützung von Schulen durch die Beratungsgruppen („Beraterinnen und Berater für Sprachförderung – Primarstufe“, „Beraterinnen und Berater für Sprachförderung – Sekundarstufe“ und „Beraterinnen und Berater für sprachliche Kompetenzen in der beruflichen Bildung“). Die Veranstaltungen werden teilweise mit Kooperationspartnern – wie dem Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – durchgeführt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5726 Zu Frage 4: Studienmodule in lehramtsbezogenen Studiengängen haben in der Regel einen Umfang von zehn Leistungspunkten (ein Leis tungs - punkt entspricht in etwa 30 Zeitstunden). Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung sind ein- oder mehrtägig. Zu Frage 5: Die Maßnahmen werden berufsbegleitend angeboten. Die Lehrkräfte erhalten dadurch Unterstützungsangebote, die praxisorientiert und im schulischen Kontext nachhaltig erprobt und umgesetzt werden können. Zu Frage 6: Sprachförderunterricht wird von qualifizierten Lehrkräften erteilt. Bei der Einstellung von zusätzlichen Sprachförderlehrkräften, die über keine vollständige Lehramtsqualifikation verfügen, wird von der Schulaufsicht darauf geachtet, dass die Bewerberinnen und Bewerber über die erforderliche pädagogische Eignung und Erfahrung verfügen. Zu Frage 7: Für die Tätigkeit in Kindertagesstätten erwerben die angehenden Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung umfangreiche Kompetenzen zum Thema Sprachentwicklung insbesondere unter dem Aspekt „Bildungsprozesse anregen und unterstützen“. An Kindertagesstätten unterrichten keine Lehrkräfte. Vera Reiß Staatsministerin 3