LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Einsatz fachfremder Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen Die Kleine Anfrage 3795 vom 29. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer ohne Ausbildung für Förderschulen sind zurzeit an Förderschulen in Rheinland-Pfalz fachfremd beschäftigt? 2. An welchen Schulen sind sie beschäftigt und mit welchem Stundenumfang? 3. Wie viele diese fachfremd eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer haben die Ausbildung zum Grundschullehrer/zum Lehrer an Realschulen plus/zum Gymnasiallehrer/zu einem anderen Beruf absolviert? 4. Welche fachspezifische Qualifikation haben diese Lehrkräfte für Förderschulen? 5. Warum werden Lehrkräfte fachfremd an Förderschulen eingesetzt? 6. Welche Perspektiven haben diese Lehrkräfte an den Förderschulen? 7. Inwiefern plant die Landesregierung auch künftig den Einsatz von fachfremden Lehrkräften an Förderschulen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen haben in der Regel das Lehramt an Förderschulen erworben und sind in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (Fächern) ausgebildet. Die Daten der amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2015/2016 wurden zum Erhebungsstichtag 24. September 2015 an den Schulen ermittelt. Die endgültigen Ergebnisse werden wie in jedem Jahr nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses voraussichtlich im Januar vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt. Die gewünschten Angaben sind deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfügbar. Ersatzweise wird zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 auf die Ergebnisse der amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2014/2015 zurückgegriffen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Schuljahr 2014/2015 waren insgesamt 3 068 hauptamtliche Lehrkräfte an Förderschulen beschäftigt. Diese waren sowohl im Unter richt an Förderschulen als auch im inklusiven Unterricht eingesetzt. Darunter befanden sich 295 Lehrkräfte, die nicht über das Lehramt an Förderschulen verfügten. Enthalten sind auch Vertretungskräfte, soweit sie zum Statistikstichtag für das Schuljahr 2014/2015 an einer Förderschule hauptamtlich beschäftigt waren. Demnach verfügten über 90 Prozent der hauptamtlichen Lehrkräfte an Förderschulen über die Qualifikation „Lehramt an Förderschulen “. Drucksache 16/5729 20. 10. 2015 Drucksache 16/5729 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Stundenumfang, mit dem die hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte ohne Lehramt an Förderschulen im Schuljahr 2014/2015 an den einzelnen Förderschulen zum Einsatz kamen, kann differenziert nach öffentlichen und privaten Trägern der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Zu Frage 3: Unter den hauptamtlichen Lehrkräften, die im Schuljahr 2014/2015 an Förderschulen beschäftigt waren, hatten im ersten Lehramt 122 das „Lehramt an Grund- und Hauptschulen“, fünf das „Lehramt an Grundschulen“, zehn das „Lehramt an Realschulen plus“ und 37 das „Lehramt an Gymnasien“; 56 hatten eine Qualifikation in einem anderen Beruf. Von allen an Förderschulen beschäftigten Lehrkräften, die im ersten Lehramt ein anderes Lehramt als das Lehramt an Förderschulen erworben haben, hatten 49 diese Qualifikation nachträglich als zweites Lehramt erworben. Es ist statistisch nicht möglich, diese Personen den o. g. Lehrämtern zuzuordnen. Unter den Lehrkräften in einem nebenamtlichen Beschäftigungsverhältnis gab es 46, die über das „Lehramt an Förderschulen“ verfügten und knapp 200 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter für das „Lehramt an Förderschulen“. Zu den Fragen 4, 5 und 7: Lehrkräfte, die fachfremd eingesetzt sind, können Fortbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts wahrnehmen. Die Maßnahmen vermitteln grundlegendes Wissen über sonderpädagogische und individuelle Förderung unter Berücksichtigung von Behinderungen. Insbesondere wenn Lehrkräfte mit einem anderen Lehramt langfristig an Förderschulen beschäftigt sind, haben sie durch die Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften auch fachliche Kompetenzen durch Kompetenztransfer erworben. Darüber hinaus können sie im Rahmen der Wechselprüfung die Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen erwerben. Es gibt schulische Situationen, in denen partiell fachfremder Unterricht in Kauf genommen wird, wenn andere Lösungen nicht gefunden werden können. Dazu gehören Vertretungssituationen, in denen Förderschullehrkräfte nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden an Förderschulen auch Lehrkräfte mit anderem Lehramt eingesetzt, wenn dies der Bildungsgang erfordert. So sind z. B. an der Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule Trier (Schule für Gehörlose und Schwerhörige) im Bildungsgang für den Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses Realschullehrkräfte tätig. Zu Frage 6: Um eine Planstelle an einer bestimmten Schulart erhalten zu können, benötigen Bewerberinnen und Bewerber aus laufbahnrechtlichen Gründen die entsprechende Lehramtsbefähigung. Für Lehrkräfte, die über die Befähigung für ein anderes Lehramt verfügen, besteht nach § 22 der Schullaufbahnverordnung die Möglichkeit, zusätzlich die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen zu erwerben. Diese kann zum einen durch das erfolgreiche Ablegen der Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen (oder einer gleichwertigen Prüfung) nach einem sonderpädagogischen Aufbaustudium von vier Semestern an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule erworben werden. Zum anderen kann dieses Lehramt durch das Ablegen der Wechselprüfung erworben werden. Mit dem Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen verfügen die Lehrkräfte über die Voraussetzung, eine Planstelle im Förderschuldienst zu erhalten. Die Bewerbung um eine Funktionsstelle an einer Förderschule ist ebenfalls möglich; im Regelfall ist dafür eine Berufserfahrung von vier Jahren Voraussetzung. Vera Reiß Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5729 3 Anlage Verfügbare Stunden der hauptamtlichen Lehrkräfte an Förderschulen im Schuljahr 2014/2015, die nicht über das „Lehramt an Förderschulen“ verfügen Schule verfügbare Stunden Ö/P SFGLS Frankenthal 260,0 Ö SFG Speyer 6,0 Ö SFGM Meisenheim 14,0 P SFE Landau 528,0 P SFM Bad Kreuznach 41,0 P SFL Trier St. Josef 19,0 P SFGM Wirges 27,0 P SFL Höhr-Grenzhausen 62,5 Ö SFL Westerburg 20,0 Ö SFGLS Neuwied 41,0 Ö SFGLS Trier 249,0 Ö SFE Neuwied 160,0 P SFE Altleiningen 87,0 P SFM Neuwied 277,0 P SFGM Idar-Oberstein 25,0 Ö SFG Neuwied 65,0 Ö SFM Landau 102,0 P SFMG Landstuhl 27,0 P SFL Koblenz II 78,0 Ö SFL Sinzig 40,0 Ö SFL Burgbrohl 23,0 Ö SFL Bad Kreuznach 51,0 Ö SFL Kirn 46,5 Ö SFL Schloßböckelheim 20,0 Ö SFL Birkenfeld 39,0 Ö SFL Kaisersesch 25,0 Ö SFL Andernach 28,0 Ö SFL Mayen 57,0 Ö SFL Polch 1,0 Ö SFL Bendorf 31,0 Ö SFL Kettig 59,5 Ö SFL AsbachWW 15,0 Ö SFL Rheinbrohl 34,0 Ö SFL Neuwied 135,0 Ö SFLG Raubach 96,0 Ö SFL Bad Marienberg 35,0 Ö SFLE Simmern 54,0 Ö SFL Lahnstein 24,0 Ö Schule verfügbare Stunden Ö/P SFLS Wittlich 1,0 Ö FöZ Daun 38,0 Ö SFLS Reinsfeld 13,5 Ö SFL Landau 26,0 Ö SFL Speyer 94,0 Ö FöZ Worms 16,0 Ö SFL Bad Dürkheim 50,0 Ö SFLGMS Rockenhausen 14,0 Ö SFL Wörth 20,0 Ö SFL Landstuhl 54,0 Ö SFL Schifferstadt 50,5 Ö SFL Ingelheim 7,0 Ö SFL Nieder-Olm 7,0 Ö SFE Traben-Trarbach 284,0 P SFLE Koblenz I 37,0 Ö SFLS Bad Neuenahr-Ahrweiler 27,0 Ö SFL Scheuerfeld 48,0 Ö SFL Wissen 46,0 Ö SFL Idar-Oberstein 37,0 Ö SFL Boppard 44,0 Ö SFLS Bitburg 61,5 Ö SFLS Wiltingen 27,0 Ö SFL Kaiserslautern 20,0 Ö SFLS Zweibrücken 16,0 Ö SFL Alzey 21,0 Ö SFL Grünstadt 27,0 Ö SFL Germersheim 27,0 Ö SFL Enkenbach-Alsenborn 18,0 Ö SFL Ludwigshafen Schloss 23,5 Ö SFL Ludwigshafen Blies 27,0 Ö SFG Bad Kreuznach 1,0 Ö SFE Kirchheimbolanden 468,0 P SFL Siershahn 75,0 Ö SFS Hachenburg 45,0 Ö FöZ Gerolstein 39,0 Ö SFE Mayen 535,0 P SFE Welschbillig 94,0 P SFLS Trier Medard 49,0 Ö Quelle: Amtliche Schulstatistik; Berechnungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Ö = öffentliche Schulen. P = private Schulen.