Drucksache 16/573 zu Drucksache 16/399 16. 11. 2011 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/399 – Der Wald als Windenergiestandort Die Große Anfrage vom 30. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, den Bau von Windkraftanlagen in rheinland-pfälzischen Wäldern voranzutreiben. Mindestens zwei Prozent der Waldfläche des Landes sollen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden. Besonders sensible Waldflächen sollen nicht genutzt werden. Es sei die Aufgabe der Regionalplanung und der Kommunen als Verantwortliche für die Bauleitplanung, Konzepte zu entwickeln, die der Windkraft an menschen-, natur- und raumverträglichen Standorten Raum geben. Ziel der Landesregierung ist es, den Strom aus Windkraft bis 2020 zu verfünffachen. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftgebiete vor. In welchem Ausmaß, unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Verfahren die Windkraftnutzung im Wald zu diesem Ziel beitragen soll, ist bisher nicht ausreichend geklärt. Die Energiewende in Rheinland-Pfalz muss mit Augenmaß und klarer Planung geschehen. Transparenz , Verlässlichkeit, Dialoge und ein breiter Konsens sind Grundvoraussetzungen für das Gelingen der Energiewende in Rheinland-Pfalz. Das gilt auch und insbesondere für die Windkraftnutzung im Wald. Hier kommt es auf einen nachhaltigen Ausbau, nicht nur auf Wachstum an sich an. Das haben die Erfahrungen mit der Windenergienutzung bisher gezeigt. Wir fragen die Landesregierung: A. Ausgangslage 1. Wie viele Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz werden in Waldgebieten betrieben? 2. Wie viele Standorte für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz bestehen in Waldgebieten ? 3. Wie hoch ist durchschnittlich und insgesamt die Leistung der Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz in Waldgebieten? 4. Wie hoch ist der Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten an der Stromerzeugung in Rheinland-Pfalz insgesamt, aus erneuerbaren Energien und aus Windenergie? 5. Wie hoch ist der Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten am Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz? B. Ausbauziele 6. Welche Anzahl von Windenergieanlagen in Waldgebieten hat sich die Landesregierung als politisches Ziel bis zum Ende der Wahlperiode gesetzt? 7. Welche Anzahl an Standorten für Windenergieanlagen in Waldgebieten hat sich die Landesregierung als politisches Ziel bis zum Ende der Wahlperiode gesetzt? 8. Welche durchschnittliche und gesamte Leistung von Windenergieanlagen in Waldgebieten hat sich die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode als politisches Ziel gesetzt? 9. Welchen Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten an der Stromerzeugung insgesamt , aus erneuerbaren Energien und aus Windenergie hat sich die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode als politisches Ziel gesetzt? 10. Welchen Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten am Stromverbrauch in Rheinland -Pfalz hat sich die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode als politisches Ziel gesetzt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/573 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode C. Ausbauprozess 11. Unter welchen Voraussetzungen sind Waldgebiete für die Windenergienutzung grundsätzlich und insbesondere geeignet? 12. Auf welche Waldgebiete in Rheinland-Pfalz trifft das grundsätzlich und insbesondere zu? 13. Unter welchen Voraussetzungen handelt es sich um besonders sensible Waldflächen, die nicht genutzt werden sollen? 14. Auf welche Waldgebiete in Rheinland-Pfalz trifft das grundsätzlich und insbesondere zu? 15. Inwieweit bestätigt oder modifiziert die Landesregierung die Aussage in ihren Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen, dass der Wald nach dem Landeswaldgesetz ein Gebiet darstellt, dessen Zielsetzungen die Errichtung von Windenergieanlagen nur eingeschränkt zulassen? Was bedeutet das für die Umsetzung des Vorantreibens der Windenergienutzung in rheinland-pfälzischen Wäldern und für die angegebene Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Waldfläche für die Windkraftnutzung? 16. Inwieweit bestätigt oder modifiziert die Landesregierung ihre Aussage in Drucksache 14/4388, dass der Wald für die Windenergienutzung nur „nach besonderer Abwägung“ in Frage kommt? Was bedeutet das für die Umsetzung des Vorantreibens der Windenergienutzung in rheinland-pfälzischen Wäldern und für die angegebene Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Waldfläche für die Windkraftnutzung? 17. Inwieweit orientiert sich die Landesregierung bei ihren Ausbauplänen am Vorgehen und an den Ergebnissen des 2004 in Auftrag gegebenen Gutachtens „Hinweise zur Planung von Windenergieanlagen auf Waldstandorten“? 18. Welches sind nach den politischen Zielen der Landesregierung gegenüber heutigem Stand bis zum Ende der Wahlperiode die Waldgebiete in Rheinland-Pfalz mit dem stärksten Zuwachs a) an Windkraftanlagen, b) an Windenergiestandorten, c) an Flächenanteilen für die Windkraftnutzung, d) an Windenergieleistung und e) an Stromproduktion durch Windenergienutzung? 19. Welches sind nach den politischen Zielen der Landesregierung gegenüber heutigem Stand bis zum Ende der Wahlperiode die Waldgebiete in Rheinland-Pfalz mit a) den meisten Windkraftanlagen, b) den meisten Windenergiestandorten, c) den größten Flächenanteilen für die Windenergienutzung, d) der größten Windenergieleistung und e) der höchsten Stromproduktion aus Windenergienutzung? 20. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Windkraft in Rheinland-Pfalz an „menschen-, natur- und raumverträglichen Standorten“ Raum gegeben werden kann? 21. Inwieweit bestätigt oder modifiziert die Landesregierung ihre Aussage in Drucksache 14/4388, dass Windkraftanlagen „nur“ an solchen Standorten in Betracht kommen, und das vor allem für den Wald gilt? Was bedeutet das für die Umsetzung des Vorantreibens der Windenergienutzung in rheinland-pfälzischen Wäldern und für die angegebene Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Waldfläche für die Windkraftnutzung? 22. Welche schutzwürdigen Belange a) der Waldökologie, b) des Waldbesitzes, c) der Waldnutzung, d) der Waldbewirtschaftung, e) des Waldumfeldes sind für den Ausbau der Windkraft im Wald zu beachten? 23. Wie wird deren Beachtung sichergestellt? 24. Welchen Beitrag leistet die Landesregierung auch im Sinne einer Einheitlichkeit der Kriterien hierzu? 25. Welche Flächenanteile für die Windkraftnutzung hält die Landesregierung nach ihren politischen Zielen für die jeweiligen Waldgebiete für mindestens erforderlich und für höchstens realistisch, um ihre landesweite Zielmarke von zwei Prozent umzusetzen? 26. Wie soll die überregionale Koordination beim Ausbau der Windkraft im Wald erfolgen? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung hierzu? 27. Wie soll die Standortoptimierung beim Ausbau der Windkraft im Wald erfolgen? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung hierzu? 28. Wie sollen Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und gesellschaftliche Gruppen aktiviert und beteiligt werden? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung hierzu? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/573 Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 15. November 2011 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den in Rheinland-Pfalz verbrauchten Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Diese Zielsetzung setzt die auch inzwischen von der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung beschlossene Energiewende und den Atomausstieg um. Dazu soll bis 2020 die Stromerzeugung aus Windkraft verfünffacht und aus Photovoltaik auf über zwei Terawattstunden gesteigert werden. Um diese Energiewende in Rheinland-Pfalz umzusetzen, bedarf es eines schnellen und umfassenden Ausbaus aller Arten von erneuerbaren Energiequellen. Als Standorte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Windkraft ist es erforderlich, dass dabei auch geeignete Waldflächen in Betracht kommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Große Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: A. Ausgangslage 1. Wie viele Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz werden in Waldgebieten betrieben? 2. Wie viele Standorte für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz bestehen in Waldgebieten? In rheinland-pfälzischen Waldgebieten werden 112 Windenergieanlagen in insgesamt 40 Windparks betrieben (Stand September 2011). 3. Wie hoch ist durchschnittlich und insgesamt die Leistung der Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz in Waldgebieten? Die durchschnittliche Leistung der Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz in Waldgebieten beträgt 2,0 Megawatt (MW) je Windenergieanlage . Alle 112 Windenergieanlagen haben insgesamt eine Nennleistung von 219,2 MW. 4. Wie hoch ist der Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten an der Stromerzeugung in Rheinland-Pfalz insgesamt, aus erneuerbaren Energien und aus Windenergie? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Angaben über die erzeugten Strommengen der einzelnen Anlagen vor. Anhand der durchschnittlichen Leistung einer Windkraftanlage im Wald von 2 MW kann bei einer angenommen Volllaststundenanzahl von 1 800 Stunden/Jahr von einem Anteil von ca. 2,5 % an der erzeugten Strommenge in Rheinland-Pfalz bzw. 11 % der erzeugten Energie aus erneuerbaren Energien und 24 % der erzeugten Windkraft ausgegangen werden. 5. Wie hoch ist der Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten am Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz? Der Anteil der Windenergieanlagen in Waldgebieten am Bruttostromverbrauch liegt bei ca. 1,5 %. B. Ausbauziele 6. Welche Anzahl von Windenergieanlagen in Waldgebieten hat sich die Landesregierung als politisches Ziel bis zum Ende der Wahlperiode gesetzt? 7. Welche Anzahl an Standorten für Windenergieanlagen in Waldgebieten hat sich die Landesregierung als politisches Ziel bis zum Ende der Wahlperiode gesetzt? 8. Welche durchschnittliche und gesamte Leistung von Windenergieanlagen in Waldgebieten hat sich die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode als politisches Ziel gesetzt? 9. Welchen Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten an der Stromerzeugung insgesamt, aus erneuerbaren Energien und aus Windenergie hat sich die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode als politisches Ziel gesetzt? 10. Welchen Anteil von Windenergieanlagen in Waldgebieten am Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz hat sich die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode als politisches Ziel gesetzt? Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 die Stromerzeugung aus Windkraft zu verfünffachen, bis 2030 sollen 100 % des Stroms aus erneuerbarer Energie stammen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode 2 % der gesamten Landesfläche bzw. mindestens 2 % der Waldfläche in Rheinland-Pfalz für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Dies umzusetzen ist Sache der regionalen und kommunalen Planung. Wie viele Anlagen in welchen Zeiträumen auf diesen Flächen errichtet werden, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Das Gleiche gilt für das Verhältnis von Windenergienutzung innerhalb und außerhalb des Waldes. Die durchschnittliche Leistung der Windkraftanlagen hängt von der technischen Entwicklung ab. Sie liegt derzeit bei zwei bis drei MW pro Anlage. Mit einer Steigerung der durchschnittlichen Leistung ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Erste Anlagen mit bis zu 7,5 MW Nennleistung werden bereits heute projektiert. 3 Drucksache 16/573 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode C. Ausbauprozess 11. Unter welchen Voraussetzungen sind Waldgebiete für die Windenergienutzung grundsätzlich und insbesondere geeignet? 12. Auf welche Waldgebiete in Rheinland-Pfalz trifft das grundsätzlich und insbesondere zu? 13. Unter welchen Voraussetzungen handelt es sich um besonders sensible Waldflächen, die nicht genutzt werden sollen? 14. Auf welche Waldgebiete in Rheinland-Pfalz trifft das grundsätzlich und insbesondere zu? Windenergie im Wald sowie Natur- und Waldschutz sind miteinander vereinbar. Waldstandorte liegen häufig ortsfern. Die vor Ort lebenden Bürgerinnen und Bürger werden daher bei Realisierung ortsferner Windkraftstandorte weniger beeinträchtigt. Die windhöffigen Höhenlagen sind bedingt durch ihre Topographie und die historisch bedingte Nutzungsverteilung häufig bewaldet . Durch die Einbettung von Windenergieanlagen in Waldkulissen wird das Landschaftsbild weniger stark beeinträchtigt. Aufgrund der Nabenhöhen moderner Windenergieanlagen wurde der Flächenbedarf im Wald stark reduziert. Die Umwelt- und Waldverträglichkeit, insbesondere in den Bereichen Schallschutz, Vogelschlag und Fledermausschutz, wurde auch durch technische Maßnahmen wesentlich verbessert. Waldgebiete sind insbesondere bei hoher Windhöffigkeit, großer Ortsferne, geringen naturschutzfachlichen Restriktionen und beim Vorhandensein bereits bestehender Infrastrukturen für die Windenergienutzung geeignet. Als besonders sensible Waldflächen kommen Naturschutzgebiete, als Naturschutzgebiete vorgesehene Gebiete, für die nach § 24 Landesnaturschutzgesetz eine einstweilige Sicherstellung erfolgt ist, Kernzonen von Biosphärenreservaten und Nationalparke nicht in Betracht. In Natura 2000-Gebieten kommt die Ausweisung von Windenergievorrangflächen in Betracht, soweit die Ergebnisse einer durchzuführenden Verträglichkeitsprüfung dem nicht entgegenstehen. Kernzonen der Naturparke stehen einer Ausweisung nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderläuft und eine Befreiung nicht erteilt werden kann. Bei der Einzelgenehmigung von Windkraftanlagen ist der Schutz von Naturdenkmälern, Naturmonumenten, geschützten Landschaftsbestandteilen , Naturwaldreservaten und Wasserschutzgebieten (Zone I) zu gewährleisten. Darüber hinaus können sich naturschutzrechtliche und -fachliche Restriktionen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie, der FFH-Richtlinie, dem gesetzlichen Biotopschutz, dem Artenschutzrecht und der Eingriffsregelung ergeben. Unter welchen Voraussetzungen eine Zulässigkeit im Wege der Ausnahme oder Befreiung sowie durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann, ist im Einzelfall im fachrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Die konkrete Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten obliegt den Planungsgemeinschaften in der regionalen Raumordnungsplanung sowie den Kommunen in ihren Flächennutzungs- und Bauleitplänen. In den Einzelgenehmigungsverfahren nach Bundes -Immissionsschutzgesetz (BImschG) für die konkreten Einzelanlagenstandorte sind zudem die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. 15. Inwieweit bestätigt oder modifiziert die Landesregierung die Aussage in ihren Hinweisen zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen , dass der Wald nach dem Landeswaldgesetz ein Gebiet darstellt, dessen Zielsetzungen die Errichtung von Windenergieanlagen nur eingeschränkt zulassen? Was bedeutet das für die Umsetzung des Vorantreibens der Windenergienutzung in rheinlandpfälzischen Wäldern und für die angegebene Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Waldfläche für die Windkraftnutzung? 16. Inwieweit bestätigt oder modifiziert die Landesregierung ihre Aussage in Drucksache 14/4388, dass der Wald für die Windenergienutzung nur „nach besonderer Abwägung“ in Frage kommt? Was bedeutet das für die Umsetzung des Vorantreibens der Windenergienutzung in rheinland-pfälzischen Wäldern und für die angegebene Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Waldfläche für die Windkraftnutzung? 17. Inwieweit orientiert sich die Landesregierung bei ihren Ausbauplänen am Vorgehen und an den Ergebnissen des 2004 in Auftrag gegebenen Gutachtens „Hinweise zur Planung von Windenergieanlagen auf Waldstandorten“? In der Vergangenheit waren mit der Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldstandorten – bedingt durch die geringe Bauhöhe der Anlagen – regelmäßig vergleichsweise große Flächeninanspruchnahmen verbunden. Insofern war Wald ein Gebiet, in dem die Errichtung von Windenergieanlagen nur eingeschränkt möglich war. Wald kam für die Windenergienutzung nur „nach besonderer Abwägung“ in Frage. Die technische Weiterentwicklung in den vergangenen Jahren hat ermöglicht, dass Waldstandorte sich mittlerweile für Windenergie anbieten und in diesem Sinne grundsätzlich nicht anders als Freiflächen zu behandeln sind. Moderne Windenergieanlagen im Wald beeinträchtigen aufgrund ihrer Nabenhöhe und der Anordnung der Rotoren über dem Wald die Waldwirkungen im Umgebungsbereich grundsätzlich nicht mehr. Neben der technischen Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der beschlossenen Energiewende die Windenergie ein höheres Gewicht im Abwägungsprozess bei der Nutzung von Standorten in Wäldern bekommen hat. Die Vermeidung von CO2- Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Energien statt fossiler Brennstoffe liegt im Interesse der Waldbesitzenden und der Forstwirtschaft , da Wälder in hohem Maße unter der Klimaänderung leiden und nur langfristig angepasst werden können. Die Landesregierung modifiziert insoweit die Bewertung der grundsätzlichen Eignung von Wald für die Windenergie. Die Studie aus dem Jahr 2004 ist aufgrund der technischen Entwicklung weitgehend überholt. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/573 18. Welches sind nach den politischen Zielen der Landesregierung gegenüber heutigem Stand bis zum Ende der Wahlperiode die Waldgebiete in Rheinland-Pfalz mit dem stärksten Zuwachs a) an Windkraftanlagen, b) an Windenergiestandorten, c) an Flächenanteilen für die Windkraftnutzung, d) an Windenergieleistung und e) an Stromproduktion durch Windenergienutzung? 19. Welches sind nach den politischen Zielen der Landesregierung gegenüber heutigem Stand bis zum Ende der Wahlperiode die Waldgebiete in Rheinland-Pfalz mit a) den meisten Windkraftanlagen, b) den meisten Windenergiestandorten, c) den größten Flächenanteilen für die Windenergienutzung, d) der größten Windenergieleistung und e) der höchsten Stromproduktion aus Windenergienutzung? Auf der Basis der derzeit durch die Regionalplanung und Bauleitplanung ausgewiesenen und noch auszuweisenden Flächen für die Windenergienutzung obliegt es den potenziellen Anlagenbetreibern, Windenergieanlagen zu realisieren. Prognosen zu den Waldgebieten mit dem stärksten Zuwachs oder der größten Anzahl an Windkraftanlagen usw. sind seitens der Landesregierung daher nicht möglich. 20. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Windkraft in Rheinland-Pfalz an „menschen-, natur- und raumverträglichen Standorten“ Raum gegeben werden kann? Windkraftanlagen sind immissionsschutzrechtlich zu genehmigen. Es sind deshalb die Anforderungen des Immissionsschutzrechts zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Geräuschentwicklung und den Schattenwurf. Darüber hinaus sind sonstige anlagenbezogene Betreiberpflichten zu erfüllen. Dazu wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 14 verwiesen. 21. Inwieweit bestätigt oder modifiziert die Landesregierung ihre Aussage in Drucksache 14/4388, dass Windkraftanlagen „nur“ an solchen Standorten in Betracht kommen, und das vor allem für den Wald gilt? Was bedeutet das für die Umsetzung des Vorantreibens der Windenergienutzung in rheinland-pfälzischen Wäldern und für die angegebene Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Waldfläche für die Windkraftnutzung? Vor dem Hintergrund der Antwort zu den Fragen 15, 16 und 17 gewinnt die Nutzung von Waldstandorten zunehmend an Bedeutung . Daher ist eine eingeschränkte Nutzbarkeit von Waldstandorten unter Berücksichtigung der in den Antworten zu den Fragen 11 bis 14 sowie 20 genannten Kriterien nicht mehr gegeben. 22. Welche schutzwürdigen Belange a) der Waldökologie, b) des Waldbesitzes, c) der Waldnutzung, d) der Waldbewirtschaftung, e) des Waldumfeldes sind für den Ausbau der Windkraft im Wald zu beachten? 23. Wie wird deren Beachtung sichergestellt? 24. Welchen Beitrag leistet die Landesregierung auch im Sinne einer Einheitlichkeit der Kriterien hierzu? Der Ausbau der Windenergie ist das Ergebnis der Planungsprozesse in den Regionalen Planungsgemeinschaften, Verbandsgemeinden, Städten und Ortsgemeinden. Der Planungsprozess erfolgt unter den in den Antworten zu den Fragen 11 bis 14 und 20 genannten Rahmenbedingungen. Letztlich entscheiden jedoch die Waldbesitzenden, ob sie geeignete Standorte auch tatsächlich zum Aufbau von Windenergieanlagen nutzen wollen. Die planerischen Vorgaben der Landes- und Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung stellen die Beachtung der waldund naturschutzrechtlichen Belange umfassend sicher. Daneben wird sämtlichen Schutzbelangen im jeweiligen Genehmigungsverfahren Rechnung getragen. Die Landesregierung wird durch eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) die Vorgaben für Windkraftgebiete landesweit einheitlich ausgestalten. Ergänzt werden diese normierten Vorgaben um aktualisierte „Hinweise zur Beurteilung zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ in Rheinland-Pfalz. 5 Drucksache 16/573 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 25. Welche Flächenanteile für die Windkraftnutzung hält die Landesregierung nach ihren politischen Zielen für die jeweiligen Waldgebiete für mindestens erforderlich und für höchstens realistisch, um ihre landesweite Zielmarke von zwei Prozent umzusetzen? 26. Wie soll die überregionale Koordination beim Ausbau der Windkraft im Wald erfolgen? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung hierzu? 27. Wie soll die Standortoptimierung beim Ausbau der Windkraft im Wald erfolgen? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung hierzu ? Die Landesregierung hält einen Flächenanteil von mindestens 2 % der Waldgebiete für erforderlich. Die überregionale Koordination sowie die Standortoptimierung beim Ausbau der Windkraft im Wald erfolgt auf der Basis der Fortschreibungen des Landesentwicklungsprogramms IV, der regionalen Raumordnungspläne sowie der Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen . Landesforsten mit dem Gemeinschaftsforstamt als zentralem Element begleitet und unterstützt aktiv die Identifikation, Ausweisung von Windenergiestandorten im Wald. Hierbei wird die Einhaltung der waldrechtlichen Bestimmungen sowie von Nachhaltigkeitskriterien sorgfältig abgewogen. 28. Wie sollen Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und gesellschaftliche Gruppen aktiviert und beteiligt werden? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung hierzu? Der Umbau der Energieversorgung gelingt nur in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Hierzu leistet die Landesregierung umfassende Informationsarbeit, setzt die notwendigen Rahmenbedingungen und wirbt für eine möglichst umfassende Beteiligung sowohl der Kommunen als auch der Bürgerinnen und Bürger an den anstehenden Projekten. Insbesondere sollen durch entsprechende Rahmenbedingungen auch Beteiligungen von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung ermöglicht werden. Der Akzeptanzbildung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Ulrike Höfken Staatsministerin 6