Drucksache 16/5731 20. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Gewaltvorfälle in der Ortsgemeinde Fachbach Die Kleine Anfrage 3787 vom 28. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Ortsbürgermeister von Fachbach beklagte im Artikel „Gewalt in Fachbach“ in der Rhein-Zeitung vom 4. Februar 2015 die Gewaltbereitschaft von drei türkischen Staatsangehörigen im Alter von 19, 15 und 13 Jahren. Der 15-Jährige wurde zwischenzeitlich wegen Diebstahl und Körperverletzung zu einer rechtskräftigen 10-monatigen Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Es sollen noch vier weitere Strafverfahren gegen den 15-Jährigen bei Gericht anhängig sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat sich das Verhalten der drei Personen nach der Berichterstattung seit dem 4. Februar 2015 verbessert bzw. wurden seit dem weniger Straftaten begangen? 2. Besuchen der 13-jährige und der 15-jährige Schüler zwischenzeitlich regelmäßig die Schule? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Maßnahmen hat die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn seit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des 15-Jährigen ergriffen? 4. Zu welcher Jugendstrafe wurde der15-jährige Schüler wegen den noch vier anhängigen Strafverfahren verurteilt? 5. In wie vielen Fällen hat die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn aufenthaltsbeendende Maßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 vollzogen, wo eine Personen wegen einer besonders schwerwiegenden Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 6. Sieht die Landesregierung die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Lahn personell und sachlich ausreichend ausgestattet? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den drei Personen handelt es sich um ein strafunmündiges Kind, einen Jugendlichen und einen Heranwachsenden. Gegen eine detaillierte schriftliche Beantwortung dieser Frage stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen. Zu Frage 2: Der 13-Jährige hält sich derzeit nicht in der Bundesrepublik auf und unterliegt nicht der Schulpflicht in Rheinland-Pfalz. Hinsichtlich des 15-Jährigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu Frage 3: Über ausländerrechtliche Maßnahmen gegen den 15-jährigen Schüler wird die Ausländerbehörde des Rhein-Lahn-Kreises nach Eingang der von dort angeforderten Sozial- und Kriminalprognose entscheiden. Zu Frage 4: Wegen schutzwürdiger Interessen der Betroffenen ist auch hier keine Antwort möglich. Nach § 48 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes ist in Strafsachen gegen Jugendliche die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung nicht öffentlich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2015 . LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5731 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Sinn dieser Regelung besteht zum einen im Schutz der Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen. Zum anderen sind Bloßstellungen und die damit verbundenen stigmatisierenden Wirkungen für den betroffenen Jugendlichen zu vermeiden, um ihm später die Wieder eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern und einen negativen Einfluss auf seine weitere Entwicklung zu verhindern. Bei einer Veröffentlichung der Antwort auf diese Frage wären genau solche negativen Wirkungen zu besorgen. Zu Frage 5: Zu den vollzogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Kreisverwaltung Rhein-Lahn gegen Personen, die rechtskräftig wegen einer besonders schweren Straftat verurteilt worden sind, siehe nachfolgende Tabellen: 2 Ausweisung/Aberkennung Freizügigkeitsrecht Staatsangehörigkeit 2012 2013 2014 2015 brasilianisch 1 marokkanisch 1 rumänisch 1 2 3 iranisch 1 1 albanisch 1 1 2 serbisch 1 1 bosnisch-herzegowinisch 1 niederländisch 1 2 russisch 1 spanisch 1 1 bulgarisch 1 kosovarisch 1 norwegisch 1 türkisch 1 sierra-leonisch 1 litauisch 2 österreichisch 1 irakisch 1 slowenisch 1 Abschiebung Staatsangehörigkeit 2012 2013 2014 2015 marokkanisch 1 rumänisch 1 1 3 1 iranisch 1 russisch 1 kosovarisch 1 1 litauisch 2 slowenisch 1 serbisch 2 niederländisch 1 türkisch 2 1 italienisch 1 1 ukrainisch 1 vietnamesisch 1 albanisch 1 kanadisch 1 afghanisch 1 2 polnisch 1 1 amerikanisch 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5731 Zu Frage 6: Aus Sicht des Landes werden die ausländerrechtlichen Aufgaben von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ordnungsgemäß wahrgenommen. Die Personalhoheit liegt bei der Kommune. Irene Alt Staatsministerin 3