LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Alter Pegelturm am Rheinufer der Stadt Bad Hönningen – Stadtteil Ariendorf Die Kleine Anfrage 3793 vom 29. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den baulichen Zustand und die Eigentumsverhältnisse des alten Pegelturms am Rheinufer der Stadt Bad Hönningen im Stadtteil Ariendorf? 2. Gab es in der Vergangenheit Kontakt, wenn ja mit welchem Inhalt, zwischen der Landesregierung und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen bezüglich des alten Pegelturms in Bad Hönningen? 3. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten des Landes sieht die Landesregierung bezüglich einer Wiederherstellung/Sanierung des alten Pegelturms als Denkmal und zur touristischen Nutzung? 4. Welche Kriterien müssen für eine mögliche Förderung erfüllt sein? 5. Ist nach Kenntnis der Landesregierung ein möglicher Ausbau der Bundesstraße 42 in Höhe des Pegelturms in den nächsten Jahren geplant, die den Standort des alten Pegelturms beeinträchtigen könnte? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Organisation der Aufgaben im Bereich der Denkmalpflege ist in §§ 24 ff. des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) geregelt. Danach sind die Aufgaben zwischen den Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde verteilt. Die Denkmalfachbehörde als Landesbehörde ist – neben der systematischen Erfassung in der Denkmalliste und der wissenschaftlichen Auswertung von Denkmälern – in Bezug auf einzelne Bau- und Kunstdenkmäler in erster Linie mitwirkend, beratend und gutachterlich tätig und schlägt konkrete Maßnahmen des Denkmalschutzes vor (vgl. § 25 Abs. 1 DSchG). Für die Überwachung der Pflege- und Erhaltungspflicht der Eigentümer, sonstigen Verfügungsberechtigten und Besitzern von Denkmälern sowie hieraus resultierender Maßnahmen – einschließlich der Kontaktaufnahme zu den Eigentümern – sind die Unteren Denkmalschutzbehörden zuständig, die bei den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt sind (§ 24 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 DSchG). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der seit 1999 als Kulturdenkmal unter Schutz stehende kleine Pegelturm, der im Jahr 1900 errichtet wurde, befindet sich im Eigen - tum des Bundes. Der schlechte bauliche Zustand vor allem der Schieferdachkonstruktion ist den Denkmalbehörden (Denkmalschutz - und Denkmalfachbehörde) seit längerem bekannt. Zu Frage 2: 2003 wurde durch das damalige Landesamt für Denkmalpflege Kontakt mit dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen aufgenommen und der schlechte bauliche Zustand des Pegelturms angemahnt sowie Instandsetzungsarbeiten angeregt. Die Untere Drucksache 16/5733 21. 10. 2015 Drucksache 16/5733 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Denkmalschutzbehörde des Kreises Neuwied hat sich auch in den folgenden Jahren immer wieder um Instandsetzungsmaßnahmen bemüht. Dies blieb bislang jedoch erfolglos. Es gab Bestrebungen der Denkmalbehörden, mithilfe der Dachdeckerschule in Mayen als Lehrprojekt Instandsetzungsarbeiten an der Schieferspitze durchführen zu lassen. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung gab es in der Vergangenheit keinen Kontakt mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen bezüglich des alten Pegelturms in Bad Hönningen im Zusammenhang mit einer etwaigen touristischen Nutzung. Zu den Fragen 3 und 4: Eine Förderung aus Zuschussmitteln der GDKE/Landesdenkmalpflege ist nicht möglich, da sich der Pegelturm in Bundeseigentum befindet und die Mittel der Denkmalpflege nur für nichtstaatliche Objekte verwendet werden dürfen. Aus Mitteln der touristischen Infrastrukturförderung können Sanierungsmaßnahmen ebenfalls nicht gefördert werden. Zu Frage 5: Ein Ausbau der B 42 in dem in Rede stehenden Bereich, bei dem der Standort des alten Pegelturmes beeinträchtigt würde, ist derzeit nicht vorgesehen. Vera Reiß Staatsministerin