Drucksache 16/5735 20. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Alexander Licht und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verbandsgemeindefusion VG Thalfang Die Kleine Anfrage 3800 vom 1. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Derzeit gibt es Presseberichte, dass die Verbandsgemeinde Thalfang eine freiwillige Fusion anstreben möchte. Insbesondere da die Nachbargemeinde Morbach als Einheitsgemeinde organisiert ist, will Thalfang Gespräche über Kreisgrenzen hinweg führen. Einige Gemeinden in der Verbandsgemeinde haben auch bereits Bürgervoten vorliegen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Gespräch mit der Landesregierung über eine Fusion der VG Thalfang? 2. Welche Optionen stehen der Verbandsgemeinde nach Ansicht der Landesregierung offen für eine freiwillige Fusion? 3. Wie ist der Stand der zweiten Stufe der Kommunalreform und welche Schlüsse lassen sich für dieses Verfahren daraus ziehen? 4. Welche Rolle spielen die bereits vorhandenen Bürgervoten nach Ansicht der Landesregierung bei einer Fusion der VG Thalfang? 5. Welche Möglichkeiten bieten sich den Ortsgemeinden, die abweichende Voten haben, sich in eine Verbandsgemeinde ihrer Wahl eingliedern zu lassen? 6. Welche Option befürwortet die Landesregierung für den Fall, dass eine freiwillige Fusion nicht zustande kommt? 7. Wie stellt sich die Landesregierung die zukünftige Gliederung der Region Trier vor und gibt es dazu bereits Gutachten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Informationen der Landesregierung sondiert die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, für die im Rahmen der Kommunal - und Verwaltungsreform ein eigener Gebietsänderungsbedarf besteht, die Möglichkeit einer freiwilligen Gebietsänderung. Auf Bitte der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hat es auch in jüngerer Zeit Gespräche zwischen ihren Vertretern und der Arbeitsebene des Ministeriums des In nern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) über eine Gebietsänderung gegeben. Dabei ist es vor allem um die rechtliche Umsetzbarkeit verschiedener in Betracht kommender Gebiets änderungsmaßnahmen entsprechend dem Leitbild für die Kommunal- und Verwal tungsreform gegangen. Zu den Fragen 2 und 6: Das ISIM sieht für die Verbandsge meinde Thalfang am Erbeskopf bereits im Hinblick auf die Länge der gemeinsamen Grenzen am ehesten in einem Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Hermeskeil eine sachgerechte Option einer freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahme . Ein freiwilliger Zusammenschluss der ganzen Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit der verbandsfreien Gemeinde Morbach ist leider nicht zustande ge kommen. Das ISIM beabsichtigt, sofern ihm von örtlicher Seite keine andere Gebietsänderungsmaßnahme im Sinne des Landesgeset zes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform angetragen wird, ei nem Zusammenschluss der ganzen Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit der Verbandsgemeinde Hermeskeil näher zu treten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5735 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 7: Bekanntlich haben sich die drei Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz und die Lan desregierung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf wissenschaftli che Untersuchungen zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform verstän digt. Zwischen den Landtagsfraktionen und der Landesregierung ist vereinbart worden, mit den Untersuchungen einen Wissenschaftlerkreis unter der Federführung Herrn Professors Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, und Herrn Professors Dr. Jan Ziekow, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, zu beauftragen. Grundlagen der Untersuchungen bilden die Leitlinien und Fragen, über die die Landtagsfraktionen und die Landesregie rung einen Konsens erzielt haben. Demnach ist angestrebt, dass sich die Untersuchungen auch auf die Strukturen der Kreisebene (Landkreise und kreisfreie Städte) erstrecken. Derzeit arbeitet der Wissenschaftlerkreis unter Einbeziehung der ihm übermittelten Leitlinien und Fragen ein wissenschaftliches Konzept für die Untersuchungen zur Fort setzung der Kommunal- und Verwaltungsreform aus. Bei der Umsetzung von Maßnahmen auf der nächsten Stufe der Kommunal- und Ver waltungsreform gilt es die auf der ersten Reformstufe herbeigeführten Veränderungen zu beachten. Von Anfang an ist die Kommunal- und Verwaltungsreform auf mehrere Stufen angelegt. Die Reformstufen müssen miteinander verzahnt werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich aus den Ergebnissen der Untersuchungen zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwal tungsreform auch Ableitungen für die Region Trier vornehmen lassen. Gegenstand der Untersuchungen werden nicht die Regelungen des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform mit dem Leitbild für die Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden sein. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat das Landesgesetz für verfassungs konform erklärt. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung gilt es nach Maßgabe die ses Landesgesetzes die noch anstehenden Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden herbeizuführen. Zu Frage 4: Die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung werden in den Abwägungsprozess zu einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ein fließen. Zu Frage 5: Das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272) regelt, dass verbandsfreie Gemeinden oder Ver bandsgemeinden als Ganzes und innerhalb desselben Landkreises zusammenge schlossen werden sollen. Ausnahmen davon lässt das Landesgesetz zu. So können im Ausnahmefall die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde mit mehreren Nachbar kommunen zusammengeschlossen werden. Zudem ist ausnahmsweise auch ein Zu sammenschluss von Verbandsgemeinden , die in unterschiedlichen Landkreisen lie gen, oder ein Teilgebiet einer Verbandsgemeinde mit einer Verbandsgemeinde in ei nem anderen Landkreis möglich. Ein Zusammenschluss der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit mehreren Nachbarkommunen wird nur auf freiwilliger Basis realisiert werden können. Für einen solchen Zusammenschluss ohne die Zustimmung der be troffenen kommunalen Gebietskörperschaften vermag die Landesregierung keine hinreichenden Gründe zu erkennen. In Anlehnung an die Regelungen für freiwillige Gebietsänderungsmaßnahmen im Lan desgesetz über die Grundsätze der Kommunal - und Verwaltungsreform setzt ein Zu sammenschluss der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit mehreren Nachbarkommunen zustimmende Beschlüsse der Räte in den betroffe nen kommunalen Gebietskörperschaften voraus. Dabei handelt es sich um die zustim menden Beschlüsse des Rats der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und der Räte der Mehrheit ihrer Ortsgemeinden mit der Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus sind im Falle der Eingliederung einer Ortsgemeinde in die verbandsfreie Gemeinde Morbach ein zustimmender Be schluss ihres Rats und ansonsten die zustimmenden Beschlüsse der Räte der Ver bandsgemeinden, mit denen Ortsgemeinden zusammengeschlossen werden sollen, und in jeder dieser beteiligten Verbandsgemeinden die zustimmenden Beschlüsse der Räte der Mehrheit der Ortsgemeinden mit der Mehrheit der Einwohnerinnen und Ein wohner der Verbandsgemeinde erforderlich. Roger Lewentz Staatsminister