Drucksache 16/5737 22. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau der L 300 zwischen Guckheim und Westerburg Die Kleine Anfrage 3803 vom 5. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurden das erste Mal Haushaltsmittel für den Ausbau der L 300 zwischen Guckheim und Westerburg in den Landeshaushalt eingestellt und in welcher Höhe? 2. Wie lange wird die Bauzeit voraussichtlich beantragt? 3. Wie viel Tunnel wurden für Kröten gebaut? 4. Wie hoch sind die Kosten für diese Tunnel inkl. Fundament und Nebenkosten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Ausbau der L 300 zwischen Guckheim und Westerburg wurde erstmalig im Bauprogramm des Landes 2007/2008 mit einem vom Land zu tragenden Kostenanteil in Höhe von 526 000 Euro für einen Baubeginn im Jahr 2008 eingeplant. Im Laufe der Bauvorbereitung hat sich gezeigt, dass ein Bestandsausbau und die ursprünglich vorgesehene Oberbauverstärkung für den Streckenabschnitt nicht realisierbar waren. Für den erforderlichen Vollausbau musste eine Ausbauplanung erstellt werden, was den Baubeginn der Maßnahme verzögert hat. Die ursprünglich veranschlagten Baukosten mussten im Planungsfortschritt wegen erforderlicher geotechnischer Bodenstabilisierungen , die wegen des Einflussbereichs alter Stollenanlagen erforderlich wurden, sowie wegen Stabilisierungsmaßnahmen zur Sicherung eines Hangbereichs auf rund 1 850 000 Euro fortgeschrieben werden. Zu Frage 2: Ein erster Bauabschnitt zwischen den Einmündungen der L 302 bzw. K 92 wurde bereits in 2009 realisiert. Als zweiter Bauabschnitt wurde der Knotenpunkt L 300/L 302 in 2013 umgebaut. Mit dem dritten Bauabschnitt, der in diesem Jahr begonnen wurde, soll das Gesamtvorhaben bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Zu den Fragen 3 und 4: Der Ausbau der L 300 findet in einem aus naturschutzfachlicher Sicht hochempfindlichen Umfeld statt. So grenzen an den Ausbau - bereich unmittelbar das Naturschutzgebiet „Hasenwiese“, das europäische FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (DE-5413-301) sowie das Vogelschutzgebiet „Westerwald“ (DE-5312-401). Zum Schutz der hier anzutreffenden seltenen und geschützten Amphi- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode bienarten waren Amphibien- und Kleintierschutzeinrichtungen (Leiteinrichtungen, Amphibien- und Kleintiertunnel, Stopprinnen) als naturschutzfachliche Ersatzmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Insgesamt wurden bei dem Projekt 19 Amphibien-/Kleintiertunnel mit einem Kostenvolumen von rund 210 000 Euro gebaut. Roger Lewentz Staatsminister