Drucksache 16/5740 27. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hebammen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3805 vom 5. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Juli 2015 wurden für Hebammen, die freiberuflich Geburtshilfe zu Hause, in Geburtshäusern oder als Beleghebammen an Kranken häusern anbieten, die Haftpflichtversicherungsprämien auf 6 300 Euro erhöht. Die Landesregierung hat sich, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bereits mehrere Monate zuvor für eine haftungsergänzende Fondslösung mit verpflichtender Einführung von definierten Haftungsgrenzen ausgesprochen. In einem solchen Fondsmodell würden für den Bereich der Geburtshilfe gesetzlich festgelegt Haftungshöchstgrenzen für Hebammen vorgesehen werden. In Fällen, in denen eine solche Haftungshöchstgrenze erreicht wäre, würde der Fonds in die Haftung eintreten. Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) hat am 10. Juli 2015 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und ist am 23. Juli 2015 in seinen westlichen Teilen in Kraft getreten . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viel freiberuflich tätige Hebammen gibt es in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Auswirkungen hat die Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämie auf den Berufsstand der freiberuflich tätigen Hebammen ? 3. Inwieweit wurden die Änderungsvorschläge der Landesregierung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im nun vorliegenden Gesetzestext berücksichtigt? 4. Welche weitergehenden Unterstützungsmaßnahmen für freiberufliche Hebammen bestehen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Angaben, beziehungsweise Zahlen über freiberuflich tätige Hebammen liegen dem Statistischen Landesamt nicht vor, da hierüber keine amtliche Statistik geführt wird. Die Gesundheitsberichterstattung des Landes weist für das Jahr 2012 insgesamt 1 085 tätige Hebammen und Entbindungspfleger in Rheinland-Pfalz aus. Davon sind 482 in Krankenhäusern fest angestellt und 603 ambulant tätig. Zu 2., 3. und 4.: Mit Schreiben des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 12. Mai 2015 wurde der Bundesgesundheitsminister gebeten, eine alternative Regelung zur Lösung der Haftpflichtproblematik der freiberuflichen Hebammen in das laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen, da Berechnungen der Versicherungsgesellschaften zu den Folgen der im Gesetzentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Regelung eine Kostenentlastung der freiberuflich tätigen Hebammen in Höhe von lediglich 5 bis 10 Prozent der Gesamtprämie ergeben hätten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5740 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Seit Juli 2015 zahlen Hebammen, die freiberufliche Geburtshilfe zu Hause, in Geburtshäusern oder als Beleghebammen an Kranken - häusern anbieten, rund 6 300 Euro für ihre Haftpflichtversicherungsprämie. Damit würde mit der gesetzlichen Regelung der Regressbegrenzung (unter Berücksichtigung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) eine mögliche Entlastung der Hebammen bei maximal ca. 600 Euro pro Jahr liegen. Das Ministerium vertrat gegenüber dem Bundesgesundheitsminister die Auffassung, dass eine solche Entlastung bei Weitem nicht ausreiche. Die Landesregierung spricht sich weiterhin für eine haftungsergänzende Fondslösung mit verpflichtender Einführung von definier - ten Haftungsgrenzen aus. In einem solchen Fondsmodell würden für den Bereich der Geburtshilfe gesetzlich festgelegte Haftungs - höchstgrenzen für Hebammen vorgesehen werden. In Fällen, in denen eine solche Haftungshöchstgrenze erreicht wäre, träte der Fonds in die Haftung ein. Die Hebammen müssten sich damit nur noch bis zur Höhe der normierten Haftungshöchstgrenzen versichern, was nach Auffassung von der Landesregierung zu einer spürbaren Begrenzung der steigenden Haftpflichtversicherungsprämien führen dürfte, ohne die Opfer von Geburtsschäden in ihren Rechten zu beschneiden. Bedauerlicherweise ging die Antwort des Bundesgesundheitsministers erst nach Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes am 23. Juli 2015 ein, ohne dass eine Änderung im Gesetzestext erreicht werden konnte. Der Bundesgesundheitsminister gab in seinem Antwortschreiben einen Überblick über die bisher von der Bundesregierung umgesetzten Maßnahmen zur Förderung der freien Geburtshilfe. Die Bereitschaft des Bundesgesundheitsministeriums zu weitergehenden Unterstützungsmaßnahmen der freiberuflichen Geburtshilfe scheint derzeit ausgeschöpft zu sein. Die Landesregierung wird sich aber weiterhin für die berechtigten Anliegen der Hebammen einsetzen. Aktuell wird die Landesregierung die Auswirkungen der Entscheidung der für Konflikte zuständigen Schiedsstelle vom 25. September 2015 sowie die ersten rechnerischen Ergebnisse des Regressverzichts abwarten. Die Schiedsstelle hat entschieden, dass die Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung in Raten erfolgt. Sie werden jeweils rückwirkend zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres ausgezahlt, wenn die Hebammen eine geburtshilfliche Leistung pro Quartal nachweisen. Analog zu den Qualitätskriterien in Geburtshäusern gelten ab sofort grundsätzlich dieselben Kriterien auch für Hausgeburten. Dabei wird in absolute und relative Kriterien unterschieden. Ferner wird die Vergütung für alle Hebammenleistungen ab sofort um 5 Prozent angehoben. Hintergrund ist, dass die Schiedsstelle zu dieser bereits im Jahr 2013 beschlossenen Erhöhung festgelegt hatte, dass sie erst mit der Gültigkeit von Qualitätskriterien Anwen dung findet. Diese Qualitätskriterien gibt es seit dem 25. September 2015. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin