Drucksache 16/5744 27. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Stellenbesetzungsverfahren des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Die Kleine Anfrage 3806 vom 5. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit Schreiben vom 16. März 2015 hatte Unterzeichner den MDK nach Ergebnissen der Findungskommission für die Neubesetzung gefragt. Das Schreiben wurde von der stellvertretenden Geschäftsführerin beantwortet. Danach war erkennbar, dass der MDK gemäß seiner Pressemitteilung vom 25. November 2014 plant, die Stelle befristet neu zu besetzen. Nunmehr liegen Informationen vor, dass eine Personalberatungsfirma aus Hessen einen neuen Geschäftsführer für den MDK sucht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wer ist Auftraggeber der Personalgewinnung und bis wann läuft die Bewerbungsfrist? 2. Warum hat die o. a. Findungskommission keinen Kandidaten gewinnen können? 3. Trifft es zu, dass die Stelle bis heute nicht öffentlich ausgeschrieben wurde? 4. Wann hat die Rechtsaufsicht des Ministeriums dem neuen Vorgehen zugestimmt? 5. Wie hoch sind die Kosten, die dem MDK Rheinland-Pfalz durch die externe Personalgewinnung des Geschäftsführers entstehen können? 6. Welchen Sachstand hat das Kündigungsverfahren zum ehemaligen Geschäftsführer? 7. Mit welcher Begründung wird das Ministerium vor dem Hintergrund der noch andauernden Rechtstreitigkeiten einen solchen neuen Vertrag gemäß § 35 Abs. 6 a SGB IV und § 280 Abs. 1 Satz 3 SGB V genehmigen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1., 2. und 3.: Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hat am 24. November 2014 aus den eigenen Reihen eine Findungskommission gebildet. Diese hat in der Folgezeit ein Profil der Stelle eines weiteren stellvertretenden Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz erarbeitet. Dieses Profil wurde zwischenzeitlich einer Personalagentur zugeleitet, die seither innerhalb und außerhalb von Rheinland-Pfalz nach geeigneten Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten sucht. Die Tätigkeit der Personalagentur ist noch nicht beendet, sodass weitergehende Auskünfte zum Verfahrensstand gegenwärtig nicht gegeben werden können. Zu 4.: Personelle Entscheidungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz sind der Einflussnahme durch die Landesregierung entzogen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5744 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass in den Vertrag mit einer Personalberatungsfirma eine Verschwiegenheitsklausel aufgenommen wurde. Zu 6.: Am 16. Oktober 2015 fand im Hauptsacheverfahren Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz gegen Dr. Zieres der erste Verhandlungstermin statt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 7.: Bei der noch zu besetzenden Stelle handelt es sich um die Position einer stellvertretenden Geschäftsführerin beziehungsweise eines stellvertretenden Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz. Ein entsprechender Anstellungsvertrag unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt in § 280 Abs. 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 35 a Abs. 6 a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Bislang wurde kein Anstellungsvertrag vorgelegt, sodass keine Aussagen zu dessen Genehmigungsfähigkeit möglich sind. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin