Drucksache 16/5747 27. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Illegal entsorgter Abfall außerorts Die Kleine Anfrage 3804 vom 5. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Entlang der Straßenränder der Bundes- und Landesstraßen rund um den Gewerbepark Mühlheim-Kärlich ist laut Presseberichten vermehrt illegal entsorgter Abfall vorzufinden. Dieser wird auch über einen längeren Zeitraum nicht beseitigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchem bundesweiten Regelwerk (Quelle oder betreffender Textauszug) ist eine einmalige Entsorgung von Müll an Landes- und Bundesstraßen vorgesehen? 2. An welchen Bundes- und Landesstraßen wurden in den Jahren 2010 bis 2015 mit welcher Begründung öfter Abfall an den Straßenrändern beseitigt, als dies nach dem bundesweiten Regelwerk vorgesehen ist? 3. Wie oft wurde in den Jahren 2010 bis 2015 in den Landes- und Bundesstraßen rund um den Gewerbepark Mühlheim-Kärlich der Abfall an den Straßenrändern beseitigt (aufgeschlüsselt nach Straße und Jahr)? 4. Wie viele Personalstunden waren für die Entsorgung des Mülls an den Landes- und Bundesstraßen rund um den Gewerbepark Müllheim-Kärlich vorgesehen bzw. sind tatsächlich in den Jahren 2010 bis 2015 geleistet worden (aufgliedert nach Jahr, Straße vorgesehene Personalstunden und durchgeführte Personalstunden)? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, wonach durch weitere Anstrengungen der Straßenbauverwaltung Müll zu entsorgen, ein Anreiz für unvernünftigen Mensch geschaffen werden könnte, auf diese Weise ihren Müll zu entsorgen und trifft nach Auffassung der Landesregierung dieser Fehlanreiz auch für die Arbeit der vielen ehrenamtlich Menschen zu, die jährlich bei sogenannten Proppertagen die Natur von wilden Müllablagerungen befreien? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei dem Regelwerk handelt es sich um die Kombination von „Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen“ in der Version 1.1 vom Dezember 2004 und „Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Steuerung des Straßenbetriebsdienstes in den Ländern (MK1), Teil Steuerungsparameter“. Im Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst ist im Leistungsbereich 4: Reinigung unter Leistung 4.21: „Abfälle und Müllablagerungen entlang der Strecke einsammeln und entsorgen“ folgende Regelung (Seite 4.12) zu finden: „Leistung 4.21: Abfälle und Müllablagerungen entlang der Strecke einsammeln und entsorgen. (1) Abfälle und Müllablagerungen entlang der Strecke sind gemäß den abfallrechtli chen Bestimmungen einzusammeln und zu entsorgen . Dieser Leistung sind alle Auf wendungen für das Einsammeln, Transportieren und fachgerechte Entsorgen der Ab fälle zuzuordnen . (2) Zu den zu reinigenden Flächen zählen Bankette, Mittel- und Trennstreifen, Gräben und Mulden im Anschluss an Bankette und Sichtfelder im Bereich von Knotenpunkten (Intensivflächen gemäß Leistung 2.01 bis Leistung 2.05)“. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. November 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5747 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine Angabe von Turnussen etc. ist in diesem Regelwerk nicht enthalten. Im MK1 – Teil Steuerungsparameter – wird für die Leistung 4.21: „Abfälle und Müllablagerungen entlang der Strecke einsammeln und entsorgen“ für BAB und Basisnetz (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ein jährlicher Turnus von 1 km Streckenreinigung pro km Straße vorgeschlagen. Zu Frage 2: Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Regelungen gelten für das gesamte klassifi zierte Straßennetz des Landesbetriebs Rheinland -Pfalz (LBM), also alle Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen. Grundsätzlich findet ohne besonderen Anlass eine plan mäßig mehrmalige jährliche Müllsammlung nicht statt. Im Rahmen der Streckenwar tung ist es jedoch möglich, dass es in Einzelfällen, insbesondere bei verkehrsbehindern den Verschmutzungen, bzw. bei „größeren“ Verun reinigungen zu außerplanmäßigen Müllsammlungen kommt. Diese geschehen in allei niger Zuständigkeit der jeweils betroffenen Meisterei bzw. der regionalen Dienstelle. Zu Frage 3: Der LBM erfasst seine Leistungen anhand eines elektronischen Erfassungssystems (LOB-Web). Bei der Müllsammlung handelt es sich um eine Position, bei der aus schließlich die Stunden des Personals sowie der eingesetzten Fahrzeuge erfasst wird. Der LBM kann daher die Häufigkeit der Müllbeseitigung nicht im Einzelfall angeben. Im Regelfall liegt diese, wie bereits erläutert, bei einem einmaligen jährlichen Einsatz. Es sind aber auch mehrere Einsätze nicht ausgeschlossen. Zu Frage 4: Der Beantwortung dieser Frage müssen folgende Erläuterungen vorangestellt werden. Das Industriegebiet Mülheim-Kärlich (MK) wird von folgenden klassifizierten Straßen tangiert: – B 9 – L 126 – L 121 – L 127 – L 125 – K 96 Diese liegen sowohl im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Koblenz als auch der Straßenmeisterei Neuwied. Die Straßen sind in ihrem Streckenverlauf unter schiedlich stark von Müllablagerungen betroffen. Die Erfassung der Müllsammlung wird vom LBM anhand seines Erfassungssystems für jede klassifizierte Straße sepa rat vorgenommen. Allerdings wird hier der gesamte Streckenzug kumuliert betrachtet. Eine weitere Detaillierung bis hinunter auf einzelne Netzknotenabschnitte bzw. andere Parameter ist nicht möglich. In der folgenden Tabelle sind daher die geleisteten sowie die kalkulierten Personal stunden der Jahre 2010 bis September 2015 dargestellt . Bei den geleisteten Stunden wird nach „MK“ und „Alle“ unterschieden. Hierbei sind unter „MK“ die das Industriege biet Mülheim-Kärlich tangierenden Straßen (B 9, L 121, L 125, L 126, L 127, K 96) zu verstehen, unter „Alle“ jeweils alle Bundes,- Landes - und Kreisstraßen, die die jewei lige Meisterei betreut. Es ist erkennbar, dass in den Jahren 2010 bis Mitte 2015 überproportional viele Perso nalstunden für die Beseitigung von Müllablagerungen entlang der Strecke geleistet wurden. Es wurden rund 40 Prozent mehr Stunden geleistet, als für diese Tätigkeit vorgese - hen waren. Im Durchschnitt entfallen hiervon ein Drittel aller geleisteten Personalstun den eines Jahres alleine auf die Straßen, die das Industriegebiet tangieren. Dies zeigt, dass die Straßenmeistereien Koblenz und Neuwied überproportional viele Personal stunden für die Müllbeseitigung aufbringen und hierbei ein Tätigkeitsschwerpunkt rund um das Industriegebiet Mülheim-Kärlich liegt. 2 Jahr Ist-Stunden SM (NR + KO) Plan-Stunden SM (NR + KO) Erfüllungsgrad MK 2010 191 0 Alle 2010 611 301 203 % MK 2011 62 0 Alle 2011 249 295 84 % MK 2012 332 0 Alle 2012 1 096 557 197 % MK 2013 246 0 Alle 2013 637 667 96 % MK 2014 172 0 Alle 2014 630 523 120 % MK 2015 149 0 Alle 2015 420 269 156 % MK 2010 bis 2015 1 152 0 Alle 2010 bis 2015 3 643 2 612 140 % Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5747 Zu Frage 5: Müll in der Landschaft ist für die Landesregierung keineswegs akzeptabel und wird nicht einfach hingenommen. Bei illegalen Müllablagerungen bzw. „wildem Müll“ wird immer versucht, eine Eigentümerermittlung vorzunehmen. Jede Person, die ermittelt werden kann, wird vom LBM angezeigt und einer straf- bzw. ordnungsrechtlichen Ver folgung zugeführt. Weder der LBM noch sonstige Behörden sind in der Lage, flächendeckende Ver schmutzungen zu verhindern oder eine bestehende Vermüllung gänzlich zu beseiti gen. Daher wäre es auch nicht ohne Weiteres erfolgversprechend, dem Problem durch weitere Anstrengungen der Straßenverwaltung begegnen zu wollen; denn un vernünftige Mitbürgerinnen und Mitbürger könnten sich dadurch sogar noch bestätigt sehen, „wilden Müll“ zu produzieren. Anders verhält es sich aus Sicht der Landesregierung, wenn Private die Initiative er greifen. Der Appell an die Vernunft des Verkehrsteilnehmers bzw. dessen Umweltbe wusstsein stellt den wirksamsten Schutz gegen Müllverschmutzungen dar. Gerade die ehrenamtlich tätigen Menschen rücken durch ihr Handeln diese Aspekte wieder in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Ihr Engagement stellt einen begrüßens werten, nicht zu unterschätzenden Beitrag dar, Unvernünftige zum Umdenken zu be wegen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 3