LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst in der Stadt Frankenthal Die Kleine Anfrage 3813 vom 8. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrer in der Stadt Frankenthal verfügen zum Stichtag 24. Juli 2015 über einen befristeten Arbeitsvertrag (Angaben bitte nach Vollzeitäquivalenten und Personen differenziert)? 2. Wie viele Lehrer in der Stadt Frankenthal verfügen über die Sommerferien über einen befristeten Arbeitsvertrag (Angaben bitte nach Vollzeitäquivalenten und Personen differenziert)? 3. Wie viele Lehrer in der Stadt Frankenthal mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten seit zwei, drei, vier oder fünf oder mehr Jahren im rheinland-pfälzischen Schuldienst? 4. Welchen Stundenumfang haben die Vertretungsverträge im Juli 2015 (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personal - planung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der seit dem Schuljahr 2015/2016 800 Stellen umfasst und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Drucksache 16/5748 27. 10. 2015 Drucksache 16/5748 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 1. Oktober 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Zu Frage 3: Zum Auswertungsstichtag 24. Juli 2015 arbeiteten 14 Lehrkräfte seit zwei Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis, zehn Lehrkräfte seit drei Jahren und eine Lehrkraft seit vier Jahren. Es ist davon auszugehen, dass in der Stadt Frankenthal keine oder nur wenige Lehrkräfte seit fünf und mehr Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis sind. Da das Personalverwaltungssystems IPEMA erst im Jahre 2012 bei der ADD eingeführt wurde, ist eine Auswertung bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und länger nicht möglich. Es wurden diejenigen Lehrkräfte berücksichtigt, deren Vertragsdauer in der Summe ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen den erfragten Zeitraum ergibt. Zu Frage 4: In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär Vertretungsverträge im Monat Juli (Stichtag 21. Juli 2015) befristet bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Schultag: 24. Juli 2015) Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente GS 4 2,32 16 13,44 RS+ – – 5 4,22 GY 7 4,56 10 7,91 IGS 3 2,04 3 2,93 FÖS 5 5,0 – – BBS – – 1 0,58 Schulart Vertretungsverträge im Juli 2015 (Stichtag 21. Juli 2015) Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS 20 15,76 1 34 28 291 50 RS+ 5 4,22 6 – – – 108 GY 17 12,48 12 38 55 116 120 IGS 6 4,96 – 13 17 27 75 FÖS 5 5,0 – – – – 135 BBS 1 0,58 – – 14 – – Schulart Personen Vollzeitäquivalente