Drucksache 16/5751 28. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmschutz an Landesstraßen Die Kleine Anfrage 3807 vom 6. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Bewohner der L 125 in der Ortsdurchfahrt Mühlheim-Kärlich beklagen sich seit geraumer Zeit über erhebliche Lärmbelästigungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ab welcher Höhe ist bei den Lärmgrenzwerten für Landesstraßen nach den Richtlinien des Bundes vorgesehen, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen (bitte gegliedert nach Lärmgrenze, baulichen Maßnahmen an Gebäuden wie Lärmschutzfenster, mit gestufter Klassifizierung, Maßnahmen an der Straße wie Flüsterbelag, Geschwindigkeitsreduzierung etc.)? 2. Wann wurden in der Ortsdurchfahrt Mühlheim-Kärlich die letzten belastbaren schalltechnischen Untersuchungen in welchem Umfang durchgeführt und abschließend bewertet? 3. Welche Ursache hat dazu geführt, dass die für nach dem 31. März 2015 in Aussicht gestellten Untersuchungsergebnisse zu schalltechnischen Untersuchung bislang noch nicht vorliegen? 4. Wann ist mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zu rechnen? 5. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens des Landes zur Lärmreduzierung an der Ortsdurchfahrt L 125 durch Mühlheim- Kärlich vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Land Rheinland-Pfalz hat die Regelungen des Bundes zur Lärmsanierung für seinen Verantwortungsbereich der Landesstraßen übernommen. Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz („Lärmvorsorge“). Die Lärmsituation an bestehenden Straßen und somit auch im Bereich der Ortsdurchfahrt Mühlheim-Kärlich im Zuge der L 125 ist nach den Kriterien der Lärmsanierung zu beurteilen. Dabei handelt es sich um eine Leistung des Straßenbaulastträgers Land, der bei Überschreitung der maßgeblichen Immissions grenzwerte Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchführen kann. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung kommen in Betracht, wenn die nach Tag und Nacht und nach Gebietskategorie differenzierten Immissionsgrenzwerte der „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ überschritten sind: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5751 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Welche Maßnahmen zur Ausführung kommen ist auf den jeweiligen Einzelfall bezo gen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegeben heiten und nach Abwägung zwischen den Kosten und der lärmschützenden Wirkung zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die zu der Kleinen Anfrage 3768 aufgeführten Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz vom 8. und 9. September 2015 in Worms und die Beratungen der vom 11. bis 13. November 2015 bevorstehenden Umweltministerkonferenz hingewiesen .*) Des Weiteren haben erste Ergebnisse der ebenfalls in der Kleinen Anfrage 3768 aufgeführten Pilotprojekte gezeigt, dass Geschwindig - keitsbegrenzungen zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen können. Auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen ist zur Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und anderer straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch die zuständigen Behörden vor Ort notwendig. Zu den Fragen 2 und 3: Die Durchführung der schalltechnischen Untersuchung scheiterte bislang an den feh lenden Verkehrszahlen. Nachdem die Ergebnisse der Verkehrszählungen seit Mitte des Jahres vorliegen und zwischenzeitlich geprüft sind, soll in Kürze mit der schall technischen Untersuchung begonnen werden. Zu den Fragen 4 und 5: Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung erwartet der LBM in der ersten Jah reshälfte 2016. Auf dieser Grundlage wird über geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu entscheiden sein. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/5694. Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung in dB(A) Gebietskategorie Tag 6.00 bis 22.00 Uhr Nacht 22.00 bis 6.00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete 67 57 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 59 Gewerbegebiete 72 62