Drucksache 16/5759 29. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Begrenzung von Flüchtlingszahlen Die Kleine Anfrage 3811 vom 7. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ministerpräsidentin Malu Dreyer mahnte in der „Welt am Sonntag“ an, die Belastungsgrenze beim Zuzug von Flüchtlingen sei erreicht . Deshalb fordert sie von der Bundeskanzlerin eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Maßnahmen sollte nach Ansicht der Landesregierung eine Begrenzung der Flüchtlingsströme erreicht werden? 2. Welche Maßnahmen lehnt die Landesregierung ab, um die Flüchtlingsströme zu begrenzen? 3. Auf welche Höhe sollten die Zuzugszahlen nach Ansicht der Landesregierung begrenzt werden? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 im Zusammenhang beantwortet. Die Ministerpräsidentin hat nach dem zitierten Artikel genauer von einer „Belastungsgrenze“ im Hinblick auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Unterkünften und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gesprochen. Sie hat die Bundeskanzlerin aufgefordert , eine „schlüssige Antwort zu geben“, wie der verstärkte Zustrom von Flüchtlingen, nicht zuletzt in der Folge der Entscheidung der Bundeskanzlerin vom 5. September 2015, begrenzt werden kann (Welt am Sonntag vom 4. Oktober 2015). Bekanntlich hat sich bei dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben der überlangen Verfahrensdauer ein Berg von bisher nicht entschiedenen Altfällen aufgebaut, der 300 000 Fälle übersteigen dürfte. Die Aufgabe, die Flüchtlingszahlen im weitesten Sinne zu steuern, ist keine Aufgabe der Länder, sondern liegt nach unserer Verfassung in der Kompetenz des Bundes. Demgemäß ist es Aufgabe von Bundesregierung bzw. Bundestag, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen bzw. entsprechende Gesetze zu verabschieden. Soweit Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, nimmt die Landesregierung diese sehr verantwortungsbewusst wahr. So hat die Landesregierung dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesrat zugestimmt – auch wenn sie der Auffassung ist, dass weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren des Bundes dringend erforderlich sind. Die Landesregierung hat hierzu bekanntermaßen eigene Vorschläge gemacht. Mit oberster Priorität notwendig ist die Verstärkung des Entscheiderpersonals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bisher sind von den bundesweit angekündigten 3 000 Personen erst einige wenige zusätzliche Entscheider in Rheinland-Pfalz angekommen. Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist ein im Grundgesetz verankertes individuelles Grundrecht. Eine zahlenmäßige Begrenzung kann es deswegen nicht geben, und demzufolge auch keine Maßnahmen, einen entsprechenden Zugang zu verweigern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5759 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Statt Maßnahmen zur Begrenzung eines unveräußerlichen Grundrechts zu implementieren, müssen gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe der Aufnahme, der Verteilung und der Integration von Schutzberechtigten erreicht werden. Das Land Rheinland -Pfalz unterstützt deshalb alle Anstrengungen der Bundesregierung, die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU besser zu koordinieren und zu steuern, und eine angemessene Verteilung der Asylsuchenden auf alle Staaten der EU zu erreichen. Ebenso begrüßt und unterstützt die Landesregierung alle Maßnahmen zur Verminderung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern. Solche Maßnahmen liegen gemäß Verfassung ebenfalls in der alleinigen Kompetenz des Bundes. Irene Alt Staatsministerin